Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Im Rahmen der dort vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen haben unter anderem alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Interessen in das Verfahren einzubringen und Stellungnahmen abzugeben.
Die Beteiligungen erfolgen im sogenannten Regelverfahren zweistufig. Zunächst findet eine frühzeitige Beteiligung statt. Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung des Planentwurfs, die für mindestens 30 Tage stattfindet. In einem sogenannten vereinfachten oder beschleunigten Verfahren ist nur die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erforderlich, sodass hier eine Beteiligungsmöglichkeit besteht.
In der Regel finden parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung auch die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.
Die Beteiligungen erfolgen neben der Internetbeteiligung auf dieser Seite auch ergänzend durch Offenlage im Stadtplanungsamt.
Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.
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