Wahlen und Abstimmungen
Das Wahlrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert.
Nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann demnach aktiv an der Demokratie mitwirken.
Die Staatsgewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Im Grundgesetz ist außerdem festgelegt, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchzuführen sind. Die Einzelheiten der Wahlverfahren sind in den jeweiligen Wahlgesetzen geregelt.
Damit Bürgerinnen und Bürger wissen, wann und wen sie wählen können, bietet diese Seite umfangreiche Informationen zu allen aktuellen und vergangenen Wahlen, Abstimmungen und direktdemokratischen Beteiligungsverfahren.
Mitbestimmen!
Zum ersten Mal dürfen Jugendliche in Baden-Württemberg ab 16 Jahren aktiv Politik mitgestalten. Sie dürfen sich für ein politisches Amt aufstellen lassen und selbst wählen gehen! Nutze Dein Stimmrecht und beteilige Dich an der Wahl. Wenn Du Fragen hast, melde Dich gerne unter 07721/82-2039!
Bürgerentscheid zur Neugestaltung der Bäder VS
Wahlkalender
Hier erhalten Sie einen Überblick über die in den kommenden Jahren anstehenden Wahlen in Villingen-Schwenningen.
Hier finden Sie einen Überblick über die anstehenden Wahlen.
Sie haben Fragen?
Wir haben die Antworten -
klicken Sie hier!
Hausanschrift
Haupt- und Personalamt
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2039
07721 / 82-2027
wahlen@~@villingen-schwenningen.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr |
Freitag | 08.30 – 12.00 Uhr |
Ansprechpartner
Leiter
Joachim Wöhrle