
54. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2023 den Aufstellungsbeschluss der 54. Änderung des FNP 2009 nach § 2 (1) BauGB sowie den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist) für die 54. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.
Mit der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Dauchingen:
Änderungspunkt 54.01
Dauchingen, Gewann "Zechenbrunnen"
Neuplanung Sondergebiet "Solar" (SO)
Die 54. Änderung des FNP 2009 befindet sich 0,72 km östlich des Wohngebietes von Dauchingen, am Rand des Gemeindewalds Dauchingens. Nördlich der Fläche ist eine Sportanlage gelegen
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht sowie der Planentwurf zur 54. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:
14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023
im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Unterlagen zur Beteiligung können auch im genannten Zeitraum im Internet eingesehen werden:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:
fnp@~@villingen-schwenningen.de
Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Termin
14.08.2023 - 15.09.2023
Veranstaltungsort
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9
2. Obergeschoss, Flur
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:
Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.
Derzeit können noch keine Ergebnisse angezeigt werden.
Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft VS vom 13.07.2023
Öffentliche Bekanntmachung 54. Änderung FNP (PDF 63 KB)
Sämtliche Unterlagen zur Beteiligung können Sie unter folgendem Link abrufen:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Referat des Oberbürgermeisters
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2007