Grünleitplanung
Bei der Ausweisung von Neubaugebieten wird gegebenenfalls ein Umweltbericht mit einem integrierten Grünordnungsplan erstellt, dessen Maßnahmen in den Bebauungsplan einfließen und so rechtskräftig werden. Dabei findet unter Berücksichtigung umweltschützender Belange eine Abwägung zwischen Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft statt. Ab einem bestimmten Flächenumfang werden für nicht vermeidbare Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Sind im Zuge eines Bauvorhabens gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen, werden für diese Arten Schutzmaßnahmen eingeleitet, um die einzelnen Arten oder deren Population zu erhalten.
Zusätzlich werden (evtl. vorhandene) wertvolle Biotope gesichert und eine ausreichende landschaftliche Einbindung der Bebauung gewährleistet. Ziel des Grünordnungsplanes ist es, die Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsfürsorge im Sinne des Naturschutzgesetzes umzusetzen. So werden attraktive Grünstrukturen in den Neubaugebieten geschaffen, z. B. durch die Einbindung von Bäumen und Sträuchern oder die Anlage eines Bachlaufes. In dieses Grün werden die Straßen-, Rad- und Fußwegeverbindungen integriert und Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung mit möglichst hohem Anteil der oberflächigen Versickerung vorgesehen.
Außerdem führt die Stadt Villingen-Schwenningen ein baurechtliches Ökokonto, das zwischenzeitlich ein wichtiges kommunalplanerisches Instrument zur Bevorratung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen darstellt. Ökokonto-Maßnahmen können vielfältig sein, von der Renaturierung von Bachläufen bis hin zur ökologischen Aufwertung von landschaftlich strukturarmen Gebieten oder auch gezielte Maßnahmen zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Angesichts der zunehmenden Flächenknappheit wird auch die Zurückgewinnung von Fläche durch Entsiegelung eine zunehmend bedeutende Rolle spielen.
Für Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken, sowie Bürgerinnen und Bürger hat diese städtebauliche Grünplanung Auswirkungen in Bereichen wie Dach- und Fassadenbegrünung oder Solaranlagen. Privatpersonen können auch Naturschutz am Haus betreiben.
Darüber hinaus muss in der Gesamtgemarkung sichergestellt werden, dass der Wildwechselplan (Großwild Wanderwege) eingehalten wird, der Biotopverbund (Austausch der Tier- und Pflanzenarten zwischen ihren einzelnen Vorkommen) sichergestellt ist und Flächen für
Freiflächenphotovoltaik oder ähnliche Baumaßnahmen im Außenbereich nicht gegen Gesetze verstoßen.
Biotopverbundplanung VS - Konzept
Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 beschlossen, für das Gemeindegebiet eine Kommunale Biotopverbundplanung zu erstellen. Nach entsprechender Beschlussfassung betraute die Stadtverwaltung das Fachbüro ProECO Umweltplanung GmbH mit dieser Aufgabe.
Die Bearbeitenden haben sich im Jahr 2025 einen Überblick über die bestehende Datenlage und das Gelände verschafft. Dazu hat die Stadt Villingen-Schwenningen im Mai 2025 in einer Pressemitteilung informiert.
In einer Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger im speziellen für die Bewirtschaftenden zum Thema Biotopverbundplanung in Villingen-Schwenningen, hat das Fachbüro am 24. März 2026 den Sachstand der Planung und das weitere Vorgehen dargestellt. Diese Veranstaltung stellte die Möglichkeit dar eventuellen Fragen, Sorgen, Ideen und Anregungen einzubringen.
Im weiteren Verlauf der Planung wird das Fachbüro Maßnahmenpläne zur Stärkung des Biotopverbunds entwerfen. Diese Maßnahmen werden Vorschläge darstellen, die in ihrer Umsetzung für Eigentümer und Bewirtschafter rechtlich nicht bindend sind. Die Vorschläge werden zu einem späteren Zeitpunkt der Öffentlichkeit präsentiert und mit Eigentümern und Bewirtschaftern abgestimmt.
Für Auskünfte steht das Stadtplanungsamt, sowie der Landschaftserhaltungsverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. (Tel. 0771 92 91 85 09) gerne zur Verfügung.
Ziel des Landesnaturschutzgesetztes Baden-Württemberg ist es, bis zum Jahr 2030 den funktionalen Biotopverbund stufenweise auf 15 Prozent des Offenlands auf- und auszubauen. Damit dies gelingt, muss landesweit ein Netz von Lebensräumen entstehen, die funktional miteinander verbunden sind und den Austausch von Tier- und Pflanzenarten untereinander ermöglichen. Hierdurch haben die unterschiedlichen Populationen die Chance, sich wieder auszubreiten. Der landesweite funktionale Biotopverbund stellt somit ein zentrales Element dar, um eine Trendwende beim Artensterben in Baden-Württemberg zu erreichen und den voranschreitenden Rückgang der heimischen Arten und die dadurch sinkende Biodiversität zu stoppen. Gründe für den Rückgang sind unter anderem die Zerschneidung der Landschaft durch z. B. Straßen- und Siedlungsbau oder intensive Landwirtschaft. Der landesweite Biotopverbund soll dabei helfen, die verbliebenen inselartigen Lebensräume zu einem großen zu verbinden. So sollen funktionsfähige, ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft wiederhergestellt, der Austausch zwischen Lebensräumen wieder ermöglicht und so das Überleben von Arten gesichert und die biologische Vielfalt gefördert werden.
