Das neue energie- und klimapolitische Leitbild der Stadt ist online! 

Die Stadt Villingen-Schwenningen mit ihren ca. 86.000 Einwohnern erklärte 2019 den Klimanotstand und ergreift - auch mit Blick auf den gleichzeitig eingeleiteten Zertifizierungsprozess des European Energy Adward (eea) - umfangreiche kommunale Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und gegen den Klimawandel. 

Auch die Klima-Checkliste ist online und kann hier heruntergeladen werden!

Klimaschutz

Sie möchten herausfinden, ob ihr Hausdach für Solar geeignet ist oder eine Anlage konfigurieren? Dann schauen Sie doch gerne bei unserem Solarpotenzialkaster VS vorbei. 

zum Solarpotenzialkataster VS

KLIMA.LÄND.TAG 2024

Am 21. September dreht sich im ganzen Ländle wieder alles um saubere, erneuerbare Energien und um Nachhaltigkeit. Der Klimawandel mit steigenden Temperaturen und der Zunahme von Wetterextremen macht deutlich, wie wichtig es ist, schnell von fossilen Energieträgern wegzukommen und Energie einzusparen. Unseren "KLIMA.LÄND.TAG" möchte hierzu Impulse setzen. Kommen Sie am 21. September 2024, 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf das Gelände der Stadtwerke Villingen-Schwenningen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Energiewendetag 2023

Am 23. September drehte sich im ganzen Ländle wieder alles ums Energiesparen, Energieeffizienz und um den Ausbau von Erneuerbaren Energien. Wie bleibt Energie bezahlbar und ist dennoch klimafreundlich? Welche Heizung ist die richtige für mein Haus? Wo kann ich noch Energie einsparen? Wo bekomme ich Unterstützung und Beratung?

Die Energieagentur der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, die Stadtwerke Villingen-Schwenningen, die regionale Industrie- und Handelskammer, das Photovoltaik-Netzwerk Schwarzwald-Baar-Heuberg, der BUND und die Stadt Villingen-Schwenningen hatten unter dem Motto "Villingen-Schwenningen auf dem Weg zur Klimaneutralität" - Gemeinsam schaffen wir es!" ein vielfältiges Programm vorbereitet.

Das Programm finden Sie hier.

Für die komplette Pressemitteilung klicken Sie bitte hier!

Die Vorträge vom Energiewendetag 2023:
Klimaschutz in Villingen-Schwenningen (OB Jürgen Roth)
Energieeffizienz, Recht und Förderung in Bewegung (Tobias Bacher, Energieagentur der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg)
Die Kommunale Wärmeplanung (Sarah Scherenberg, energielenker projects GmbH)
Die Grüne Null (Sebastian Wilhelm, SVS)
Sonnenstrom vom Balkon - steckerfertige Solaranlagen und was zu beachten ist (Katharina Baudis, BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg)

Energiewendetag 2022

'Werde Teil der Energiewende: smart und einfach!'

Stadt lädt zum Energiewendetag 2022 ins Umweltzentrum ein Unter dem Motto "Werde Teil der Energiewende: smart und einfach!" steht der Samstag, 24. September bei den Initiatoren des Energiewendetags in diesem Jahr. Dies sind die Energieagentur der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, die Stadtwerke Villingen-Schwenningen, die regionale Industrie- und Handelskammer, das Photovoltaik-Netzwerk Schwarzwald-Baar- Heuberg und die Stadt Villingen-Schwenningen. Die Veranstaltung findet im Umweltzentrum Schwarzwald Baar Neckar (Neckarstraße 120, Stadtbezirk Schwenningen) statt. 

Für die komplette Pressemitteilung klicken Sie bitte hier!

Nähere Informationen finden Sie hier!

 

Vorträge:

Solarpflicht beim Bauen

Keine Energiewende ohne Wärmewende

Energieerzeugen durch Balkon-PV-Anlagen

Sinnvoll Energiesparen

Eine Stunde Dunkelheit für einen lebendigen Planeten:

Villingen-Schwenningen ist bei der Earth Hour dabei! Am 26.3. um 20.30 Uhr heißt es für eine Stunde:

Licht Aus!

