Platzvergabe
Der Stichtag für die Platzvergabe 2025/2026 ist der 01.03.2025.
Demnach kann Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr ab September 2025 nur dann einen Platz in einer Kindertagesstätte bekommen, wenn die Vormerkungen und entsprechenden Arbeitszeitbestätigungen und Bescheinigungen bis spätestens 01.03.2025 bei der Zentralen Vormerkstelle eingereicht werden.
Seit dem 01.12.2024 können Sie Ihr Kind über die Online-Vormerkung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in Villingen-Schwenningen vormerken. Dies gilt nur für neue Vormerkungen.
Unser Betreuungsangebot
Die Kindertagesbetreuung unterstützt die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit von Familien und besteht aus den zwei Säulen Kindertagesstätten und Kindertagespflege.
Für die Kindertagespflege ist der Landkreis Schwarzwald-Baar zuständig. Nähere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie hier: Kindertagespflege
Sie möchten Informationen zu unseren Kindertagesstätten? Dann nutzen Sie unseren Kitafinder
Seit dem 01.12.2024 können Sie Ihr Kind über die Online-Vormerkung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in Villingen-Schwenningen vormerken. Dies gilt nur für neue Vormerkungen.
Online-Vormerkung für Kindertageseinrichtungen
Vor der Anmeldung ist eine Registrierung unter Eingabe einer E-Mail-Adresse und der Vergabe eines Passwortes notwendig.
So funktioniert die Online-Vormerkung:
- Klicken Sie auf das Feld Anmelden oben rechts.
- Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse sowie ihrem Vor- und Nachnamen.
- Nach dem Registrieren erhalten Sie automatisch eine E-Mail (prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner).
- Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort können Sie sich als nächstes im Vormerksystem anmelden.
- Geben Sie die notwendigen Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind ein.
- Wählen Sie bis zu drei Wunscheinrichtungen aus, bei denen Sie Ihr Kind in die Vormerkliste aufnehmen lassen möchten. Hierbei können Sie auch die gewünschte Betreuungszeit wie ganztags, verlängerte Öffnungszeiten usw. eintragen. Klicken Sie auf "Vormerken".
- Die Zentrale Vormerkstelle wird Ihre Angaben prüfen und an die von Ihnen gewählten Wunscheinrichtungen weiterleiten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung als PDF zum Download
Bitte beachten Sie:
- Ihr Kind muss mit erstem Wohnsitz in Villingen-Schwenningen gemeldet sein oder in naher Zukunft nach Villingen-Schwenningen umziehen, um vorgemerkt zu werden.
- Jedes Kind kann nur einmal mit bis zu 3 Wunscheinrichtungen vorgemerkt werden.
- Die Vormerkung ist ab Geburt des Kindes möglich. Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.
- Sie sollten sich mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum vormerken lassen.
Sie haben Fragen zur Vormerkung? Selbstverständlich steht Ihnen auch das städtische Amt für Kindertageseinrichtungen Zentrale Vormerkstelle (Tel: 07721/82-1185) für Fragen und allgemeine Auskünfte zur Verfügung.
Ablauf der Vormerkung bis zum Start in die Kita
Informationen zur Kindertagesbetreuung
In Ihrem Auftrag unterstützen und ergänzen wir in unseren Kindertagesstätten die Erziehungs-, Bildungs-und Betreuungsarbeit Ihrer Familie. Unser Hauptziel ist es, Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten und zu fördern, damit sie in die Gesellschaft hineinwachsen und dort ihren Platz finden können.
In einer Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens werden die Grundlagen für den Erwerb von Kompetenzen geschaffen, die Ihr Kind für das heutige und spätere Leben benötigt: Selbstständige und verantwortungsbewusste Persönlichkeiten sind das Ziel unseres pädagogischen Handels, das sich an den demokratischen Grundwerten orientiert.
Wir bieten in unseren Kindertagesstätten verschiedene Halbtages- und Ganztagesbetreuungsformen an. Weitere Informationen zu diesen erhalten Sie im folgenden Dokument:
Für Schulkinder bieten die Ganztagsschulen in Villingen-Schwenningen eine Betreuung, die aus Unterricht, Phasen individuellen Lernens bzw. besonderer Förderung sowie Erholungs-, Bewegungs- und Freizeitphasen besteht. Über die verschiedenen Schulangebote in Villingen-Schwenningen können Sie sich hier informieren.
Für Kinder aus SBBZs mit Förderschwerpunkt Lernen oder Sprache sowie für Kinder mit besonderem Förderbedarf stehen zwei heilpädagogische Horte zur Verfügung. Über dieses Angebot können Sie sich auf den Seiten der Kindertagesstätten Schwalbenhaag und der AWO Haus der Kinder informieren.
