
Platzvergabe
Der Stichtag für die Platzvergabe 2023/2024 ist am 28.02.2023 abgelaufen.
Demnach kann Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr ab September 2023 nur dann einen Platz in einer Kindertagesstätte bekommen, wenn die Vormerkungen und entsprechenden Arbeitszeitbestätigungen und Bescheinigungen bis spätestens 28.02.2023 bei der Zentralen Vormerkstelle eingereicht wurden.
Die Platzvergabe findet Ende April 2023 statt.
Unser Betreuungsangebot
Die Kindertagesbetreuung unterstützt die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit von Familien. Dabei sollen Kinder in ihrer individuellen Entwicklung begleitet und gefördert werden, damit sie in die Gesellschaft hineinwachsen und dort ihren Platz finden können. Aus diesem Grund gehört eine qualitativ gute Kindertagesbetreuung für alle Kinder zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben unserer Kommune.
Die Kindertagesbetreuung besteht aus den zwei Säulen Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in den unten stehenden Menüs.
Sie möchten Informationen zu unseren Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen? Dann nutzen Sie unseren Kitafinder.
Sie haben Fragen zur Vormerkung? Dann stehen Ihnen die Kolleginnen der Zentralen Vormerkstelle unter den links angegebenen Kontaktdaten mit Rat und Tat zur Seite.
Für alle anderen Fragen steht Ihnen die Abteilung Kindertagesbetreuung gerne zur Verfügung.
Ein Blick hinter die Kulissen der Zentralen Vormerkstelle
Informationen zur Kindertagesbetreuung
In Ihrem Auftrag unterstützen und ergänzen wir in unseren Kindertagesstätten die Erziehungs-, Bildungs-und Betreuungsarbeit Ihrer Familie. Unser Hauptziel ist es, Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten und zu fördern, damit sie in die Gesellschaft hineinwachsen und dort ihren Platz finden können.
In einer Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens werden die Grundlagen für den Erwerb von Kompetenzen geschaffen, die Ihr Kind für das heutige und spätere Leben benötigt: Selbstständige und verantwortungsbewusste Persönlichkeiten sind das Ziel unseres pädagogischen Handels, das sich an den demokratischen Grundwerten orientiert.
Wir bieten in unseren Kindertagesstätten verschiedene Halbtages- und Ganztagesbetreuungsformen an. Weitere Informationen zu diesen erhalten Sie im folgenden Dokument:
Die Kindertagespflege gilt neben der Betreuung in Kitas als zweite, gleichrangige Säule im Bereich der Kindertagesbetreuung.
Dabei richtet die Kindertagespflege ihren Fokus auf die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren. Zwischen 3 und 14 Jahren kann die Kindertagespflege eine Ergänzung zu Kita oder Schule sein.
Insbesondere für die Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren zeichnet sich die Kindertagespflege durch die konstante Bezugsperson aus, was dem Bindungsbedürfnis besonders gerecht wird. Die Betreuung durch die ausgewählte Kindertagespflegeperson ist durchgängig gegeben. Die kleine Gruppengröße macht es leichter, auf besondere Bedarfe wie z.B. Ernährung oder individueller Rhythmus des Kindes einzugehen. Bei den Betreuungszeiten sind individuelle Absprachen zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern möglich, die auch außerhalb der sonst üblichen Betreuungszeiten liegen können.
Bei Fragen zur Kindertagespflege steht Ihnen der Fachdienst Kindertagespflege gerne zur Verfügung (kindertagespflege@~@villingen-schwenningen.de)
Für Schulkinder bieten die Ganztagsschulen in Villingen-Schwenningen eine Betreuung, die aus Unterricht, Phasen individuellen Lernens bzw. besonderer Förderung sowie Erholungs-, Bewegungs- und Freizeitphasen besteht. Über die verschiedenen Schulangebote in Villingen-Schwenningen können Sie sich hier informieren.
In manchen Ortschaften bietet die Stadt Villingen-Schwenningen das Angebot Hort an der Schule an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Detailseiten der Kindertagesstätte Obereschach sowie der Kindertagesstätte Rietheim.
