Stadterneuerung

Stadterneuerung bezeichnet allgemein den ständigen Prozess der baulichen Erneuerung und Modernisierung der Stadt, der durch private und öffentliche Bauherren vollzogen wird.

Im engeren Sinne wird unter dem Begriff "Stadterneuerung" aber die öffentliche Steuerung und Koordination sowie finanzielle Unterstützung zur Beseitigung funktionaler und substanzieller Missstände in einem Stadtquartier verstanden.

 

Zur Durchführung dieser so genannten "Stadterneuerungsmaßnahmen" oder "Sanierungsgebiete" erlässt die Stadt entsprechende Satzungen und beantragt Fördermittel des Landes bzw. des Bundes, die auch Privaten zugute kommen können.

Je nach städtebaulichem Erfordernis können mit finanziellen Mitteln der Städtebauförderung z.B. die Instandsetzung- und Modernisierung von Gebäuden, die Bauvorbereitung von Grundstücksnutzungen, die Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder die Aufwertung öffentlicher Straßen und Plätze erreicht werden.

Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist das Vorhandensein städtebaulicher und gebietlicher Missstände, Mängel auf einzelnen Grundstücken reichen zur Festlegung eines Sanierungsgebietes nicht aus. Bei Gebäuden muss durch die geförderten Maßnahmen eine umfangreiche Instandsetzung- und Modernisierung erreicht werden.

Sofern Private Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen möchten, ist hier zunächst zur Prüfung und Information ein Gespräch mit der Sanierungsstelle im Stadtplanungsamt erforderlich.

Zur Gewährung von Zuschüssen ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Förderempfänger und der Stadt vor Maßnahmenbeginn abzuschließen; diese vertragliche Vereinbarung ist auch dann erforderlich, wenn die erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach §§ 7h bzw. 10f Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden sollen.

In der Stadt Villingen-Schwenningen sind derzeit vier Sanierungsgebiete förmlich festgelegt, für weitere Gebiete werden vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche Festlegung in den nächsten Jahren vorbereitet:

  • Sanierungsgebiet 'Innenstadt Schwenningen' im Stadtbezirk Schwenningen
  • Sanierungsgebiet 'Oberer Brühl' (ehemals 'Mangin') im Stadtbezirk Villingen

Übersichtplan zu allen Sanierungsgebiete (PDF; 7 MB)

Informationen Sanierungsvermerke (PDF; 73 KB)

Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 die Satzung "Sanierungsgebiet Innenstadt Schwenningen" beschlossen. Mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung  vom 11.10.2023 wurde diese Satzung rechtskräftig. Ziel der im Satzungsgebiet durchzuführenden Maßnahmen ist es die festgestellten städtebaulichen Mißstände zu beheben.

Im Wesentlichen zählen hierzu:

  • Modernisierung privater Bausubstanz mit dem Ziel der Schaffung nachhaltig
  • nutzbaren und barrierefreiem Wohnraum
  • Energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, im Inneren der Gebäude und
  • der Gebäudetechnik
  • der Erhalt und Schaffung neuer Grünstrukturen
  • die Begrünung der Innenstadt durch Fassaden- und Dachbegrünungen
  • Aktivierung von Leerständen, vorrangig im Bereich der Fußgängerzone, gegebenenfalls Umnutzungen
  • Erhalt, Modernisierung und denkmalgerechte Aufwertung der Kulturdenkmäler im Gebiet
  • Erhalt und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur
  • Weiterentwicklung des Rössle-Areals durch Anwendung des besonderen Städte-
  • Baurechts
  • Die Neugestaltung des Muslenplatzes, der Kirch – und Kronenstraße sowie der Oberdorfstraße

Ergebnisbericht der "vorbereitenden Untersuchung"(PDF; 9,3 MB)

Das seit 30.10.2017 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet "Oberer Brühl" im Stbz. Villingen wird begrenzt durch die Richthofenstraße im Westen, den Brühlweg im Norden, die Pontarlierstraße und den Goetheplatz im Osten sowie die Kirnacher Straße im Süden. Als Konversionsfläche eines ehemalig genutzten Kasernenareals weist es erhebliche funktionale und substanzielle Mängel auf und bedarf einer grundsätzlichen städtebaulichen Neuordnung. Wesentliche Schwerpunkte der Sanierung sind die Schaffung vom Wohnungsbau und die Verortung von städtischen Verwaltungen, die Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Anlage neuen Erschließungen und Freiflächen. Aufgrund der umfangreichen Neuordnungsmaßnahmen wurde das Sanierungsgebiet in die Städtebauförderung des Bundes und des Landes aufgenommen.

Siehe auch: https://www.villingen-schwenningen.de/bauen-wohnen/stadtplanung/zukunftsprojekt-oberer-bruehl/

Wissenswertes zum Förderprogramm

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Die vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördern eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.
Die Förderkriterien werden passgenau an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen angeglichen. Seit zum Beispiel auch auf dem Land der Wohnraum Mangelware ist, wird neuer, zeitgemäßer Wohnraum besonders intensiv gefördert.

 

Was muss bei der Antragstellung für private Bauvorhaben beachtet werden?

  • Der jährliche Antragszeitraum beginnt mit der Programmausschreibung im Frühjahr. Die Antragsfrist endet am 31. August. Beantragt werden können ausschließlich noch nicht begonnene Bauvorhaben für das nächste Jahr. Der Antragszeitraum für Bauvorhaben im Programmjahr 2021 ist bereits abgelaufen.
  • Beantragt werden können Zuschüsse für Bauvorhaben in den Ortschaften Herzogenweiler, Marbach, Mühlhausen, Obereschach, Pfaffenweiler, Rietheim, Tannheim, Weigheim und Weilersbach sowie für die Stadtteile Nordstetten, Sommertshausen, Volkertsweiler und Zollhaus. Für die Stadtbezirke Villingen und Schwenningen ist keine Antragstellung möglich.
  • Innerhalb der Ortschaften ist die Voraussetzung, dass sich die Bauvorhaben innerhalb des historischen Ortskern bzw. in Gebieten bis max. 60er Jahre Bebauung befinden. Bestandsgebäude müssen mind. 50 Jahre alt sein.
  • Förderfähige Bauvorhaben sind: Umnutzung zu Wohnen, Umbau durch Erweiterung/Aufstockung, Wohnungsmodernisierung, Neubau in Baulücken sowie Abbrüche für eine spätere Wiederbebauung.

Sie planen gerade Ihr Bauvorhaben, erfüllen die beschriebenen Voraussetzungen und möchten einen Förderantrag stellen? Dann nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Stadtplanungsamt (Anmerkung: wenn gewünscht Kontaktdaten Herr Matthias Schöne hinterlegen) auf und vereinbaren einen Beratungstermin.

Weitere Informationen zu den aktuellen Förderkonditionen sowie die Antragsformulare gibt es auf der Seite der Regierungspräsidien Baden-Württembergs.

 

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Abteilung Planung

 

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