Jugendgemeinderat

Jugendgemeinderat

Namezusätzliche Aufgabe
Flynn SteinVorsitzender
Vertreter im Beirat für Stadtentwicklung, Klimaschutz und Landwirtschaft
Vertreter im Technischen Ausschuss
Josefien SchalkersVorstandsmitglied
Simon KleijnVertreter im Gemeinderat, Vorstandsmitglied
Tim DippongVertreter im Gemeinderat, Vorstandsmitglied
Xenia SmykalaVorstandsmitglied
Ana CermakVertreterin im Arbeitskreis Verkehrsentwicklung und ÖPNV
Vertreterin im Volkshochschul- und Bibliotheksbeirat
Moritz FeustelVertreter im Sportbeirat
Bogdan MezeiVertreter Verwaltungs- und Kulturausschuss
Matthias Benz 
Nelly Meckes 
Simon Köhler 
Alica Depperich 
Jegor Voronkov 
Faye Reed 
Marie Dapper 

Im Rats- und Bürgerinformationssystem (RIS) findest du für den Jugendgemeinderat: 

  • Alle vergangenen und kommenden Termine der Sitzungen
  • Alle Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen
  • Alle Protokolle der öffentlichen Sitzungen

Dafür kannst du links auf der Seite des RIS "Kalender" oder "Recherche" auswählen.

Wer ist im Jugendgemeinderat?
Im Jugendgemeinderat sind mindestens 10 Mitglieder, demokratisch gewählte junge Menschen aus Villingen-Schwenningen. Sie leben hier oder besuchen eine weiterführende Schule in VS, haben sich zur Wahl aufgestellt und die meisten Stimmen bekommen.

Wer wählt den Jugendgemeinderat?
Alle zwei Jahre wird der Jugendgemeinderat bei einer Online-Wahl neu gewählt. Wählen dürfen alle 14- bis 21-jährigen Jugendlichen, die in VS wohnen. Wer nicht hier wohnt aber zur Schule geht, kann auf Antrag bei der Wahl mitmachen.

Was macht der Jugendgemeinderat?
Die Mitglieder des Jugendgemeinderats treffen sich regelmäßig, mindestens 4 mal im Jahr. Dort besprechen sie sich und planen Projekte oder Aktionen.
Sie nehmen außerdem teil an Sitzungen des Gemeinderats und an den Ausschüssen. Dort können sie sich in alles einmischen, was sie wichtig finden.
In den Gemeinderat können sie Anträge einbringen, also Verbesserungsvorschläge und Kritik äußern.

Wie ist das so, im Jugendgemeinderat zu sein?

Video(s)

Kann der Jugendgemeinderat machen, was er will?
Ja und nein. Denn er vertritt die Interessen Jugendlicher gegenüber der kommunalen Politik (dem Gemeinderat und dem Oberbürgermeister). Also muss der Jugendgemeinderat sich daran orientieren, was den Jugendlichen in Villingen-Schwenningen wichtig ist. Wie genau er das macht, darf er selbst entscheiden.
Die rechtliche Grundlage für den Jugendgemeinderat ist die Satzung, die der Gemeinderat beschlossen hat. In der Satzung stehen die Rechte und Pflichten.

Welche Unterstützung hat der Jugendgemeinderat?
Auf Wunsch wird der Jugendgemeinderat von der Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung unterstützt.
Außerdem hat er ein eigenes Budget, mit dem er Veranstaltungen und Projekte finanzieren kann.

Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats

Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport
Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

Rietstraße 8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-2170

0176 / 15151025

07721 / 82-1357

jugendbeteiligung@~@villingen-schwenningen.de

Öffnungszeiten Geschäftsstelle

Montag – Donnerstag

08.30 – 11.30 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr

Freitag

08.30 – 12.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Ansprechpartner

Simon Höge

Jugendgemeinderat

jgr@~@villingen-schwenningen.de
0176/ 15152192
Instagram: jugendgemeinderat_vs