Radverkehrskonzept

Videorückblick des Neubaus Radweg "Kessel" sowie der Fahrradstraßenmarkierung Bert-Brecht-Straße aus 2022. Radverkehrskonzeptmaßnahmen für 2023 werden am Ende des Videos erwähnt.

Was die Stadt für mehr Radverkehr unternimmt!

Die Vorzüge des Fahrradfahrens sind vielfältig:

  • Fahrradfahren lernen viele als Kind
  • Fahrradfahren ist kostengünstig
  • Fahrradfahren stößt lokal kein CO2 aus
  • Fährradfahren hält fit
  • Fahrradfahren ist auf Strecken bis 5 km oftmals schneller und
  • Fahrradparken verbraucht deutlich weniger Platz als das Kfz-Parken.

Deshalb soll der Radverkehrsanteil in Villingen-Schwenningen von 16 % (Verkehrsentwicklungsplan 2017) deutlichen gesteigert werden.

Seit Mitte 2020 arbeitet die Stadtverwaltung an der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes inklusive Radwegenetz. Das Radverkehrskonzept soll im Grundsatz ein Radwegenetz für Villingen-Schwenningen beinhalten, welches als Grundstein der weiteren Radverkehrsplanung dient. Die Erweiterung und Weiterentwicklung des Konzepts soll iterativ* über Umsetzungsstufen erfolgen.

*mehrfaches wiederholen ähnlicher Handlungen zur Annäherung/Verfeinerung des Ergebnisses.

Der Beschluss des Radverkehrskonzeptes erfolgte am 18.05.2022 einstimmig. Den Beschluss finden Sie hier unter Punkt 4.7. Im Folgenden wird das Radwegenetz, sowie die 1. Umsetzungsstufe mit den Quick Wins und den Iterativen Maßnahmen vorgestellt.

Radwegenetz

Ein Radwegenetz ist Grundlage für die Förderung nach LGVFG beim Ausbau von Radverkehrsinfrastruktur und wird beispielsweise für den geplanten Ausbau des Brigachradweges 2023 benötigt.

Die zahlreich und umfangreich vorliegenden und gesammelten Sachstände und Informationen wurde zusammengetragen um Potenziale zu ermitteln und zu bewerten.

Erkenntnisse und Daten aus den folgenden Quellen wurden dabei untersucht und berücksichtigt:

  • Sachstandbericht Radverkehr
  • RadNETZ Baden-Württemberg
  • Radverkehrsplan Landkreis Schwarzwald-Baar
  • Auswertungen aus der Aktion STADTRADELN und RADar!
  • Radschulwegpläne
  • Touristische Routen
  • Radverkehr vor Ort Villingen-Schwenningen (ADFC Broschüre)

 

Das Radwegenetz der Stadt Villingen-Schwenningen finden Sie hier.

Das Radwegenetz differenziert auf der Ausgangsebene zwischen Routen im "Innen-" und "Außenbereich".

Innenbereich

  • Routen in den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen inklusive des Zentralbereichs als Verbindung

Außenbereich

  • Routen der Ortschaften sowie die Verbindungen außerhalb bebauten Gebietes

Ergänzend zu den Bereichen wird das Netz nach Vorrang-, Haupt- und Nebenrouten unterschieden, was einer Netzbedeutung gleichkommt.

Vorrangrouten

  • Radverkehr soll direkt, zügig, attraktiv und gebündelt geführt werden. Diese Routen sollen aufgrund ihrer Strahlkraft Radfahrende aktiv dazu verleiten, diese Routen bevorzugt zu nutzen. Die Vorrangrouten werden im Innenbereichs wiederum in Trassen auf der Feinebene unterteilt um intern die jeweiligen Verbindungspfade differenzieren zu können.

Hauptrouten

  • Zubringerfunktion zu den Vorrangrouten. Auch hier wird ein hoher Anteil des Radverkehrs vermutet.