Dieser kann aber nur dann effektiv wirken, wenn die bereits auf der Fläche vorhandenen Lebensräume durch passende Landschaftselemente bzw. -strukturen so miteinander verbunden werden, dass auch weniger mobile Arten sie als Trittsteine nutzen können. Idealerweise werden künftige Ausgleichsmaßnahmen, aber auch freiwillige Leistungen der Landnutzenden und der Flächeneigentümer so miteinander in Beziehung gebracht und aufeinander abgestimmt, dass die Natur einen maximalen Nutzen erfährt. Und zwar ohne, dass wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen, die für die Existenz unserer landwirtschaftlichen Betriebe und als Grundlage für die Lebensmittelproduktion mehr denn je benötigt werden, verloren gehen.
Neben fachlichen Aspekten kommt es bei der Umsetzung vor allem darauf an, die vor Ort bestehenden Besonderheiten zu beachten, die Entwicklung des Stadt- bzw. Gemeindegebietes mit zu berücksichtigen und die Landnutzenden und Flächeneigentümer einzubeziehen. Es gilt mögliche unterschiedliche Interessenslagen vor Ort frühzeitig zu erkennen und im Vorfeld einen Ausgleich zu erreichen.
Der Fachplan landesweiter Biotopverbund ist eine auf Basis von Biotopkartierungen, dem Artenschutzprogramm und dem Zielartenkonzept erstellte, für Baden-Württemberg einheitliche Planungsgrundlage. Durch Auswertung der Daten wurde eine Auswahl von Lebensräumen des Offenlands und Habitaten von biotopverbundrelevanten Arten getroffen (= Kernflächen) sowie Bereiche aufgezeigt, in welchen ein Verbund sinnvoll ist (= Suchraum). Diese Auswahl ist im Fachplan landesweiter Biotopverbund grafisch dargestellt und kann im interaktiven Dienst UDO (Umwelt-Daten und -Karten Online) der LUBW eingesehen werden. Dieses theoretische Konzept gilt es nun, mittels (kommunaler) Biotopverbundplanungen, in die Praxis umzusetzen.
Die Erstellung des Biotopverbundplans soll mit der Beteiligung aller betroffenen Akteure (insbesondere Landwirtschaft, Naturschutz, Forst usw.) einhergehen. Mit dem Maßnahmenkonzept der Biotopverbundplanung liegt der Gemeinde eine umfangreiche, fachlich fundierte Planung für die Umsetzung vor.
Seitdem "Biodiversitätsstärkungsgesetz" fordert § 22 (NatSchG BW) die landesweite Umsetzung eines Biotopverbunds auf 15% der Offenland-Landesfläche. Abs. 2, Satz 1 der Vorschrift besagt: „Alle öffentlichen Planungsträger haben bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen." Im Satz 2 folgt „Für die Umsetzung erstellen die Gemeinden für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans Biotopverbundpläne oder passen die Landschafts- oder Grünordnungspläne an.“ Hieraus ergibt sich eine konkrete Handlungspflicht für die kommunale Ebene.
Um den Aufbau des Biotopverbunds bis 2030 zu befördern, wurden die Landschaftserhaltungsverbände personell durch Ansprechpartner gestärkt. Damit können diese die gemeindeübergreifende Umsetzung koordinieren und stehen bei Fragen zur Förderung, bei Fachfragen zum funktionalen Biotopverbund, bei Fragen der Umsetzung aber auch als Brückenbauer zwischen Flächeneigentümern, Landnutzern, Naturschutz und Verwaltung zusätzlich zu den Kolleginnen und Kollegen in den unteren Naturschutzbehörden zur Verfügung. Der Stadt steht somit bei der Erarbeitung des Konzeptes zusätzliche Expertise zur Verfügung.
Nachdem die Erarbeitung einer Biotopverbundplanung mit der Eigenkapazität der Verwaltung ausgeschlossen werden kann, wurden geeignete Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes für die Erstellung einer Biotopverbundplanung in Villingen-Schwenningen aufgefordert.
Projektfahrplan / Ablauf Biotopverbundplanung
1. Angebotsabfrage bei (lokalen) Planungsbüros, 2. / 3.Quartal 2024
2. Auswahl eines Planungsbüros, Antragstellung nach LPR
3. Nach Bewilligung des Förderantrags folgt die Beauftragung des Planungsbüros
4. Projektstart mit Planungsbüro 4. Quartal 2024
5. Detailplanung durch das Planungsbüro:
a. Konkretisierung des Fachplans landesweiter Biotopverbund
b. Entwicklung Maßnahmenpool und Priorisierung der Maßnahmen
c. Entwicklung von Maßnahmensteckbriefen
6. Voraussichtlicher Projektabschluss Ende 2026