Alle Infos gibts beim WWF_Deutschland: wwf.de/earth-hour

IPCC veröffentlicht zweiten Teil des Sechsten IPCC-Sachstandsberichts "Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit"

 

IPCC Press Conference - Climate Change 2022: Impacts, Adaptation & Vulnerability - YouTube

Um 15:00 Uhr wird die nationale Vorstellung des Berichts in der Bundespressekonferenz mit Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger, Staatsministerin für Europa und Klima im Auswärtigen Amt Dr. Anna Lührmann,  Prof. Dr. Hans-Otto Pörtner (Ko-Vorsitzender IPCC-Arbeitsgruppe II) und Prof. Jörn Birkmann (Koordinierender Leitautor AR6-WGII) stattfinden.

Die von den Regierungen verabschiedete Zusammenfassung für die politische Entscheidungsfindung (Summary for Policymakers, SPM) und die deutsche Übersetzung der Hauptaussagen (headline statements) sowie weitere Informationen zum Bericht finden Sie ab Beginn der IPCC-Pressekonferenz auf unserer Webseite zum AR6-WGII.

Einladung zum Energiewendetag 2021

am 18. September 2021

von 13:00 - 17:00 Uhr

im Umweltzentrum Schwarzwald Baar Neckar

Neckarstraße 120, 78056 Villingen-Schwenningen

Einladung mit Programm (PDF, 389 KB)

Weltklimarat: Den Klimawandel bekämpfen und für die Folgen Vorsorge betreiben

Der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), ein zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen, auch Weltklimarat genannt, legt am 09.08.2021 den ersten Band des Sechsten IPCC-Sachstandsberichts vor.  

Der Bericht stellt fest, dass sich der Einfluss des Menschen auf das Klima mittlerweile deutlich nachweisen lässt und der dadurch hervorgerufene Klimawandel konkrete Auswirkungen auf Wetterextreme in allen Regionen der Welt hat. Auch ist der Klimawandel in den vergangenen Jahrzehnten schneller vorangeschritten als zuvor. Bei zunehmender Erwärmung nehmen die Risiken für Mensch und Natur weiter zu, zum Beispiel durch Änderungen im Wasserkreislauf oder durch Wetterextreme, wie Hitze oder Starkregen.

Hintergrund zum Sechsten IPCC-Sachstandsbericht:

Der vorliegende, erste Band des Sechsten IPCC-Sachstandsberichts informiert über die naturwissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels. Die kommenden zwei Bände des Berichts werden im Februar und März 2022 erscheinen. Sie informieren über den weltweiten Kenntnisstand zu Risiken und Folgen des Klimawandels für Menschen und Ökosysteme, die Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel und Optionen zur Minderung des Klimawandels.

Die Hauptaussagen des Sechsten Sachstandsberichts, erster Band finden Sie in deutscher Version hier.

Weitere Informationen:

Band I des IPCC-Sachstandsberichts über Naturwissenschaftliche Grundlagen:

Gesamter Bericht

Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger*innen (SPM) auf Englisch

Deutsche Übersetzung der Hauptaussagen der SPM

Quelle: presse@~@bmu.de vom 09.08.2021

Was ist eigentlich der "Erdüberlastungstag", der "Earth Overshoot Day"? Ab dem 5. Mai 2021 leben wir ökologisch auf Pump!

  • Der Erdüberlastungstag ist der Tag, an dem alle natürlichen Ressourcen verbraucht sind, die von der Erde innerhalb eines Jahres regeneriert werden können. Die Organisation Global Footprint Network errechnet jährlich den Tag, an dem die menschliche Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen das Angebot und die Kapazität der Erde zur Reproduktion dieser Ressourcen jährlich übersteigt. Damit werden die ökologischen Grenzen des Planeten verdeutlicht. Alles, was ab dem Erdüberlastungstag verbraucht wird, wächst innerhalb des laufenden Jahres nicht nach, beziehungsweise kann von der Erde nicht mehr aufgenommen werden.
  • Durch das hohe Konsumniveau in Industrie- und Schwellenländern sowie das schnelle Bevölkerungswachstum ist der Tag im Kalender immer weiter nach vorne gerückt, im Jahr 2019 befand er sich am 29. Juli. Im Ausnahmejahr 2020 wurde er aufgrund der Corona-Pandemie für einige Wochen nach hinten verschoben, auf den 22. August.
  • Rein rechnerisch beansprucht die Weltbevölkerung mittlerweile 1,75 Erden.
  • Für das Jahr 2021 fällt der deutsche Erdüberlastungstag auf den 5. Mai. Würden alle Menschen leben wie die Deutschen, wären drei Erden notwendig. Hätten alle Menschen den gleichen Ressourcenverbrauch wie US-Bürger, wären ganze fünf Erden nötig.