Nebenrouten

  • Dienen der feingliedrigen Anbindung und werden voraussichtlich nicht von "der Masse" des Radverkehrs genutzt. Vornehmlich über Wirtschaftswege oder Tempo 30 Zonen geführte Verbindungen.

Das Radwegenetz zeigt Wege mit einer verkehrswichtigen Bedeutung für den Radverkehr auf. Ziele wie beispielsweise die Stadtzentren, die Ortschaften, Schulen, Wohn- & Gewerbegebiete, Arbeitsstandorte, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Bäder, Parks etc. sollen durch ein flächendeckendes und durchgängiges Netz angebunden und untereinander vernetzt werden.

Das Radwegenetz beinhaltet daher sowohl die Routen für das tägliche Pendeln sowie für touristische Fahrten.

Zusätzlich sollen die Vorrangrouten aktiv von Seiten der Stadtverwaltung fahrradfreundlich überplant und ertüchtigt werden. Die Haupt- und Nebenrouten werden vorerst nur im Rahmen anstehender Straßensanierungs- oder Umbaumaßnahmen optimiert.

Das Radwegenetz der Stadt Villingen-Schwenningen finden Sie hier.

Quick Wins

Die nachfolgend beschriebenen Quick Wins sollen per "Großaktion" zügig nach Beschluss umgesetzt werden. Grundsätzlich werden die Quick Wins in dieser Art rein in der 1. Umsetzungsstufe zum Tragen kommen, da nach deren Umsetzung rein das Fortschreiben bzw. die Pflege der sodann bestehenden Strukturen weitergeführt wird.

Sobald sich Wege des Rad- und Kfz-Verkehrs kreuzen, ergibt sich automatisch ein Konfliktpunkt, bzw. eine Gefahrenstelle. Verläuft dabei der Radweg parallel zu einer Hauptstraße, sollte der Radverkehr hier grundsätzlich ebenfalls Vorrang zu Nebenstraßen, sowie zu Ein- und Ausfahrten haben. Tritt die Kombination Gefahrenstellen und Vorrang des Radverkehrs auf, werden diese Stellen rot eingefärbt. Dies dient der Aufmerksamkeit und verdeutlicht, dass hier auf den Radverkehr zu achten ist bzw. dass hier die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer gefordert ist. So soll die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöht werden. In Villingen-Schwenningen gibt es eine Vielzahl an bereits eingefärbten Furten, gleichzeitig sind einige Furten nachzufärben, teilweise fehlt die Markierung.

Eine Übersicht zum Stand der Furteinfärbungen finden Sie hier.

Einbahnstraßen sollten nach den aktuellen Vorschriften in der Regel für den Radverkehr geöffnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen (Tempo 30, ausreichende Begegnungsbreite, Übersichtlichkeit, bei Bedarf Schutzraum) erfüllt sind. Geöffnete Einbahnstraßen ermöglichen dem Radverkehr auf kurzen Wegen Ziele zu erreichen.

In Villingen-Schwenningen wurden bereits Einbahnstraßen geöffnet, allerdings gibt es auch eine Vielzahl an nicht geöffneten Einbahnstraßen.

Eine Übersicht zur Öffnung der Einbahnstraßen finden Sie hier.

S-Pedelecs sind optisch Fahrräder, unterstützen jedoch elektrisch den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Dabei muss der Fahrende aktiv in die Pedale treten (pedalieren). Aufgrund der möglichen gefahrenen Geschwindigkeit ermöglicht das S-Pedelec auch auf Strecken weit über 10 km eine attraktive Alternative zum Kfz. Das S-Pedelec muss ein Nummernschild besitzen, es besteht Helmpflicht und es darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Dies trifft auch auf außerorts Verbindungen bei Tempo 100 zu. Da weder dem S-Pedelecfahrenden noch dem Kfz-Verkehr solch eine Situation zuzumuten ist, sollten bestehende Geh- und Radwege außerorts für S-Pedelecs freigegeben werden. Dies ist nur durch ein Zusatzzeichen sowie die Einzelfallbetrachtung möglich.

