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Engagierte aufgepasst: Neues Programm der Ehrenamtsakademie ist online!


Die Ehrenamtsakademie bietet ab März wieder neue Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote für Engagierte in VS an.

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 Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt

Gemeinsam stark für einen aktiv gelebten Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt!

Angebote für Kinder und Jugendliche und deren Begleitung stellen einen zentralen Bestandteil der Vereins- und Verbandsaktivitäten in unserer Stadt dar. Hier haben Träger der freien als auch der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe einen besonderen Schutzauftrag für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie gesetzliche Verpflichtungen.

Wir sehen es als unser aller Verpflichtung und große Verantwortung, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen und durch präventive Strukturen und Maßnahmen gemeinsam den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport möchte das Bewusstsein hierfür stärken und sich so gemeinsam für einen aktiv gelebten Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt stark machen. Die Fachstelle Ehrenamt informiert Sie hier über wichtige gesetzliche Grundlagen und Anforderungen und stellt hilfreiche Materialien zu Verfügung, um Vereine, Verbände, Träger und ehrenamtlich Tätige bei der Umsetzung und Einhaltung dieser Anforderungen zu unterstützen.

Wichtiger Hinweis: Ausführliche Information erhalten Sie auch übersichtlich zusammengefasst in unserer Infomappe.

Infomappe Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt (PDF, 1,64 MB)

Informationen zum Kinder- und Jugendschutz

Das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport (JuBIS) ist für viele Aufgaben in den Bereichen Bildung, Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Alle Einrichtungen des JuBIS sollen auch Schutzorte für Kinder und Jugendliche sein, weshalb der Kinderschutz ein großes Anliegen ist.

Das Konzept 'Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt des JuBIS' bündelt rechtliche Grundlagen, Werte (z.B. Leitbild), präventive Maßnahmen und Abläufe im JuBIS (z.B. Ansprechpersonen im Verdachtsfall).
Zielgruppen sind die dort engagierten Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden, welche die Ehrenamtlichen anleiten. Sie sollen für Kinderrechte sensibilisiert werden, mögliche Gefährdungssignale frühzeitig wahrnehmen und aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen eintreten.Darüber hinaus möchte das JuBIS auch Vereine und Organisationen in Villingen-Schwenningen ermutigen, es als Anregung für ein eigenes Schutzkonzept zu nutzen.

Konzept 'Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt des JuBIS' (PDF, 2.368 KB)

Bei Fragen zum Thema Kinderschutz im Ehrenamt sowie dem Schutzkonzept im JuBIS können Sie sich gerne an die Fachstelle Ehrenamt wenden (Kontaktdaten siehe links).

Die Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist in dem am 01.01.2012 verabschiedeten Bundeskinderschutzgesetz (BKiSCHG) festgehalten. Darauf zielt auch insbesondere der im Gesetz enthaltene § 72a SGB VIII. Dieser regelt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Jugendarbeit, unabhängig davon, ob diese haupt-, neben- oder ehrenamtlich beschäftigt sind. Daraus ergeben sich bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen für Vereine und Verbände sowie  kirchliche Einrichtungen als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.

Es ist unsere Verpflichtung, den in § 72a SGB VIII benannten Personenkreis aus der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten, unabhängig davon, ob diese haupt-, neben- oder ehrenamtlich beschäftigt sind.

Bundeskinderschutzgesetz (PDF, 43 kB)

Das Bundeskinderschutzgesetz fordert die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu auf, mit allen Trägern der freien Jugendhilfe, die Jugendarbeit betreiben und finanzielle Leistungen einer Kommune erhalten, Sicherstellungsvereinbarungen abzuschließen.

Mit dem Unterzeichnen der Sicherstellungsvereinbarung verpflichten sich die freien Träger dazu, die Anforderungen des § 72a SGB VIII einzuhalten und durchzuführen. Dazu gehören u.a. die Entwicklung von Präventions- und Schutzkonzepten und deren Umsetzung in der alltäglichen Kinder- und Jugendarbeit ebenso wie die Verpflichtung, sich in bestimmten Fällen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Vereinbarung dient neben dem Schutz der Kinder und Jugendlichen auch der Absicherung der Kinder- und Jugendleiter selbst und kann für Vereine und Verbände eine Qualitätssteigerung bedeuten.

Unsere Bitte: Um der großen Bedeutung und der Notwendigkeit des Kinder- und Jugendschutzes Rechnung zu tragen, bitten wir Vereine, Verbände und kirchliche Träger – falls noch nicht geschehen – eine Sicherstellungsvereinbarung nach § 72a SGB VIII mit uns abzuschließen. Die Vereinbarung ist von einem Verantwortlichen des Vereins/Verbandes zu unterzeichnen und in einfacher Ausführung an das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport zu senden.

Sicherstellungsvereinbarung nach § 72a SGB VIII (PDF, 134 kB)

Eine zentrale und wichtige Anforderung des § 72a SGB VIII sowie der Sicherstellungsvereinbarung ist, dass in bestimmten Fällen aufgrund der Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist. 

Zu den wichtigsten Reglungen und Anforderungen zum erweiterten Führungszeugnis.

Die Entwicklung und Umsetzung eines individuellen Kinderschutz- und Präventionskonzepts ist ein wichtiger Bestandteil eines aktiv gelebten Schutzes für Kinder und Jugendliche im Verein/Verband und zudem auch eine wichtige Anforderung der Sicherstellungsvereinbarung.

Sie möchten gerne ein Konzept für Ihren Verein oder Verband entwickeln und benötigen Unterstützung? Gerne beraten wir Sie - melden Sie sich einfach bei uns!

Informationen zu Anforderungen sowie Beispiele und Muster finden Sie auch in unserer Infomape Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt (PDF, 468 KB)

Als Beispiel steht Ihnen auch unser Konzept 'Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt des JuBIS' zur Verfügung (siehe oberster Reiter).

Die Fachstelle Ehrenamt bietet regelmäßig und auf Anfrage Informationsveranstaltungen zum Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt an.
Aktuelle Termine erfahren Sie immer hier sowie über unsere E-Mail-Verteiler.

Nächster Schulungstermin:

Einladung Informationsveranstaltung 29.02.2024 (PDF, 1.135 KB)

Datenschutzhinweis zur Anmeldung (PDF, 67 KB)

Individuelle Schulung: Ihr Verein oder Verband ist an einer (internen) Schulung zum Thema Kinderschutz interessiert? Dann wenden Sie sich gerne an uns, gemeinsam können wir Möglichkeiten einer (internen) Schulung besprechen!

Hinweis: Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserer Infomappe Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt (PDF, 1,64 MB

Mit dem Gütesiegel Kinderschutz schenken wir dem wichtigen Thema Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt eine besondere Aufmerksamkeit und zeichnen Vereine aus, die sich in diesem Bereich besonders engagieren und für einen aktiv gelebten Kinder- und Jugendschutz in ihrem Verein/Verband stark machen.

weitere Informationen zum Gütesiegel Kinderschutz

Beratung und Information

Sie haben noch Fragen oder benötigen weitere Informationen? Dann wenden Sie sich gerne an die Fachstelle Ehrenamt.

Wir freuen uns über jede und jeden am Thema Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt Interessierte und Interessierten und stehen Ihnen gerne persönlich beratend und unterstützend zur Seite.