
Kinder- und Jugendbeteiligung
Du möchtest dich in VS einbringen und deine Stadt mitgestalten? Durch die Kinder- und Jugendbeteiligung Villingen-Schwenningen im Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport hast du dazu einige unterschiedliche Möglichkeiten.
Über aktuelle Termine wirst du unter anderem hier auf der Seite, über die städtischen Social Media Kanäle und über die Presse informiert.

Jugendgemeinderat
- Kontaktiere den Jugendgemeinderat und teile deine Ideen mit.
- Komm zu einer Sitzung des Jugendgemeinderats und schau dir an, was sie machen.
- Nutze deine Stimme und nimm an der Online-Wahl alle 2 Jahre teil.
- Kandidiere selbst bei der Jugendgemeinderatswahl, wenn du Lust auf Engagemant mit und für Gleichaltrige hast.
Alle Infos zum Jugendgemeinderat findest du hier.
Beteiligungswerkstatt und Beteiligungsprojekte
- Komm zur Beteiligungswerkstatt und bringe deine Ideen ein.
Bei der Beteiligungswerkstatt werden alle Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren in Villingen-Schwenningen eingeladen, ihre Ideen für VS miteinander zu diskutieren. Es kommen auch Vertreter:innen aus der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat, ihnen werden am Ende der Veranstaltung die Vorschläge vorgestellt.
Beteiligungsprojekte
- Nimm teil an den Beteiligungsprojekten und gestalte VS ganz konkret mit.
Es gibt immer wieder Beteiligungsprojekte, bei denen du informiert wirst, was in VS im Jugendbereich geplant ist und bei denen deine Meinung gefragt ist. Zum Beispiel gibt es aktuell ein Beteiligungsprojekt zur Gestaltung des Geländes am Klosterhof.

Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
- Melde dich bei mir und sag mir, was für Ideen zur Kinder- und Jugendbeteiligung du für Villingen-Schwenningen hast.
Die Fachstelle ist für alle Themen und Projekte rund um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in VS da. Die Kontaktdaten findest du hier auf der Seite in den Infokästen.
Kinder- und Jugendbeteiligung, was steckt dahinter?
... dass Kinder und Jugendliche in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde Möglichkeiten zur Mitbestimmung haben. Sie können ihre Ideen einbringen und ihre Meinung wird angehört. Das kann auf verschiedene Arten passieren, zum Beispiel durch einen Jugendgemeinderat oder durch Projekte zur Beteiligung.
In Baden-Württemberg soll es solche Möglichkeiten zur Beteiligung für Kinder geben und es muss sie für Jugendliche geben, siehe "Gesetzliche Grundlage: § 41a".
In Baden-Württemberg gibt es seit 2015 ein neues Gesetz: §41a der Gemeindeordnung. Es gibt vor: Kinder sollen und Jugendliche müssen an Entscheidungen in Kommunen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.
(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
Den ganzen Gesetzestext des § 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg findest du hier.
Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung findest du zum Beispiel auf den Internetseiten der
Hausanschrift
Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport
Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Rietstraße 8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2180
07721 / 82-1357
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr |
Freitag | 08.30 – 12.00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Ansprechpartner
Simon Höge