Eine Übersicht zum Stand der S-Pedlec Freigabe finden Sie hier.

Im Stadtgebiet gibt es eine Vielzahl an Fußwegen, welche mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" beschildert sind. Solch beschilderte Wege erlauben es nach der StVO dem Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Alle Wege sollen dahin betrachtet werden, ob gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege ausgewiesen werden können. Optional bietet es sich an, auf die gesamte Beschilderung zu verzichten und einen "Radweg anders" anzuordnen. Die Benutzungspflicht ist auch bei bestehenden gemeinsamen oder getrennten Geh- und Radwegen zu überprüfen.

Derzeit wird bspw. die Benutzungspflicht der Arminstraße überprüft, da hier eine wichtige Radverkehrsverbindung mit einem deutlichen Mangel an Verkehrssicherheit vorhanden ist.

Die Suche nach veralteter Beschilderung hat begonnen! Weiter Infos finden Sie hier.

Iterative Maßnahmen

Iterative Maßnahmen im Sinne des Radverkehrskonzeptes sind überwiegend Infrastrukturmaßnahmen. Innerhalb der Ersten und der nachfolgenden Umsetzungsstufen werden dabei mehrere Projekte benannt, welche umgesetzt werden sollen.

Für die 1. Umsetzungsstufe wurden die Maßnahmen ausgewählt, welche sich im Innenbereich und auf Vorrangrouten befinden. Der Fokus liegt auf der Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden.

Die Verbindungswege im Außenbereich entlang der Kreis-, Landes-, oder Bundesstraßen werden durch die jeweils zuständigen Behörden gebaut, optimiert und weiterentwickelt.

Die nachfolgend vorgestellten Maßnahmen sind mit Einfärbungen der Radinfrastruktur verbunden. Eine einheitliche Farbgebung ist als deutliches Signal für die Radfahrenden und weiteren Verkehrsteilnehmer mit Wiedererkennungswert für das Radverkehrskonzept neben dem subjektiv erhöhten Sicherheitsaspekt zu verstehen. Der zukünftige Farbton ist "Verkehrsgrün".

Einige Beispiele aus der Praxis zeigen anschaulich, dass bislang eine bundeseinheitliche Regelung fehlt. So gibt es deutschlandweit diverse Farbvarianten im Radverkehr. Als Beispiele zu Verdeutlichung können unter anderen Offenburg (Limettengrün), Tübingen und Gelsenkirchen (Blau), Lübeck und Berlin (Verkehrsgrün) Aachen und Frankfurt (Rot) sowie Konstanz (ehemals Blau und zukünftig Türkis) genannt werden. Das Regierungspräsidium Freiburg empfiehlt als Farbe Türkis oder Magenta da diese Farben nicht anderweitig im Straßenraum genutzt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, abweichend von der Empfehlung des Regierungspräsidiums, sich für die Farbe "Verkehrsgrün" zu entscheiden. Die Farben wurden innerhalb der kleinen Verkehrskommission auf deren Vor- und Nachteile hin diskutiert. Der Vorteile der Farbe "Verkehrsgrün" wurde unter anderen darin gesehen, dass diese bereits für die Beschilderung und Markierung von Radschnellwegen oder der Radwegebeschilderung des Landkreises genutzt wird und daher hohen Wiedererkennungswert besitzt. Die Farbe wird mit dem Radverkehr verknüpft und ein einheitliches Auftreten kann gewährleistet werden.

Nachteilig wäre die Farbe "Verkehrsgrün" nur bei überschneidenden von Radschnellwegen und des Radwegenetzes innerhalb des Stadtgebietes. Da es Radschnellwege aufgrund ihrer Voraussetzungen (Gesamtstrecke min. 5 km, 2000 Fahrradfahrten täglich, Mindestbreite 3 m, getrennt von anderen Verkehrsmitteln, kreuzungsfrei oder minimale Wartezeiten, hohe Belagsqualität, möglichst geringe Steigung) sehr wahrscheinlich nicht im Stadtgebiet geben wird, ist diese Verwechslung auszuschließen. Stattdessen kann die in "Verkehrsgrün" markierte Radinfrastruktur der Stadt Villingen-Schwenningen als Pendant zu Radschnellwegen aufgefasst werden.

