58. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Thema:
Zeitraum:
Ziel:


Zielgruppe:

Stadtentwicklung
25.03.2024 - 10.05.2024
Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Niedereschach / Gewann "Mörzenbrunnen" OT Fischbach
alle Einwohnerinnen und Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft

Bekanntmachung der Offenlage

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2024 den Beschluss zur Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist) für die 58. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.

Mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Niedereschach, Ortsteil Fischbach:

  • 58. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 58.01

Niedereschach/     Gewann "Mörzenbrunnen"

OT Fischbach        Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solar",

Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

 

Die Planfläche der 58. Änderung des FNP 2009 befindet sich östlich der Landstraße L181 auf der Gemarkung Niedereschach / OT Fischbach. Der Siedlungskern des Ortsteils befindet sich im Norden des Geltungsbereichs, die Entfernung beträgt ca. 250 m. Der Planbereich wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt und umfasst die Flurstücke 708 sowie 711.

Im Rahmen der Offenlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht sowie der Planentwurf zur 58. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom

25.03.2024 bis einschließlich 10.05.2024

 

im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG - Flurbereich

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

 

Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB liegen wie folgt vor:

 

Boden

Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion

Grundwasser

Auswirkung der Planung - bezogen auf den Versiegelungsgrad

Oberflächenwasser

Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer

Klima / Luft

Auswirkung der Planung auf die Klimatologie

Landschaftsbild

Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft

Mensch

Auswirkung der Planung (Emissionen)

Kultur- und Sachgüter

Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale

Arten / Biotope

Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna

Wechselwirkungen

Auswirkung der Planung

Offenlegung für die Öffentlichkeit

Im Rahmen der Offenlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht sowie der Planentwurf zur 58. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom

25.03.2024 bis einschließlich 10.05.2024

im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG - Flurbereich

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Unterlagen zur Beteiligung können auch im genannten Zeitraum im Internet eingesehen werden:

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:

fnp@~@villingen-schwenningen.de

Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Die bereits vor der Offenlage abgegebenen Stellungnahmen werden selbstverständlich berücksichtigt und müssen nicht erneut zugesandt werden.

Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
 

Termin

25.03.2024 - 10.05.2024

Veranstaltungsort

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9

2. Obergeschoss, Flur

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:

fnp@~@villingen-schwenningen.de

Eine Beteiligung ist möglich.

Derzeit können noch keine Ergebnisse angezeigt werden.

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

 

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821 

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

 

Referat des Oberbürgermeisters

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-2015

07721 / 82-2007


mitmachen@~@villingen-schwenningen.de