Am 27.3. schalten wir um 20.30 Uhr für eine Stunde das Licht am Riedtor in Villingen und an der Stadtkirche in Schwenningen aus. Wieso? Zur #EarthHour gilt #LICHTAUS. KLIMASCHUTZ AN. Gemeinsam mit @WWF_Deutschland setzen wir ein Zeichen zum Schutz unseres Planeten! www.wwf.de/earth-hour

Was unternimmt die Stadt in Sachen Klimaschutz?

Jede Menge! Und das – in bestimmten Bereichen – bereits seit vielen Jahren. Klimaschutz und Klimanotstand sind besonders seit 2019 durch die Fridays for Future-Bewegung (FFF) in der Öffentlichkeit thematisiert und diskutiert worden. Auch viele Menschen aus Villingen-Schwenningen engagieren sich bei FFF oder in anderen Gruppen bei regelmäßigen Streiks, im Internet oder auch in persönlichen Gesprächen und Briefen für mehr Klimaschutz.

Zur Pressemitteilung vom 26.02.2021

Die Auswirkungen des Klimawandels sind überall zu beobachten. Klimawandel und globale Erwärmung - spätestens seit sich sengende Sommerhitze, milde Winter, Überschwemmungen, Starkregenfälle und Hurrikans häufen, - sind diese beiden Worte in aller Munde. Vor allem die Treibhausgase aus Verkehr-, Energie- und Wärmeproduktion und der Industrie tragen stark zum Klimawandel bei.

Deshalb gilt es, das Klima zu schützen und eine gemeinsame Klimapolitik umzusetzen.

Weltweit ist die Durchschnittstemperatur in den letzten 100 Jahren schon um etwa 0,74 Grad Celsius gestiegen. Globales Ziel ist es, dass die Erderwärmung auf unter 2 Grad Celcius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden muss, um dramatische Folgen für die Erde abzuwenden. Dies wurde im Übereinkommen von Paris, als eine Vereinbarung von 195 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes in Nachfolge des Kyoto-Protokolls festgelegt.

Das Übereinkommen von Paris trat am 4. November 2016 in Kraft, 30 Tage, nachdem 55 Staaten, die zudem mindestens 55 % der Emissionen verursachen, die Ratifizierung abgeschlossen hatten. Am 3. November 2016, einen Tag vor Inkrafttreten des Abkommens, hatten insgesamt 92 Staaten das Abkommen ratifiziert. Zudem hatten 163 Staaten Klimaschutzpläne ausgearbeitet. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Klimaschutzplan 2050 mit einer langen Liste politisch umstrittener Einzelmaßnahmen.

Neben der nationalen und internationalen Ebene, spielen aber auch das Land Baden-Württemberg und seine Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle, denn städtische Räume gelten als einer der Hauptverursacher für die globale Erwärmung.

Das Klimaschutzgesetz BW das 2013 in Kraft trat, sieht verbindliche Vorgaben für die Reduzierung von Treibhausgasen vor. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Landesregierung ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept mit konkreten Strategien entwickelt und sich selbst eine Vorbildfunktion auferlegt. Das Klimaschutzgesetz befindet sich derzeit in der Novellierung.

Für die Folgen des Klimawandels, die bereits heute spürbar sind, hat die Landesregierung 2015 eine Anpassungsstrategie Baden-Württemberg  entwickelt.

Die Industrieregion Baden-Württemberg trägt überproportional zum Anstieg der klimaschädlichen Treibhausgase bei. Um den dadurch verursachten Klimawandel auf einem beherrschbaren Maß zu halten, müssen wir die CO2-Emissionen reduzieren.

