
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Stadt Villingen-Schwenningen unter www.villingen-schwenningen.de. Eine offener Austausch ist uns sehr wichtig. Wenn Sie uns Anregungen, Verbesserungen oder Kritik mitteilen möchten, dann schreiben Sie uns gerne an pressestelle@~@villingen-schwenningen.de eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter 07721 / 82-2020.
Es ist uns wichtig, dass unsere Website mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des neuen Internetauftritts der Stadt Villingen-Schwenningen konnten noch nicht alle Anforderungen umgesetzt werden. Manche Inhalte und Anwendungen sind leider noch nicht barrierefrei.
Integriert wurde eine Vorlesefunktion und die Einstellmöglichkeit des Kontrastes. Über die Suche lassen sich Inhalte einfacher finden.
PDF-Dokumente, Flyer und Broschüren sind noch nicht vollumfänglich barrierefrei verfügbar. Auch die Nutzung des Ratsinformationssystems oder verlinkte externe städtische Angebote können noch nicht barrierefrei bereit gestellt werden.
- Leichte Sprache: Erklärungen und Hinweise in Leichter Sprache finden Sie auf der Seite Leichte Sprache
- Einfache Sprache: um die Seiten in einfacher Sprache anzuzeigen, finden Sie links unten ein Symbol “Person mit aufgeschlagenem Buch”.
- Hinweise zur Nutzung der Website in Gebärdensprache finden Sie auf der Seite Gebärdensprache
- Barrierefreie Dokumente: Wir arbeiten an der technischen Umsetzung von barrierefreien PDF-Dokumenten. Umsetzung ab 2025.
Der Internetauftritt wird stetig weiterentwickelt, auch in Bezug auf die Barrierefreiheit. Sollten Sie auf Informationen stoßen, die Sie nicht nutzen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihnen nach unseren Möglichkeiten diese gerne bereitstellen.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@~@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.