Die Farbe "Verkehrsgrün" wird als Reibe- oder Kaltplastik aufgetragen, wie dies bereits bei Furteinfärbungen mit der Farbe "Tomatenrot" der Fall ist. Sie ist griffig und dadurch rutschfest.

Zur Verdeutlich einer Trennung von Kfz- und Radverkehr können Fahrradstraßen, Radfahr- und Schutzstreifen, sowie getrennte Geh- und Radwege flächig eingefärbt werden. Dies soll dem Kfz-Fahrenden signalisieren, dass bestimmte Bereiche einem anderen Verkehrsmittel zugeschrieben werden. Dem Radfahrenden soll der eigene Bereich ein subjektives Komfort- und Sicherheitsgefühl vermitteln.

Eine Einfärbung eines Radfahrstreifens wird am Krebsgraben im Rahmen eines Pilotprojektes getestet. 

Villingen-Schwenningen besitzt bereits mehrere Fahrradstraßen. Unter anderem sind dies die Fahrradstraße "Obere Wiesen" (Verbindung Villingen Marbach), der Neuwiesenweg (Villingen) und ein Abschnitt der Talstraße (Schwenningen). Durch die Anordnung weiterer Fahrradstraßen kann das bestehende Radinfrastrukturangebot erweitert werden. Es wurde überprüft, welche Wege sich grundsätzlich als Fahrradstraße eignen würden. Kriterien sind derzeit erlaubte Geschwindigkeit, Kfz-Belastung, Verkehrssicherheit, bestehende bauliche Kfz-Beschränkungen (z.B. Sackgassen) und die Oberflächenqualität, Attraktivität der Umgebung.

Nach "Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis" ist Gestaltung ein essenzieller Bestandteil einer jeden Fahrradstraße "Denn nur, wenn die Fahrradstraße gut gestaltet ist und den Radverkehr in den Mittelpunkt setzt, funktioniert sie auch wirklich". Der Leitfaden nennt eine Vielzahl an Kriterien, welche unter anderen bei der Einrichtung beachtete werden:

  • Einbindung in ein Radwegenetz
  • Durchgehendes, umwegefreies und zügiges Fortkommen für den Radverkehr
  • Pull-Maßnahmen Radverkehr (gute Erkennbarkeit, Sicherheitstrennstreifen zu Kfz, Vorrang an Knoten)
  • Push-Maßnahmen Kfz-Verkehr (Gegenläufige Einbahnstraßen, Anlieger frei, Diagonalsperren)
  • Frühzeitige Einbindung der allgemeinen Öffentlichkeit, insbesondere der Anwohnenden, Verbände und lokal ansässigen Unternehmen
  • Stadtweit-einheitliches Markierungskonzept
  • Markierung Fahrradpiktogramme und Sinnbild Fahrradstraße
  • Abgrenzung Dooring-Bereich
  • Farbe Rot oder Grün für Markierungen

Die Fahrradstraßen in Villingen-Schwenningen sollen grundsätzlich für Anlieger frei sein, sodass Anwohner wie gewohnt in die Straße einfahren dürfen. Auch der Lieferverkehr wird nicht eingeschränkt. Durchgangsverkehr wird nicht mehr erlaubt sein, ggf. muss dies mit verkehrsregulierenden Maßnahmen angeordnet werden. So bleibt für die Anwohner der betroffenen Straße die Situation weitestgehend erhalten, mit der Ausnahme, dass eine mögliche Verkehrsberuhigung eintritt. Die Bevorrechtigung der Fahrradstraßen ist unabhängig von baulichen Eingriffen zu überprüfen.

