Geburten in VS
Willkommen im Leben
Sie sind Eltern geworden? Die Stadt Villingen-Schwenningen gratuliert Ihnen herzlich zu diesem freudigen Ereignis! Den neuen Erdenbürger und VS'ler heißen wir in unserer Doppelstadt herzlich Willkommen. Wir verstehen uns als familienfreundliche Stadt und haben von Geburt bis zum Erwachsenen-Alter beste Perspektiven für Ihren Nachwuchs.
Nachdem Sie Ihren kleinen Wonneproppen in den Armen halten, stellen sich Ihnen viele Fragen.
Die Stadt Villingen-Schwenningen steht Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Neues Namensrecht
Ab dem 1. Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht. In folgendem Video können Sie sich zum Kindesnamensrecht informieren:
Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts ist zum 01.05.2025 in Kraft getreten.
Hieraus ergeben sich folgende Möglichkeiten bei der Namensführung Ihres neugeborenen Kindes:
Sie sind verheiratet und haben einen Ehenamen? (§1616 BGB)
- Ihr Kind erhält Ihren Ehenamen
Sie sind nicht miteinander verheiratet (Mutter und Vater) und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht? (§1617a BGB)
- Ihr Kind erhält den Familiennamen den der allein sorgeberechtigte Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt führt. Besteht der Name des Elternteils aus mehreren Gliedern, so kann auch nur ein Teil davon zur Bildung des Geburtsnamens verwendet werden.
- Das Kind kann durch eine Namenserteilung einen Doppelnamen (mit oder ohne Bindestrich aus den Namen beider Eltern) oder den Familiennamen des anderen Elternteils erhalten.
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht durch Eheschließung ohne gemeinsamen Ehenamen (Mutter und Vater) oder durch gemeinsame Erklärung beim Jugendamt? (§1617 BGB)
- Ihr Kind kann den Familiennamen von Vater oder Mutter erhalten, den diese zum Zeitpunkt der Erklärung führen.
- Ihr Kind kann einen Doppelnamen erhalten, der sich aus dem Namen der Mutter und des Vaters zusammensetzt. Der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen. Er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.
Sie möchten die Berücksichtigung besonderer Namenstraditionen und geschlechtsangepasster Namensformen? (§1617f BGB)
- Ihr Kind kann eine geschlechtsangepasste Namensform erhalten, die beim Standesamt erklärt werden muss.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Punkte:
- Doppelnamen werden automatisch mit Bindestrich geschrieben – ohne Bindestrich ist eine Erklärung beim Standesamt notwendig.
- Sollte ein Monat nach der Geburt keine Namensbestimmung erfolgt sein, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge
- Der von den Eltern bestimmte Geburtsname gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder, die unter gemeinsamer Sorge stehen.
Standesamt
Auf der Steig 6 (Bürokomplex zwischen Villingen und Schwenningen in Richtung Schwarzwald-Baar-Klinikum)
Google Maps
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