Die CO2-Emissionen des Landes sollen laut Klimaschutzkonzept bis zum Jahr 2050 um 90 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Die Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten Treibhausgas-Emissionen maßgeblich mitgestalten.

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat deshalb im Jahr 2019 den Klimanotstand ausgerufen und ist gleichzeitig dem Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg beigetreten. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat sich damit zu dem 1,5 Grad-Ziel bekannt. Der Klimaschutzpakt BW mit den kommunalen Landesverbänden dient der Umsetzung des gesetzlichen Handlungsauftrags des Klimaschutzgesetzes.

Bislang sind 284 Kommunen dem Klimaschutzpakt beigetreten. Sie machen damit deutlich, dass sie beim Klimaschutz aktiv sind und dass sie diese Aktivitäten auch weiterentwickeln möchten. Kommunen, die den Klimaschutzpakt BW unterstützen, haben die Möglichkeit eine erhöhte Förderquote im Rahmen der Förderprogramme Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS zu erhalten.

Ferner hat sich die Stadt Villingen-Schwenningen 2019 bereit erklärt, den European-Energy-Award, kurz eea  durchzuführen. Hierbei handelt es sich um ein europäisches Gütezertifikat für die Nachhaltigkeit der Energie- und Klimaschutzpolitik von Gemeinden.

Mittlerweile sind europaweit über 1500 Gemeinden mit an die 50 Millionen Einwohnern beteiligt, und über 800 Gemeinden zertifiziert (Stand 2018).

Bereits im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) von Villingen-Schwenningen, welches die Stadt in den Jahren 2017 bis 2019 erarbeitet hat, wurde das Kapitel 15 mit "VS übernimmt Verantwortung – Entwicklung von Leitlinien für den Klimaschutz" betitelt. Mit den 2019 erfolgten Ratsbeschlüssen setzt VS heute diesen Prozess fort.

Mit der Einrichtung einer Klimaschutzmanagementstelle beim Stadtplanungsamt im Jahr 2019, in der die Klimaschutzaktivitäten innerhalb der Stadtverwaltung zentral koordiniert werden, wurde ein wichtiger Schritt vollzogen. Eine weitere wichtige Säule ist die Einrichtung einer Stelle des Mobilitätsmanagers im Jahre 2020 beim Grünflächen- und Tiefbauamt (GuT), um Villingen-Schwenningen im Bereich der Verkehrs- und Mobilitätswende voranzubringen.

Mehr Infos zu Mobilität

Energieagentur Schwarzwald-Baar Kreis

Kostenlose Beratung rund um das Thema Energiesparen
Die Energieagentur bietet Interessenten eine kostenlose Beratung rund um das Thema Energiesparen. Ihr Angebot umfasst folgende Themenbereiche:

  • Wärmedämmung
  • Fenster und Lüftung
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Förderprogramme
  • Energieausweis
  • Energiemanagement
  • Schulprojekte
  • Mobilität

Allgemeine Informationen dazu finden Sie auf der Website der Energieagentur. Für weiterführende Informationen steht Ihnen ein Energieberater der Agentur gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten:
Energieagentur Schwarzwald-Baar-Kreis GbR

Niederlassung der Energieagentur Landkreis Tuttlingen gGmbH
Humboldtstraße 11, 78166 Donaueschingen

0771 / 896 59 64

0771 / 896 59 65

info@~@ea-vs.de

Die Energieagentur Schwarzwald-Baar-Kreis bietet kostenlose Außensprechstunden zum Thema Energiesparen im Landratsamt Villingen-Schwenningen sowie den Rathäusern St. Georgen, Furtwangen und Vöhrenbach an. Die Termine finden Sie auf der Internetseite der Energieagentur.

Terminseite auf der Website der EA

Photovoltaik / Solarenergie

Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 30 % der Bruttostromerzeugung aus Solarenergie zu generieren. Im Jahr 2020 stammen bereits 41 % der Bruttostromerzeugung im Land aus erneuerbaren Energien und die Photovoltaik (PV) hat einen Anteil von 14,3 % an der Bruttostromerzeugung. Dieser Strom kann durch verschiedenartige Anlagenformen generiert werden.

