Grünleitplanung

Bei der Ausweisung von Neubaugebieten wird gegebenenfalls ein Umweltbericht mit einem integrierten Grünordnungsplan erstellt, dessen Maßnahmen in den Bebauungsplan einfließen und so rechtskräftig werden. Dabei findet unter Berücksichtigung umweltschützender Belange eine Abwägung zwischen Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft statt. Ab einem bestimmten Flächenumfang werden für nicht vermeidbare Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Sind im Zuge eines Bauvorhabens gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen, werden für diese Arten Schutzmaßnahmen eingeleitet, um die einzelnen Arten oder deren Population zu erhalten.

Zusätzlich werden (evtl. vorhandene) wertvolle Biotope gesichert und eine ausreichende landschaftliche Einbindung der Bebauung gewährleistet. Ziel des Grünordnungsplanes ist es, die Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsfürsorge im Sinne des Naturschutzgesetzes umzusetzen. So werden attraktive Grünstrukturen in den Neubaugebieten geschaffen, z. B. durch die Einbindung von Bäumen und Sträuchern oder die Anlage eines Bachlaufes. In dieses Grün werden die Straßen-, Rad- und Fußwegeverbindungen integriert und Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung mit möglichst hohem Anteil der oberflächigen Versickerung vorgesehen.

Außerdem führt die Stadt Villingen-Schwenningen ein baurechtliches Ökokonto, das zwischenzeitlich ein wichtiges kommunalplanerisches Instrument zur Bevorratung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen darstellt. Ökokonto-Maßnahmen können vielfältig sein, von der Renaturierung von Bachläufen bis hin zur ökologischen Aufwertung von landschaftlich strukturarmen Gebieten oder auch gezielte Maßnahmen zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Angesichts der zunehmenden Flächenknappheit wird auch die Zurückgewinnung von Fläche durch Entsiegelung eine zunehmend bedeutende Rolle spielen.

Für Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken, sowie Bürgerinnen und Bürger hat diese städtebauliche Grünplanung Auswirkungen in Bereichen wie Dach- und Fassadenbegrünung oder Solaranlagen. Privatpersonen können auch Naturschutz am Haus betreiben.

Darüber hinaus muss in der Gesamtgemarkung sichergestellt werden, dass der Wildwechselplan (Großwild Wanderwege) eingehalten wird, der Biotopverbund (Austausch der Tier- und Pflanzenarten zwischen ihren einzelnen Vorkommen) sichergestellt ist und Flächen für
Freiflächenphotovoltaik oder ähnliche Baumaßnahmen im Außenbereich nicht gegen Gesetze verstoßen.

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