Für Kinder aus SBBZs mit Förderschwerpunkt Lernen oder Sprache sowie für Kinder mit besonderem Förderbedarf stehen zwei heilpädagogische Horte zur Verfügung. Über dieses Angebot können Sie sich auf den Seiten der Kindertagesstätten Schwalbenhaag und der Kindertagesstätte Möglingshöhe informieren.
Ergänzend kann auch für Schulkinder das Angebot der Kindertagespflege genutzt werden.
Falls Sie Interesse an einem Platz in einem Hort an der Schule, in einem heilpädagogischen Hort oder in der Kindertagespflege haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Vormerkstelle unter den oben angegebenen Kontaktdaten.
Möchten Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Kindertagesstätte vormerken, dann finden Sie das Formular Vormerkung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung auf der linken Seite unter Formulare Kindertagesstätte.
Wenn Sie sich eine Ganztagesbetreuung für Ihr Kind wünschen oder Ihr Kind unter drei Jahre alt ist (alle Betreuungsformen), reichen Sie die Vormerkung bitte gemeinsam mit folgenden Formularen ein:
- Arbeitszeitbestätigung
- Bescheinigung zur Vormerkung für einen Krippen- oder Ganztagsplatz
- Bescheinigung für Familien mit mehreren Kindern
Diese finden Sie ebenfalls links unter Formulare Kindertagesstätten.
Werden Sie in naher Zukunft nach Villingen-Schwenningen ziehen, reichen Sie bitte ebenfalls das Formular Absichtserklärung Zuzug mit ein. Dieses ist ebenfalls links in der Rubrik Formulare Kindertagesstätten hinterlegt.
Möchten Sie sich gerne einen ersten Eindruck über den anstehenden Kitabesuch Ihres Kindes verschaffen, bekommen Sie in folgendem Dokument nähere Informationen über die Strukturen in der Kita, sowie einige Ideen, wie Sie Ihr Kind auf den anstehenden Kitabesuch vorbereiten können:
Möchten Sie Ihr Kind für einen Platz in der Kindertagespflege vormerken, dann nutzen Sie bitte das Formular Vormerkung für einen Platz in der Kindertagespflege und schicken es ausgefüllt per E-Mail an die Zentrale Vormerkstelle. Benötigen Sie Hilfe bei der Ausfüllung der Vormerkung, steht Ihnen die Zentrale Vormerkstelle gerne zur Verfügung.
Als Hilfestellung für die Auswahl einer Tagespflegestelle dient Ihnen die Checkliste für Eltern bei der Vermittlung.
Wenn Sie sich bereits für eine bestimmte Tagespflegeperson entschieden haben, tragen Sie diese direkt in die Vormerkung ein. Wünschen Sie Beratung, kreuzen Sie bitte an, dass Sie eine Kontaktaufnahme durch den Fachdienst Kindertagespflege wünschen.
Vier bis acht Wochen vor Hilfebeginn ist ein Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII zu stellen.
Wir benötigen eine Arbeitszeitbestätigung von Ihnen als Eltern, wenn:
- Ihr Kind über 30 Stunden/Woche betreut werden soll
- Ihr Kind unter einem Jahr ist oder
- ergänzend zu Kita/Schule betreut werden soll
Die Notwendigkeit einer höheren monatlichen Betreuungszeit oder eines Betreuungsbeginns vor dem ersten Lebensjahr (Betreuung außerhalb des Rechtsanspruchs) muss durch entsprechende Nachweise belegt werden.
Im Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Förderung von Kindern in Kindertagespflege § 23 SGB VIII (KJHG) erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Förderung von Kindern in Kindertagespflege § 23 SGB VIII (KJHG) zur ärztlichen Untersuchung und ärztlichen Impfberatung und verwenden bitte die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und die ärztliche Impfberatung zur Vorlage beim Kinderarzt.