Dach-PV

Um das große Potenzial des Solarstroms in Baden-Württemberg weiter auszubauen, wurde im Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (KSG BW, Stand: 21.10.2021), § 8a KSG BW eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen eingeführt. Die Pflicht gilt, ab dem 01. Januar 2022 für die Neuerrichtung von Nichtwohngebäuden und ab dem 01. Mai 2022 beim Neubau von Wohngebäuden. Ferner gilt diese bei grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes ab dem 1. Januar 2023. Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist ebenso eine Photovoltaikanlage zur Stromnutzung über geeigneten Stellplatzflächen zu installieren (§ 8 b KSG BW).

Ferner bietet ein Solarkataster (Solarkataster VSSolarkataster LUBW) in Villingen-Schwenningen eine erste Orientierung für die Eignung und Wirtschaftlichkeit einer Dach-PV-Anlage. Die Installation von Photovoltaik-Modulen auf Hausdächern bietet sich als einfachste, preiswerteste und umweltverträglichste Möglichkeit zur Nutzung erneuerbarer Energien an.

Die nach § 8 e KSG BW erlassene Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) regelt alles Nähere zu § 8a bis d  KSG-BW.

Gründach und Photovoltaik

Eine Photovoltaikanlage und ein Gründach lassen sich gut kombinieren, wenn ein paar Regeln beachtet werden. Dann können die Stromproduktion als auch die ökologischen Lebensräume reibungslos funktionieren und beide Systeme ihre Synergien entfalten.

Freiflächen PV

Zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele der Landesregierung muss neben der schwerpunktmäßigen Erschließung des solaren Dachflächenpotentials der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik weiter vorangetrieben werden.

Zur Solarpotentialuntersuchung der Stadt Villingen-Schwenningen 2020 geht es hier.

Die etwas gröbere Analyse des Landes Baden-Württemberg finden sie hier.

Agri-PV

Die Agri-Photovoltaik wird als eine Möglichkeit angesehen, Photovoltaik flächenschonend zu implementieren. Damit können landwirtschaftliche Produkte und Strom gleichzeitig geerntet werden, was die Resilienz der Landwirte erhöhen kann. Als Agri-Photovoltaik (Agri-PV, APV) wird demnach die gleichzeitige Nutzung einer Fläche zur Stromproduktion mittels Photovoltaikmodulen sowie für die Produktion von Nahrungs-, Futter- oder Rohstoffpflanzen bezeichnet. Hierbei steht die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin im Vordergrund und darf durch die Stromerzeugung nicht beziehungsweise nur unwesentlich beeinflusst werden. Um sowohl landwirtschaftliche Erträge als auch die Stromproduktion zu maximieren, müssen neben der richtigen Anlagenform auch passende Kulturen gewählt werden.

 

 

Freiflächen Photovoltaik

Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 30 % der Bruttostromerzeugung aus Solarenergie zu generieren. Zur Umsetzung dieses Klimaschutzzieles des Landes muss neben der Erschließung des solaren Dachflächenpotenzials auch der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaikanlagen weiter vorangebracht werden.

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020 beschlossen, eine Potentialuntersuchung für geeignete Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die Stadt Villingen-Schwenningen erstellen zu lassen. Das Konzept soll auf grundsätzliche Planungsleitsätze aufbauen und geeignete Bewertungskriterien darstellen, auf dessen Grundlage mögliche und geeignete Standorte im Gebiet aufgezeigt werden können. In der Zukunft kann mit Hilfe dieses Konzeptes die Standortauswahl für Freiflächen-Photovoltaikanlagen fundiert begleitet werden. Das Konzept bietet außerdem eine Basis für eine mögliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für Freiflächenanlagen. Das Konzept wurde anhand der Vorlage des Landes Baden-Württemberg (siehe LUBW) von der Stabsstelle Umweltentwicklung und nachhaltige Planung (SPL-UNP) erstellt.

Die planungsrechtlichen und fachplanerischen Grundlagen sowie die Planungsleitsätze und der Kriterienkatalog des Landes Baden-Württemberg (siehe LUBW) bildeten die Grundlage für die Entwicklung des Konzeptes. Darauf aufbauend wurde ein Kriterienkatalog erstellt, in dem Ausschlussgebiete (Flächen mit absoluter Ausschlusswirkung) bzw. harte Restriktionskriterien und Restriktionsgebiete (Flächen mit bedingter Ausschlusswirkung) bzw. weiche Restriktionskriterien definiert wurden.

