Bodenrichtwerte
Grundsteuerreform 2025
Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer (Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg) https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer
Portal zum Abruf der Bodenrichtwerte für die Berechnung der Grundsteuer B https://www.gutachterausschuesse-bw.de/
In der Steuererklärung müssen Sie als Grundstückseigentümer/in u.a. Angaben zu dem am Stichtag 1. Januar 2022 für Ihr Grundstück maßgebenden Bodenrichtwert machen. Unter Bodenrichtwerten sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu verstehen (§ 196 Baugesetzbuch – BauGB). Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden Grundstücksmerkmalen wie zum Beispiel Entwicklungszustand und Art der Nutzung in der gebildeten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Eine Bodenrichtwertzone besteht aus einem räumlich zusammenhängenden Gebiet mit grundsätzlich mehreren Grundstücken.
Bodenrichtwerte für die Stadt St. Georgen im Schwarzwald, das Stadtgebiet Villingen-Schwenningen sowie für die Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Königsfeld im Schwarzwald, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen sowie Unterkirnach werden durch den Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten ermittelt.
Die für die Grundsteuer benötigten Bodenrichtwerte können frühestens ab Juli 2022 über die Internetadresse:
www.gutachterausschuesse-BW.de
in dem zur Verfügung gestellten digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW) eingesehen und abgerufen werden. Die Finanzverwaltung wird umfangreiche Erläuterungen und Hilfestellungen über FAQs bereitstellen. Sofern Ihr Bodenrichtwert zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung steht, bitten wir Sie, das Portal zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen. Von direkten Anfragen beim zuständigen Gutachterausschuss bitten wir abzusehen.
Der gemeinsame Gutachterausschuss "Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis" hat in der Sitzung am 24.05.2023 für die Städte Villingen-Schwenningen und St. Georgen im Schwarzwald, sowie für die Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Königsfeld im Schwarzwald, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach, die neuen Bodenrichtwerte für die Jahre 2021 und 2022 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2023 beschlossen. Die Bodenrichtwerte sind ab sofort im Internet über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS oder das Bürger-GIS (digitaler Stadtplan der Stadt Villingen-Schwenningen) einsehbar. Ferner steht Ihnen für Auskünfte auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Villingen-Schwenningen per E-Mail (gutachterausschuss@~@villingen-schwenningen.de) zur Verfügung.
Die neu beschlossenen Bodenrichtwerte gelten nur für städtebauliche Zwecke, nicht für die Berechnung der Grundsteuer, hier gelten weiterhin die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.
Bodenrichtwerte 2008
Bodenrichtwerkarte 2008
Bodenrichtwerttabelle 2008
Bodenrichtwerte 2011
Bodenrichtwerkarte 2011
Bodenrichtwerttabelle 2011
Bodenrichtwerte 2013
Bodenrichtwerkarte 2013
Bodenrichtwerttabelle 2013
Bodenrichtwerte 2015
Bodenrichtwerttabelle 2015
Bodenrichtwertkarte 2015
Bodenrichtwerte 2017
Herzogenweiler 2017
Herzogenweiler gesamt 2017
Marbach 2017
Marbach gesamt 2017
Mühlhausen 2017
Mühlhausen gesamt 2017
Obereschach 2017
Obereschach gesamt 2017
Pfaffenweiler 2017
Pfaffenweiler gesamt 2017
Rietheim 2017
Rietheim gesamt 2017
Schwenningen 2017
Schwenningen gesamt 2017
Tannheim 2017
Tannheim gesamt 2017
Villingen 2017
Villingen gesamt 2017
Villingen Zentrum 2017
Weigheim 2017
Weigheim gesamt 2017
Weilersbach 2017
Weilersbach gesamt 2017
Weilersbach auf Herdenen 2017
Landwirtschaftlicheflächen 2017
Hinweise zur Bodenrichtwertkarte 2017
Bodenrichtwerte 2018
Geoportal Villingen-Schwenningen (die alten Jahrgänge lassen sich über das Drop-Down-Menü auswählen).
Bodenrichtwerte 2020
Örtliche Fachinformationen zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 31.12.2020
Geoportal Villingen-Schwenningen (die alten Jahrgänge lassen sich über das Drop-Down-Menü auswählen).
Königsfeld im Schwarzwald
Bodenrichwertkarten
- Königsfeld und Teile Buchenberg
- Buchenberg Teil I
- Buchenberg Teil II
- Burgberg
- Erdmannsweiler
- Neuhausen
- Weiler
St. Georgen im Schwarzwald
Bodenrichtwertkarten
- St. Georgen und Teile Brigach, Langenschiltach, Peterzell
- Brigach
- Langenschiltach
- Oberkirnach
- Peterzell und Teile St. Georgen
- Peterzell-Hagenmoos und Stockburg
Auskünfte über Bodenrichtwerte sowie zur Immobilienbewertung können bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis eingeholt werden.
Hausanschrift
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
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78002 Villingen-Schwenningen
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