Sportförderung
Über 23.000 Menschen treiben in VS Sport in den städtischen Vereinen. Für einen erfolgreichen Vereinsbetrieb ist viel Engagement der Funktionäre und Mitglieder notwendig. Die Stadt Villingen-Schwenningen möchte die Sportvereine deswegen bestmöglich bei ihrer größtenteils ehrenamtlichen Arbeit unterstützen. Daher sind in den städtischen Sportförderrichtlinien verschiedene Zuschüsse vorgesehen, die die Mitgliedsvereine des Sportverbandes Villingen-Schwenningen beantragen können. Durch die Zuschüsse soll sichergestellt werden, dass die Sportvereine den Bürgerinnen und Bürgern aus Villingen-Schwenningen weiterhin eine so große und tolle Sportvielfalt bieten können. Eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Förderungen finden Sie in den Sportförderrichtlinien der Stadt Villingen-Schwenningen.
Die allgemeinen Sportfördermittel werden jährlich ermittelt und auf die Vereine des Sportverbands mit Hilfe eines Berechnungsschlüssels verteilt. Die laufenden Sportfördermittel sollen die Vereine durch einen jährlichen Zuschuss bei den Kosten wie Hallenmieten und Ligagebühren entlasten. Meldeschluss ist der 31.03. eines jeden Jahres.
Die Stadt Villingen-Schwenningen fördert die Teilnahme an offiziellen Süddeutschen und Deutschen Meisterschaften außerhalb von Villingen-Schwenningen. Auch repräsentative örtliche Veranstaltungen sowie offizielle Stadtmeisterschaften sind förderungswürdig.
Auch die Kleinsten sollen in VS sportlich aktiv werden. Deswegen fördert die Stadt Villingen-Schwenningen Sportvereine, die in Kindertagesstätten in VS Bewegungsangebote durch qualifizierte Übungsleitungen anbieten. Der Antrag für das folgende Kindertagesstättenjahr muss fristgerecht bis zum 15.06 eines Jahres beim Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport eingehen.
Förderrichtlinien Sportkooperation (PDF, 93 kB)
Zuschussantrag Kooperation Sportverein - Kindertagesstätte (PDF, 67 kB)
Flyer Kooperation Sportverein - Kindertagesstätte (PDF, 245 kB)
Sportvereine, die Investitionen im Bereich Sportstättenbau/Sportgeräte tätigen möchten, können städtische Zuschüsse erhalten. Dabei werden u. a. Neubauten, Sanierungen sowie der Erwerb von diversen Sportgeräten bezuschusst. In der Regel beträgt der Zuschuss 25% der vom Landessportbund festgelegten bezuschussfähigen Kosten.
Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen können in Ihren Bewirtschaftungskosten bezuschusst werden.
Antrag Tennisplätze (PDF, 83 kB)
Antrag Schießanlagen (PDF, 97 kB)
Antrag Unterhaltungskosten (PDF, 80 kB)
Antrag Mietkostenzuschuss (PDF, 77 kB)
Ermöglicht durch Sportförderung
Hausanschrift
Amt für Jugend, Bildung, Integration
und Sport
Abteilung Jugendarbeit, Sport und Integration
Rietstraße 8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-1911 bis -1913
07721 / 82-1357
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr |
Freitag | 08.30 – 12.00 Uhr |
Richtlinien & Formulare
Sportförderrichtlinien der Stadt Villingen-Schwenningen (PDF, 325 kB)
Hilfestellung Sportfördermittel (PDF, 403 kB)
Antrag Sportfördermittel (Excel, 227 kB)
Zuschussantrag Teilnahme an Meisterschaften (PDF, 83 kB)
Förderrichtlinien Sportkooperation (PDF, 93 kB)
Zuschussantrag Kooperation Sportverein - Kindertagesstätte (PDF, 67 kB)
Flyer Kooperation Sportverein - Kindertagesstätte (PDF, 245 kB)
Antrag auf Investitionskostenzuschuss (PDF, 80 kB)
Antrag Tennisplätze (PDF, 83 kB
Antrag Schießstände (PDF, 97 kB)
Antrag Unterhaltungskosten (PDF, 80 kB)