Diese Kriterien wurden auf das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen angewandt und in Karten dargestellt.

Das komplette Gutachten mit allen Karten können Sie hier herunterladen.

Die Abwägung, mit welcher Stärke die verschiedenen Belange berücksichtigt werden sollten, oblag der politischen Entscheidung.

Variante 1 (Karte 5) (Vorrangfläche 2 + Grenz- und Untergrenzflächen) stellt mit ca. 836 ha das größte Flächenpotenzial bereit, da auch kleinere Flächen, unter 1 ha Größe, berücksichtigt wurden. Mit 836 ha Fläche könnten etwa 73 % des Gesamtstrombedarfs des Stadtgebiets aus Freiflächensolarenergie erzeugt werden.

Variante 4 wurde durch den Gemeinderat als Grundlage beschlossen. (Karte 8)
Werden nur die Grenz- und Untergrenzflächen betrachtet, welche in PV-Potentialgebieten liegen, ergibt sich folgendes Bild: Die Gesamtfläche dieser Kategorie beträgt 313 ha. Davon sind ca. 31 ha kleiner als 1 ha, ca. 193 ha liegen in der Größenordnung zwischen 1 ha und 5 ha und ca. 89 ha sind größer als 5 ha.

Bei den verbleibenden 89 ha (Grenz- und Untergrenzflächen) mit einer Größe von über 5 ha wurden im Rahmen der Potentialanalyse nur einige wesentliche Kriterien berücksichtigt. Weitere Gesichtspunkte sind in einem konkreten Planverfahren vertiefend zu bearbeiten. Die vorgelegte Potentialanalyse konzentriert sich auf die in den Karten dargestellten Ausschluss- und Restriktionsflächen. Folgende Parameter sind in einem konkreten Planverfahren zu berücksichtigen:

  • Netzanschlusspunkt
  • Landschaftsbild
  • Verschattung
  • Flächengröße
  • Hangneigung
  • Andere zukünftige Planungen

Die Bedingungen für die Förderfähigkeit für Freiflächen-Photovoltaikanlagen waren bisher in einem engen Rahmen abgegrenzt. Im März 2017 hat die Landesregierung Baden-Württemberg durch den Erlass der Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) die Bedingungen für Ausschreibungen von Freiflächenanlagen dahingehend geändert, dass sie jetzt auch für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten geöffnet wurden. Die Gesamtgemarkung der Stadt Villingen-Schwenningen befindet sich vollständig im sogenannten benachteiligten Gebiet.

Kommunaler Wärmeplan liegt rechtzeitig zum Jahresabschluss vor

In der letzten Sitzung des Jahres 2023 beschloss der Gemeinderat bei 34 Ja- sowie fünf Nein-Stimmen die "Kommunale Wärmeplanung Villingen-Schwenningen". Die Stadt ist nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg verpflichtet, einen Wärmeplan für das gesamte Stadtgebiet zu erarbeiten. Sie wurde dabei durch das Ingenieurbüro "Energielenker Projects" aus Fellbach unterstützt. Der Wärmeplan wurde zudem in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Villingen-Schwenningen konzipiert. Er ist bis zum 31. Dezember dem Regierungspräsidium Freiburg vorzulegen.

Mit dem "Kommunalen Wärmeplan Villingen-Schwenningen" werden künftig die Klimaziele im Wärmebereich von Villingen-Schwenningen dargestellt und deren Erreichbarkeit skizziert. Zudem wird dabei auch eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufgezeigt

Neben einer Bestandsaufnahme und einer Potentialanalyse, die unter anderem mögliche Hotspots für Wärmebedarfe aufzeigt, mussten dabei auch Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes benannt werden, mit deren Umsetzung innerhalb der nächsten fünf Jahre begonnen werden soll. In Villingen-Schwenningen wurden dabei sechs Fokusgebiete herausgefiltert. Zu diesen Gebieten wurden Maßnahmen erarbeitet, um zu einer Reduktion und klimaneutralen Deckung des Wärmeenergiebedarfs zu kommen. Bei diesen Fokusgebieten handelt es sich um:

  • Das Gebiet "Weststadt"
  • Das Gebiet "Beethoven Süd" mit Eissporthalle
  • Das Gebiet "Beethoven Nord"
  • Das Gebiet "Goldenbühl"
  • Das Gebiet "Kopsbühl"
  • Und das Gebiet "Südstadt"

Mithilfe der "Kommunalen Wärmeplanung Villingen-Schwenningen" soll künftig die Energieversorgung in VS mit einer auf erneuerbare Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt werden. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen in enger Kooperation zwischen Stadt und SVS abgearbeitet werden.