Ergänzend kann auch für Schulkinder das Angebot der Kindertagespflege genutzt werden.
Falls Sie Interesse an einem Platz in einem heilpädagogischen Hort haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Vormerkstelle unter den oben angegebenen Kontaktdaten.
Möchten Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Kindertagesstätte vormerken, dann nutzen Sie die Online Vormerkung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.
Wenn Sie sich eine Ganztagesbetreuung für Ihr Kind wünschen oder Ihr Kind unter drei Jahre alt ist (alle Betreuungsformen), reichen Sie bitte folgende Formulare zusätzlich ein:
- Arbeitszeitbestätigung beider Elternteile
- Bescheinigung zur Vormerkung für einen Krippen- oder Ganztagsplatz
- Bescheinigung für Familien mit mehreren Kindern
Diese finden Sie links unter Formulare Kindertagesstätten.
Werden Sie in naher Zukunft nach Villingen-Schwenningen ziehen, reichen Sie bitte ebenfalls das Formular "Absichtserklärung Zuzug" mit ein. Dieses ist ebenfalls links in der Rubrik Formulare Kindertagesstätten hinterlegt.
Möchten Sie sich gerne einen ersten Eindruck über den anstehenden Kitabesuch Ihres Kindes verschaffen, bekommen Sie in folgendem Dokument nähere Informationen über die Strukturen in der Kita, sowie einige Ideen, wie Sie Ihr Kind auf den anstehenden Kitabesuch vorbereiten können:
Vorausetzung für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte in Villingen-Schwenningen ist ein fester Wohnsitz Ihres Kindes in Villingen-Schwenningen. Werden Sie in naher Zukunft nach Villingen-Schwenningen ziehen, muss bereits mit der Online Vormerkung ein Nachweis über den Wohnsitz durch einen Miet- oder Kaufvertrag erbracht werden.
Für Kinder, die bereits in einer Einrichtung betreut werden, gilt Folgendes: Sollten Sie aus Villingen-Schwenningen wegziehen, erlischt Ihr Anspruch auf einen Kindergartenplatz spätestens zum 31.08. des entsprechenden Kindergartenjahres.
Eine Vormerkung kann erst ab Geburt des Kindes erfolgen.
Plätze für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt werden im Bereich Halbtagsgruppe, Regelkindergarten und Verlängerte Öffnungszeiten nach dem Alter des Kindes vergeben. Zusätzlich wird Ihr Kind vorrangig aufgenommen, wenn ein Geschwisterkind bereits eine Kindertagesstätte in Villingen-Schwenningen besucht.
Plätze für Kinder von neun Wochen bis drei Jahre in allen Angebotsformen sowie für die Ganztagesbetreuung für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt und für Kinder im Hort an der Schule werden nach folgenden Kriterien vergeben:
- Berufstätigkeit der Eltern
- Beschäftigungsumfang der Eltern
- Pädagogische Gründe wie Entwicklungsstörungen oder eine besondere soziale Situation
- Familiäre Situation wie pflegebedürftige Angehörige oder die Anzahl der Geschwisterkinder
Hier finden Sie diese Punkte nochmals umfänglich erläutert:
Gemeinsame Aufnahmekriterien der Stadt Villingen-Schwenningen (PDF, 91 KB)
Im Rahmen betrieblicher Kinderbetreuung (Betriebskindertagesstätten) und bei Kindern von Studierenden an den Hochschulen in Villingen-Schwenningen gelten gesondere Regelungen:
- In Betriebskindertagesstätten werden betriebsinterne Kinder bevorzugt aufgenommen.
- Kinder von Studierenden der Hochschule Polizei werden bevorzugt in der Kindertagesstätte Hochschule Polizei aufgenommen.
Hausanschrift
Amt für Kindertageseinrichtungen
Zentrale Vormerkstelle
Justinus-Kerner-Straße 7
78048 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-1187
Sprechzeiten der Zentralen Vormerkstelle
Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gerne können Sie auch außerhalb dieser Zeiten einen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.
Ansprechpartner
Anette Waller
Olivia Baschnagel
Arlinda Isaku
Lydia Klaussner
Semra Peksert
Simona Ferragina
Formulare Kindertagesstätte
Arbeitszeitbestätigung (PDF, 105 KB)
Bescheinigung für Familien mit mehreren Kindern (PDF, 170 KB)
Bescheinigung zur Vormerkung für einen Krippen- oder Ganztagsplatz (PDF, 76 KB)
Absichtserklärung Zuzug (PDF, 156 KB)
Datenschutzhinweise für die Vormerkung (PDF, 92 KB)
Änderungsantrag Benutzungsgebühren für Kita (PDF, 86 KB)