Bodenrichtwerte

Grundsteuerreform 2025

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer (Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg) https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer

Portal zum Abruf der Bodenrichtwerte für die Berechnung der Grundsteuer B (bitte verwenden Sie Mozilla Firefox zur korrekten Darstellung)
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/

 

 

In der Steuererklärung müssen Sie als Grundstückseigentümer/in u.a. Angaben zu dem am Stichtag 1. Januar 2022 für Ihr Grundstück maßgebenden Bodenrichtwert machen. Unter Bodenrichtwerten sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu verstehen (§ 196 Baugesetzbuch – BauGB). Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden Grundstücksmerkmalen wie zum Beispiel Entwicklungszustand und Art der Nutzung in der gebildeten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Eine Bodenrichtwertzone besteht aus einem räumlich zusammenhängenden Gebiet mit grundsätzlich mehreren Grundstücken.

Bodenrichtwerte für die Stadt St. Georgen im Schwarzwald, das Stadtgebiet Villingen-Schwenningen sowie für die Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Königsfeld im Schwarzwald, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen sowie Unterkirnach werden durch den Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten ermittelt.

Die für die Grundsteuer benötigten Bodenrichtwerte können frühestens ab Juli 2022 über die Internetadresse:

www.gutachterausschuesse-BW.de

in dem zur Verfügung gestellten digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW) eingesehen und abgerufen werden. Die Finanzverwaltung wird umfangreiche Erläuterungen und Hilfestellungen über FAQs bereitstellen. Sofern Ihr Bodenrichtwert zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung steht, bitten wir Sie, das Portal zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen. Von direkten Anfragen beim zuständigen Gutachterausschuss bitten wir abzusehen.

 

 

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Nordöstlicher Schwarzwald- Baar-Kreis“ hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021 unter Auswertung der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte für die Jahre 2020 und 2021 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen. Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) bzw. unter www.gutachterausschuesse-bw.de  frühestens zum 01.07.2022 einsehbar. Ferner steht Ihnen für Auskünfte auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Villingen-Schwenningen per E-Mail (Gutachterausschuss@~@villingen-schwenningen.de) zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen zur Verfügung.

Die Bodenrichtwerte wurden sowohl für städtebauliche Zwecke  als auch für die Berechnung der Grundsteuer  neu gefasst und beschlossen.

 


Örtliche Fachinformationen

 

Bodenrichtwerte 2020

Örtliche Fachinformationen zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 31.12.2020

Geoportal Villingen-Schwenningen (die alten Jahrgänge lassen sich über das Drop-Down-Menü auswählen).

 

 

Auskünfte über Bodenrichtwerte sowie zur Immobilienbewertung können bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis eingeholt werden.

Hausanschrift

Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-4551

07721 / 82-4557

gutachterausschuss@~@villingen-schwenningen.de

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Montag

08.30 – 11.30 Uhr
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Mittwoch08.30 – 11.30 Uhr
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