
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.
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56. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungspunkt in Dauchingen
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN
Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen
mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler,
Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach
56. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009
- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung –
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.02.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist) für die 56. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.
Mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Dauchingen:
- 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 56.01
Dauchingen Gewann "Epfenhard"
Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebiets
Die 56. Änderung des FNP 2009 befindet sich Norden der Gemeinde Dauchingen angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet "Auf Firsten". Die Zufahrt erfolgt über die Niedereschacher Straße.
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht sowie der Planentwurf zur 56. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:
06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023
im Stadtplanungsamt,
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der Zeit der Auslegung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Sachgebiet Flächennutzungsplanung / Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden: fnp@villingen-schwenningen.de.
Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Anregungen, die nach Ablauf der Auslegungsfrist eingehen, können gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht mehr berücksichtigt werden.
Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3)
Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die
sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Villingen-Schwenningen, den 15.02.2023
Jürgen Roth
Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses
Anlagen
Hausanschrift
Stadtplanungsamt
Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Öffnungszeiten
Montag – Freitag | 08.30 – 11.30 Uhr |
Montag | 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 14.00 – 17.15 Uhr |