Für die 1. Umsetzungsstufe empfiehlt die Verwaltung die großflächige Einfärbung der Eingangsbereiche damit dem Kfz-Verkehr direkt beim Einfahren in die Fahrradstraße ersichtlich wird, dass hier keine gewöhnliche Tempo 30 Zone ist. Ergänzend sollen Begleitstreifen eingefärbt werden. Dabei wird der Begleitstreifen in Fahrradstraßen mit Abstand zu reinen Gehwegen zwischen 25 und 50 cm und zu parkenden Kfz 75 cm eingehalten. So wird der Radverkehr optisch von den Rändern weggedrängt und in die Farbahnmitte gezogen, was insbesondere sog. "Dooring-Unfälle" (Zusammenstoß zwischen Radfahrenden und plötzlich geöffneten Autotüren) vermeiden kann.

Für weitere Umsetzungsstufen wird Erfahrung mit den Einfärbungen der Eingangsbereiche gesammelt. Vorstellbar ist eine Erweiterung der Einfärbung auf die gesamte Straßenfläche. Dies kann auch unkompliziert für bereits im Eingangsbereich eingefärbte Fahrradstraßen umgesetzt werden.

Die für die 1. Stufe ausgewählten Fahrradstraßen werden im Folgenden bildlich vorgestellt.

Regeln Fahrradstraße

Die Stadt Hamburg hat ein Erklärvideo auf YouTube bereitgestellt (Quelle: Bishop Productions GmbH; steg Hamburg mbH), dass die Regeln in einer Fahrradstraße erläutert. Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrerinnen und Radfahrer vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrerinnen und Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern.

Im Bereich Download finden Sie die Regelungen zur Fahrradstraße als Pdf-Datei.

Ausblick

Die Verbindungsradwege zwischen den Stadtteilen und Ortschaften besitzen in den meisten Fällen keine eigene oder indirekte (über die Straßenlaternen erfolgende) Beleuchtung. Die Wegefindung ist nachts entsprechend erschwert. Um den Radfahrenden auch außerorts bessere Sicht, eine sicherere Fahrt sowie Komfort zu bieten, können die Radwege beidseitig mit einem phosphoreszierenden Begleitstreifen markiert werden. Die Phosphoreszenz in der sogenannten Nachleuchtfarbe lädt sich tagsüber mit ultraviolettem Licht (Sonnenlicht) auf und leuchtet bei Dunkelheit nach. Die Leuchtdauer beträgt abhängig vom gewählten Material bis zu 10 Stunden.

Nachfolgenden Straßenabschnitte stehen derzeit in Prüfung:

  • Martin-Luther-Str
  • Schillerstraße
  • Am Mooswäldle
  • Schleicherstraße
  • Förderer Straße

Für die nächste Umsetzungsstufe hinsichtlich der flächigen Einfärbung der Radinfrastuktur wird der Schutzstreifen in der Niederwiesenstraße geprüft. Im Gegensatz zu Radfahrstreifen dürfen Schutzstreifen bei Bedarf (insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen) überfahren werden.

Zudem werden derzeit weitere bauliche Vorhaben geprüft und sind vorgesehen in den nächsten Haushaltsanmeldungen entsprechend zu berücksichtigen:

  • Schwendendammstraße
  • Villinger Straße

Der Ausbau der Radinfrastruktur ist in folgenden Projekten bereits vorgesehen

  • Bertholdstraße (Tonhalle bis Fürstenbergring)
  • Radweg zwischen Peterzellerstraße und Richthofenstraße (Abschnitt Brigachradweg)

    Rückfragen & Anmerkungen

    Wir möchten, dass Sie als BürgerIn von Villingen-Schwennignen die Möglichkeit haben, direkt mit uns in Kontakt zu treten. Sollten Sie Fragen, Erweiterungswünsche, Anmerkungen oder sonstige Hinweise zum Radwegenetz, den Quick-Wins oder den Iterativen Maßnahmen haben, dann können Sie diese bequem über das eingerichtete Formular einsenden. Vielen Dank.

    Zum Rückmeldeformular

    Hier können Sie bei Bedarf Rückmeldungen abgeben oder auch Pdf-Dateien hochladen.

     

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