Winterdienst
Die Farben zeigen, wie die Straßen geräumt werden.
Bei blauen Straßen wird regelmäßig geräumt und gestreut.
Bei den roten und grünen Straßen wird nach der tatsächlichen Witterung unterschieden.
Priorität | Farbe | Konzeptinhalt |
1 | Blau |
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2 | Rot |
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3 | Grün |
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Unter dem Begriff "Straßen" fallen insbesondere die Fahrbahnen, die Geh- und Radwege (sofern öffentlich), Haltestellenbuchten, Straßenbrücken, Parkplätze und verkehrsberuhigte Bereiche.
Der aktuelle Plan zeigt die ursprünglichen Straßen des Winterdienstes mit der "neuen" Farbaufteilung.
Es wurden die Prioritäten der Farben blau und rot eingezeichnet.
Die roten Straßen sind entweder verkehrswichtig oder gefährlich.
Alle restlichen Straßen, welche ursprünglich bereits eine Farbe hatten, wurden im neuen Plan in der Farbe Grün eingezeichnet.
Es wurden somit keine Straßen entfernt, welche zuvor im Pan bereits aufgeführt waren. Es wurden allerdings Radwege und weitere Flächen hinzugefügt.
Verkehrsteilnehmer (Kfz-Fahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger usw.) sollten sich auf winterlichen Straßenverhältnisse einstellen und diese berücksichtigen. Insbesondere Fahrzeugführer haben ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen, ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften ihres Fahrzeuges anzupassen (nicht umgekehrt; § 3 StVO).
Erforderlichenfalls müssen sie ihre Fahrzeuge wintertauglich machen (Winterreifen, Schneeketten etc.).
Bei den blauen Straßen haben die Kommunen die Pflicht, Straßen zu räumen und zu streuen, da diese verkehrswichtig und gleichzeitig gefährlich sind.
Die anderen Straßen fallen nicht in diese Einordnung und werden als Dienstleistung für die Bürger (m/w/d) unsere Stadt dennoch geräumt – allerding in geringerem Umfang.
Der online einsehbare Plan ist die Basis (auch Basisplan genannt) für die Einsatzpläne. Über die Einsatzpläne werden vorhandene Lücken z.B. zwischen blauen, roten, grünen und Straßen ohne Farben geschlossen.
So kann es z.B. sein, dass grüne oder rote Straße zu einer blauen Straße führen.
Dann werden die anderen Farben im Einsatzplan genauso behandelt wie die blaue Straße selbst.
Die Einsatzpläne ändern aber an dem Basisplan nichts.
Ja, das Grünflächen- und Tiefbauamt (GuT) ordnet dann den Straßen die Farben zu. Dort ist es möglich Änderungen anzufragen.
Eine Änderung von "keiner Farbe" zu grüner Straße wird nicht farblich im Basisplan gekennzeichnet, weil grün vergleichbar mit keiner Farbe ist. Das heißt, dort gibt es keinen regelmäßigen Räum- und Streudienst. Bei grünen Straßen wird erst ab 10 cm Schneehöhe geräumt, sobald die anderen Straßen (blau und rot) frei sind.
Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an gut@~@villingen-schwenningen.de wenden mit folgendem Betreff: "WSK-Straßenprüfung" plus Name / Angabe der zu prüfenden Straße.
Diese Straßen unterliegen derzeit keiner regulären Räum- und Streupflicht. Natürlich ist klar, dass man bei besonderen Wetterereignissen die Anwohner nicht von der Außenwelt abschneiden wird. Es wird allerdings keine Routineräumung stattfinden – sonders erst nach Schneefall von mehr als 10 cm. In den Jahren 2017 bis 2019 gab es maximal 9 Tage, an denen es in Villingen-Schwenningen an einem Tag 10 cm oder mehr geschneit hatte.
Jahr | Schneefalltage | Tage Schneehöhe >5cm | Tage Schneehöhe >10cm |
2017 | 28 | 22 | 8 |
2018 | 14 | 12 | 6 |
2019 | 17 | 13 | 9 |
Schneefall von deutlich mehr als 10 cm / Tag ist sehr selten.
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an gut@~@villingen-schwenningen.de
Wenn eine Straße selbst mit ordentlicher Winterausrüstung nur schwer befahrbar ist, lassen wir unsere Bürger (m/w/d) natürlich nicht alleine.
Unsere Einsatzleiter reagieren auf aktuelle Wetterereignisse wie z.B. Schneeverwehungen oder ähnliches, die die Straße unbefahrbar machen. Das gilt auch für die landwirtschaftlichen Wege.
Die Anwohner können die jeweiligen Einsatzleiter bei besonderen und extremen Wetterlagen wie z.B. Schneeverwehungen kontaktieren.
Die Kontaktmöglichkeit der Einsatzleiter:
Für Schwenningen und die umliegenden Ortsteile: 07721/82-2424
Für Villingen und die umliegenden Ortsteile: 07721/82-2425
Für die Rückmeldung von Lob und Anregungen der Bürger für den Winterdienstumfang, der durch den jeweiligen Gemeindemitarbeiter ausgeführt wird, ist die jeweilige Ortsverwaltung anzusprechen.
Hausanschrift
Grünflächen- und Tiefbauamt
Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
gut@~@villingen-schwenningen.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
Freitag | 08.30 – 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Ansprechpartner
Silvie Lamla