Platzvergabe

Der Stichtag für die Platzvergabe 2024/2025 ist am 29.02.2024 abgelaufen.


Demnach kann Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr ab September 2024 nur dann einen Platz in einer Kindertagesstätte bekommen, wenn die Vormerkungen und entsprechenden Arbeitszeitbestätigungen und Bescheinigungen bis spätestens 29.02.2024 bei der Zentralen Vormerkstelle eingereicht wurden.

Die Platzvergabe findet Ende April 2024 statt.

 Unser Betreuungsangebot

Die Kindertagesbetreuung unterstützt die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit von Familien und besteht aus den zwei Säulen Kindertagesstätten und Kindertagespflege.

Detaillierte Informationen zu den Kindertagesstätten finden Sie in den unten stehenden Menüs.
Für die Kindertagespflege ist der Landkreis Schwarzwald-Baar zuständig.
Nähere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie hier: > Kindertagespflege


Sie möchten Informationen zu unseren Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen? Dann nutzen Sie unseren Kitafinder.

Sie haben Fragen zur Vormerkung? Dann stehen Ihnen die Kolleginnen der Zentralen Vormerkstelle unter den links angegebenen Kontaktdaten mit Rat und Tat zur Seite.

Für alle anderen Fragen steht Ihnen die Abteilung Kindertagesbetreuung gerne zur Verfügung.

 

Ein Blick hinter die Kulissen der Zentralen Vormerkstelle

Informationen zur Kindertagesbetreuung

In Ihrem Auftrag unterstützen und ergänzen wir in unseren Kindertagesstätten die Erziehungs-, Bildungs-und Betreuungsarbeit Ihrer Familie. Unser Hauptziel ist es, Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten und zu fördern, damit sie in die Gesellschaft hineinwachsen und dort ihren Platz finden können.

In einer Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens werden die Grundlagen für den Erwerb von Kompetenzen geschaffen, die Ihr Kind für das heutige und spätere Leben benötigt: Selbstständige und verantwortungsbewusste Persönlichkeiten sind das Ziel unseres pädagogischen Handels, das sich an den demokratischen Grundwerten orientiert.


Wir bieten in unseren Kindertagesstätten verschiedene Halbtages- und Ganztagesbetreuungsformen an. Weitere Informationen zu diesen erhalten Sie im folgenden Dokument:

Betreuungsstufen in den Kindertagesstätten (PDF, 55 KB)

Für Schulkinder bieten die Ganztagsschulen in Villingen-Schwenningen eine Betreuung, die aus Unterricht, Phasen individuellen Lernens bzw. besonderer Förderung sowie Erholungs-, Bewegungs- und Freizeitphasen besteht. Über die verschiedenen Schulangebote in Villingen-Schwenningen können Sie sich hier informieren.


Für Kinder aus SBBZs mit Förderschwerpunkt Lernen oder Sprache sowie für Kinder mit besonderem Förderbedarf stehen zwei heilpädagogische Horte zur Verfügung. Über dieses Angebot können Sie sich auf den Seiten der Kindertagesstätten Schwalbenhaag und der Kindertagesstätte Möglingshöhe informieren.

Ergänzend kann auch für Schulkinder das Angebot der Kindertagespflege genutzt werden.

Falls Sie Interesse an einem Platz in einem heilpädagogischen Hort haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Vormerkstelle unter den oben angegebenen Kontaktdaten.

Möchten Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Kindertagesstätte vormerken, dann finden Sie das Formular Vormerkung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung auf der linken Seite unter Formulare Kindertagesstätte.

Wenn Sie sich eine Ganztagesbetreuung für Ihr Kind wünschen oder Ihr Kind unter drei Jahre alt ist (alle Betreuungsformen), reichen Sie die Vormerkung bitte gemeinsam mit folgenden Formularen ein:

  • Arbeitszeitbestätigung
  • Bescheinigung zur Vormerkung für einen Krippen- oder Ganztagsplatz
  • Bescheinigung für Familien mit mehreren Kindern

Diese finden Sie ebenfalls links unter Formulare Kindertagesstätten.

Werden Sie in naher Zukunft nach Villingen-Schwenningen ziehen, reichen Sie bitte ebenfalls das Formular Absichtserklärung Zuzug mit ein. Dieses ist ebenfalls links in der Rubrik Formulare Kindertagesstätten hinterlegt.

Möchten Sie sich gerne einen ersten Eindruck über den anstehenden Kitabesuch Ihres Kindes verschaffen, bekommen Sie in folgendem Dokument nähere Informationen über die Strukturen in der Kita, sowie einige Ideen, wie Sie Ihr Kind auf den anstehenden Kitabesuch vorbereiten können:

Handreichung Kitabesuch

Vorausetzung für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte in Villingen-Schwenningen ist ein fester Wohnsitz Ihres Kindes in Villingen-Schwenningen. Werden Sie in naher Zukunft nach Villingen-Schwenningen ziehen, muss bereits mit der Vormerkung einer Nachweis über den Wohnsitz durch einen Miet- oder Kaufvertrag erbracht werden. Sollten Sie aus Villingen-Schwenningen wegziehen, erlischt Ihr Anspruch auf einen Kindergartenplatz spätestens zum 31.08. des entsprechenden Kindergartenjahres.

Eine Vormerkung kann erst ab Geburt des Kindes erfolgen.


Plätze für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt werden im Bereich Halbtagsgruppe, Regelkindergarten und Verlängerte Öffnungszeiten nach dem Alter des Kindes vergeben. Zusätzlich wird Ihr Kind vorrangig aufgenommen, wenn ein Geschwisterkind bereits eine Kindertagesstätte in Villingen-Schwenningen besucht.


Plätze für Kinder von neun Wochen bis drei Jahre in allen Angebotsformen sowie für die Ganztagesbetreuung für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt und für Kinder im Hort an der Schule werden nach folgenden Kriterien vergeben:

  • Berufstätigkeit der Eltern
  • Beschäftigungsumfang der Eltern
  • Pädagogische Gründe wie Entwicklungsstörungen oder eine besondere soziale Situation
  • Familiäre Situation wie pflegebedürftige Angehörige oder die Anzahl der Geschwisterkinder

Hier finden Sie diese Punkte nochmals umfänglich erläutert:

Gemeinsame Aufnahmekriterien der Stadt Villingen-Schwenningen (PDF, 91 KB)


Im Rahmen betrieblicher Kinderbetreuung (Betriebskindertagesstätten) und bei Kindern von Studierenden an den Hochschulen in Villingen-Schwenningen gelten gesondere Regelungen:

  • In Betriebskindertagesstätten werden betriebsinterne Kinder bevorzugt aufgenommen.
  • Kinder von Studierenden der Hochschule Polizei werden bevorzugt in der Kindertagesstätte Hochschule Polizei aufgenommen.

Hausanschrift

Amt für Kindertageseinrichtungen

Zentrale Vormerkstelle

Rietstraße 8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-1185

07721 / 82-1187

zentrale-vormerkung@~@villingen-schwenningen.de

Sprechzeiten der Zentralen Vormerkstelle

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gerne können Sie auch außerhalb dieser Zeiten einen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.

Ansprechpartner

Anette Waller

Olivia Baschnagel

Arlinda Isaku

Lydia Klaussner

Semra Peksert