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Geburten in VS

Willkommen im Leben

Sie sind Eltern geworden? Die Stadt Villingen-Schwenningen gratuliert Ihnen herzlich zu diesem freudigen Ereignis! Den neuen Erdenbürger und VS'ler heißen wir in unserer Doppelstadt herzlich Willkommen. Wir verstehen uns als familienfreundliche Stadt und haben von Geburt bis zum Erwachsenen-Alter beste Perspektiven für Ihren Nachwuchs.
Nachdem Sie Ihren kleinen Wonneproppen in den Armen halten, stellen sich Ihnen viele Fragen.

Die Stadt Villingen-Schwenningen steht Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite!

 

Neues Namensrecht

Ab dem 1. Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht. In folgendem Video können Sie sich zum Kindesnamensrecht informieren:

 

Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts tritt zum 01.05.2025 in Kraft.

Hieraus ergeben sich folgende Möglichkeiten bei der Namensführung Ihres neugeborenen Kindes:

Sie sind verheiratet und haben einen Ehenamen? (§1616 BGB)

  • Ihr Kind erhält Ihren Ehenamen

Sie sind nicht miteinander verheiratet (Mutter und Vater) und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht? (§1617a BGB)

  • Ihr Kind erhält den Familiennamen den der allein sorgeberechtigte Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt führt 
    besteht der Name des Elternteils aus mehreren Gliedern, so kann auch nur ein Teil davon zur Bildung des Geburtsnamens verwendet werden
  • durch eine Namenserteilung kann das Kind einen Doppelnamen (gebildet mit oder ohne Bindestrich aus den Namen beider Eltern) oder den Familiennamen des anderen Elternteils erhalten

Sie haben das gemeinsame Sorgerecht durch Eheschließung ohne gemeinsamen Ehenamen (Mutter und Vater) oder durch gemeinsame Erklärung beim Jugendamt? (§1617 BGB)

  • Ihr Kind kann den Familiennamen von Vater oder Mutter erhalten, den diese zum Zeitpunkt der Erklärung führen
  • Ihr Kind kann einen Doppelnamen erhalten, der sich aus dem Namen der Mutter und des Vaters zusammensetzt, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen. Er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden

Bitte beachten Sie folgende wichtige Punkte: 

  • Doppelnamen werden automatisch mit Bindestrich geschrieben – ohne Bindestrich ist eine Erklärung beim Standesamt notwendig
  • sollte ein Monat nach der Geburt keine Namensbestimmung erfolgt sein, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge
  • der von den Eltern bestimmte Geburtsname gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder

 

Standesamt

Ihr erster Weg nach der Geburt führt junge Eltern auf das Standesamt, um die Geburtsurkunde ihres Kindes abzuholen:

Standesamt

Auf der Steig 6 (Bürokomplex zwischen Villingen und Schwenningen in Richtung Schwarzwald-Baar-Klinikum)

07721/821510

standesamt@~@villingen-schwenningen.de

Öffnungszeiten

Montag – Freitag08.30 –11.30 Uhr
Mittwoch14.00 – 17.15Uhr

Google Maps

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