Weitere Informationen sowie einen Einblick in die "Kommunale Wärmeplanung" findet sich online unter https://ris.villingen-schwenningen.de/vorlagen_details.php?vid=41710100841

Unterlagen zum Download
Bericht zur kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Villingen-Schwenningen
Energieplan mit Energieplansteckbriefen
Fokusgebiete

 

 

Der Nachweis der nachhaltigen Qualität eines Gebäudes erfolgt meist mittels einer Gebäudezertifizierung. In Deutschland haben sich folgende Zertifizierungs- und Bewertungssysteme durchgesetzt:

Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB)

Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh)

Leadership in Energy and Environmental Design (LEED)

Building Research Establishment Environmental Assessment Method (BREEAM)

Die Versorgung mit Energie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Produktion, das Wachstum der Wirtschaft und somit für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Sie muss auf der Grundlage eines Energie-Mix sicher, für unsere Umwelt verträglich aber auch möglichst kostengünstig sein. 

Energieeffizienz gewinnt auch in der Wirtschaft immer mehr an Bedeutung um möglichst kosteneffizient und Umweltverträglich die Produktion zu gestalten.

Die IHK berät zu Fördermöglichkeiten im Energiebereich und grundsätzlichen Energiefragen. Weiterhin unterstützt sie bei der Kontaktvermittlung zu Energieversorgern und Beratungsunternehmen zur Lösung individueller Energieprobleme, informiert zu Themen der Energiepolitik und fördert die Energieeffizienzaktivitäten ihrer Unternehmen durch persönliche Gespräche, Veröffentlichungen und Veranstaltungen.

Weitere detailliertere Informationen erhalten Sie bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie der Kompetenzstelle für Energieeffizienz.

Website IHK – KEFF

Gesetze und Verordnungen

Energieausweis

Wer heute ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermieten oder verkaufen möchte benötigt einen Energieausweis.

Mit dem Energieausweis für Gebäude kann schon bei Bau, Kauf oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes und die damit verbundenen energetischen Kosten der Nutzung einer Immobilie abgeschätzt werden.

Welche Varianten des Energieausweises gibt es?

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Hier wird der mittlere Brennstoffverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen. Bei einem Gebäude mit vielen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert. Aber je weniger Wohneinheiten einem Gebäude sind, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Da der Energieverbrauch in kleineren Wohneinheiten stark vom Nutzerverhalten beeinflusst wird, muss hier der Energiebedarf auf der Grundlage der normierten Bedingungen ermittelt werden um aussagekräftige Werte zu erhalten.                                                                                                                                                                                  

Wer braucht einen Energieausweis?

Verkäufer und Vermieter von Wohneinheiten müssen Interessenten seit 01. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen; wurde das Gebäude nach 1965 errichtet, begann die Pflicht am 01. Januar 2009.

In großen öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis an hervorgehobener Stelle ausgehängt werden.

Alle gewerblich genutzten Gebäude (Nichtwohngebäude) brauchen seit Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis.

Die Gültigkeit  eines Energieausweis beträgt 10 Jahre.

Wer in den eigenen vier Wänden wohnt und nicht vermietet oder verkauft benötigt keinen Energieausweis.

 

Energierelevante Gesetze und Anforderungen

Wer heute sein Gebäude energetisch sanieren, seine Heizungsanlage austauschen oder einen Neubau erstellen möchte, muss folgende Gesetze und Verordnungen beachten:

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg

Hinweis zur Anwendung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) beim Übergang von zentralen zu dezentralen Heizungssystemen [PDF; 06/21; 149 KB]

Bundes Imissionsschutz Verordnung (BImSchV)