Kinder- und Jugendbeteiligung

Du möchtest dich in VS einbringen und deine Stadt mitgestalten? Durch die Kinder- und Jugendbeteiligung Villingen-Schwenningen im Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport hast du dazu einige unterschiedliche Möglichkeiten.
Über aktuelle Termine wirst du unter anderem hier auf der Seite, über die städtischen Social Media Kanäle und über die Presse informiert.

    Festival 'Chili Con Culture'

    Das 'Chilli con Culture' Jugendfestival findet erstmals als zweitägiges Musikfestival vom Freitag, den 29. September bis zum Samstag, den 30. September im Jugend- und Kulturzentrum Klosterhof in Villingen-Schwenningen statt. Bei dem Indoor-Festival treten regionale und überregionale, bei jungen Menschen beliebte Bands aus Pop, Rock, Metal, Punk und weiteren Musikrichtungen auf.

    An beiden Abenden öffnet das Jugend- und Kulturzentrum nachmittags und bietet Programm bis in die Nacht. Auch im Außenbereich ist ein Aufenthaltsangebot geplant.

    Weitere Informationen und das Line-up findest Du hier.

    Jugendgemeinderat

    • Kontaktiere den Jugendgemeinderat und teile deine Ideen mit.
    • Komm zu einer Sitzung des Jugendgemeinderats und schau dir an, was sie machen.
    • Nutze deine Stimme und nimm an der Online-Wahl alle 2 Jahre teil.
    • Kandidiere selbst bei der Jugendgemeinderatswahl, wenn du Lust auf Engagemant mit und für Gleichaltrige hast.

    Alle Infos zum Jugendgemeinderat findest du hier.

      Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

      • Melde dich bei mir und sag mir, was für Ideen zur Kinder- und Jugendbeteiligung du für Villingen-Schwenningen hast.

      Die Fachstelle ist für alle Themen und Projekte rund um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in VS da. Die Kontaktdaten findest du hier auf der Seite in den Infokästen.

        Kinder- und Jugendbeteiligung, was steckt dahinter?

        ... dass Kinder und Jugendliche in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde Möglichkeiten zur Mitbestimmung haben. Sie können ihre Ideen einbringen und ihre Meinung wird angehört. Das kann auf verschiedene Arten passieren, zum Beispiel durch einen Jugendgemeinderat oder durch Projekte zur Beteiligung.
        In Baden-Württemberg soll es solche Möglichkeiten zur Beteiligung für Kinder geben und es muss sie für Jugendliche geben, siehe "Gesetzliche Grundlage: § 41a".

         

        In Baden-Württemberg gibt es seit 2015 ein neues Gesetz: §41a der Gemeindeordnung. Es gibt vor: Kinder sollen und Jugendliche müssen an Entscheidungen in Kommunen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.

        (1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

        Den ganzen Gesetzestext des § 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg findest du hier.

        Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung findest du zum Beispiel auf den Internetseiten der

        Hausanschrift

        Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport
        Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

        Rietstraße 8
        78050 Villingen-Schwenningen

        Postanschrift

        Postfach 12 60
        78002 Villingen-Schwenningen

        07721 / 82-2180

        0176 / 15151025

        07721 / 82-1357

        jugendbeteiligung@~@villingen-schwenningen.de

        Öffnungszeiten

        Montag – Donnerstag

        08.30 – 11.30 Uhr
        14.00 – 16.00 Uhr

        Freitag

        08.30 – 12.00 Uhr

        Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Absprache möglich.

        Ansprechpartner

        Simon Höge