"Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die zwei Menschen miteinander unternehmen können."
Jürgen Roth, Oberbürgermeister
Wir trauen Sie!
Sie haben Ihre Partnerin oder Ihren Partner für's Leben gefunden und möchten nun den nächsten Schritt wagen?
Dann kommen Sie doch zu uns.
Es ist uns wichtig, dass Sie sich gut beraten und betreut fühlen. Die Eheschließung ist schließlich ein bedeutender Schritt. Deswegen wollen wir den Tag für Sie zu einem unvergesslichen Erlebnis machen. Die Trauung ist dabei das Herzstück für den Start in Ihre gemeinsame Zukunft.
Welche Unterlagen Sie zum Heiraten benötigen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Zuständig für die Auskunft und Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Ihres Wohnortes. Wo Sie den Bund für‘s Leben schließen, hängt allein von Ihren Wünschen ab. Jedes Standesamt in Deutschland kann daher mit der Durchführung Ihrer Trauung ermächtigt werden.
Sie wollen in Villingen-Schwenningen heiraten? Für Ihre Trauung können Sie ganz einfach einen Trautermin online vereinbaren. Die Trautermine in den Stadtteilen Herzogenweiler, Marbach, Mühlhausen, Obereschach, Pfaffenweiler, Rietheim, Tannheim, Weigheim und Weilersbach können nicht über den Online-Traukalender gebucht werden. Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung des Eheschließungstermins direkt an die zuständige Ortsverwaltung.
Wenn Sie in Villingen-Schwenningen wohnen und/oder hier heiraten wollen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
- Die Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst anerkannt werden, damit sie hier wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
- Durch das jeweilige Heimatrecht eines ausländischen Partners oder ausländischen Partnerin dürfen sich keine gesetzlichen Ehehindernisse ergeben.
- Prüfung der Ehefähigkeit: 65,00 EUR; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 110,00 EUR; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130,00 EUR
- Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: 45,00 EUR
Eheurkunde: 20,00 EUR
Kosten, die hinzukommen können:
- standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 110,00 EUR
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt als dem Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wurde: 45,00 EUR
- Datenabruf aus dem Melderegister für die Prüfung der Ehevoraussetzungen: 10,00 EUR
- Versicherung an Eides statt: 35,00 EUR
- Scheidungsanerkennung: 60,00 EUR
- weitere Gebühren des Befreiungs- und Anerkennungsverfahrens beim Oberlandesgericht
- weitere Kosten des Urkundenüberprüfungsverfahrens bei einer Deutschen Botschaft
- weitere Kosten bei Trauungen, die nicht in den Diensträumen des Standesamts stattfinden
- Verwaltungsgebühren bei der Vermittlung eines Trauortes (je nach Aufwand)
- Versandgebühren, sollten Ihre Dokumente versichert versendet werden müssen
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Neues Namensrecht
Ab dem 1. Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht. In folgendem Video können Sie sich zum Ehenamensrecht informieren:
Standesamt
Das Standesamt führt Ihre Trauung gerne mit einer persönlichen Traurede feierlich durch:
Standesamt Villingen-Schwenningen
Auf der Steig 6
78052 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-1510
07721 / 82-1519
standesamt@~@villingen-schwenningen.de
Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
Montag - Freitag | 08.30 – 11.30 Uhr |
Mittwoch | 14.00 – 17.15 Uhr |