Aufgrabungen & Bordsteinabsenkungen
Aufgrabungen
Aufgrabungen in öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Stadt Villingen-Schwenningen. Sofern mit den Aufgrabungen Verkehrsbeeinträchtigungen oder -sperrungen verbunden sind, ist darüber hinaus die erforderliche Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
In dringenden Fällen, die eine unverzügliche Schadensbeseitigung erfolgen, kann der Antrag auf Aufbruchsmaßnahmen auch vorab telefonisch erfolgen. Der schriftliche Antrag ist dann unverzüglich nachzureichen.
Bordsteinabsenkungen
Bordsteine dienen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer (Trennung von Geh- und Fahrverkehr), der Entwässerung und Reinigung der Verkehrsflächen (Wasserführung und -ableitung, der Straßenreinigung und dem Winterdienst).
Aus Gründen der Haftung und der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht lehnt die Stadt jegliche Ankeilungen an den Bordsteinen mit Asphalt, Beton oder ähnlichem zur Überwindung der Höhenunterschiede ab.
Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung des Geh- und Radweges im Bereich einer geplanten Zufahrt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche bedarf der Genehmigung der Stadt Villingen-Schwenningen und ist beim zuständigen Straßenbaulastträger zu beantragen.
Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man im Wesentlichen, um für eine Garagen-, Carport- oder andere Stellplatzzufahrt einen Bordstein inkl. der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen u. ä.) abzusenken.
Merkblatt über die bauliche Ausbildung von Grundstückszufahrten (PDF, 36 KB)
Hausanschrift
Grünflächen- und Tiefbauamt
Abteilung Straßenbau
Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2601
07721 / 82-2647
aufgrabungen@~@villingen-schwenningen.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
Freitag | 08.30 – 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Ansprechpartner
Martin Hubold