Werden Sie in naher Zukunft nach Villingen-Schwenningen ziehen, reichen Sie bitte das Formular Absichtserklärung Zuzug mit ein.
Alle Formulare finden Sie auf der linken Seite unter Formulare Kindertagespflege.
Vorausetzung für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte in Villingen-Schwenningen ist ein fester Wohnsitz Ihres Kindes in Villingen-Schwenningen. Werden Sie in naher Zukunft nach Villingen-Schwenningen ziehen, muss bereits mit der Vormerkung einer Nachweis über den Wohnsitz durch einen Miet- oder Kaufvertrag erbracht werden. Sollten Sie aus Villingen-Schwenningen wegziehen, erlischt Ihr Anspruch auf einen Kindergartenplatz spätestens zum 31.07. des entsprechenden Kindergartenjahres.
Eine Vormerkung kann erst ab Geburt des Kindes erfolgen.
Plätze für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt werden im Bereich Halbtagsgruppe, Regelkindergarten und Verlängerte Öffnungszeiten nach dem Alter des Kindes vergeben. Zusätzlich wird Ihr Kind vorrangig aufgenommen, wenn ein Geschwisterkind bereits eine Kindertagesstätte in Villingen-Schwenningen besucht.
Plätze für Kinder von neun Wochen bis drei Jahre in allen Angebotsformen sowie für die Ganztagesbetreuung für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt und für Kinder im Hort an der Schule werden nach folgenden Kriterien vergeben:
- Berufstätigkeit der Eltern
- Beschäftigungsumfang der Eltern
- Pädagogische Gründe wie Entwicklungsstörungen oder eine besondere soziale Situation
- Familiäre Situation wie pflegebedürftige Angehörige oder die Anzahl der Geschwisterkinder
Hier finden Sie diese Punkte nochmals umfänglich erläutert:
Gemeinsame Aufnahmekriterien der Stadt Villingen-Schwenningen (PDF, 91 KB)
Im Rahmen betrieblicher Kinderbetreuung (Betriebskindertagesstätten) und bei Kindern von Studierenden an den Hochschulen in Villingen-Schwenningen gelten gesondere Regelungen:
- In Betriebskindertagesstätten werden betriebsinterne Kinder bevorzugt aufgenommen.
- Kinder von Studierenden der Hochschule Polizei werden bevorzugt in der Kindertagesstätte Hochschule Polizei aufgenommen.
Hausanschrift
Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport, Abteilung Kindertagesbetreuung
Zentrale Vormerkstelle
Rietstraße 8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-1187
Sprechzeiten der Zentralen Vormerkstelle
Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gerne können Sie auch außerhalb dieser Zeiten einen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.
Ansprechpartner
Anette Waller
Olivia Baschnagel
Semra Peksert
Formulare Kindertagesstätte
Vormerkung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (PDF, 89 KB)
Arbeitszeitbestätigung (PDF, 105 KB)
Bescheinigung für Familien mit mehreren Kindern (PDF, 170 KB)
Bescheinigung zur Vormerkung für einen Krippen- oder Ganztagsplatz (PDF, 76 KB)
Absichtserklärung Zuzug (PDF, 156 KB)
Datenschutzhinweise für die Vormerkung (PDF, 92 KB)
Änderungsantrag Benutzungsgebühren für Kita und Kindertagespflege (PDF, 86 KB)
Formulare Kindertagespflege
Vormerkung für einen Platz in der Kindertagespflege (PDF, 72 KB)
Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. §23 SGB VIII (PDF, 78 KB)
Antrag Wechsel innerhalb der Großtagespflegestelle (PDF, 96 KB)
Antrag Wechsel der Kindertagespflegestelle (PDF, 120KB)
Informationsblatt zum Antrag (PDF, 108 KB)
Informationsblatt zur Vertretung (PDF, 59 KB)
Beendigungsmitteilung (PDF, 78 KB)
Änderungsantrag Benutzungsgebühren Kita und Kindertagespflege (PDF, 86 KB)
Arbeitszeitbestätigung (PDF, 86 KB)