AGB

AGB für individuell organisierte Stadtführungen für Gruppen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von durch die WIR Villingen-Schwenningen GmbH (WIR VS) veranstalteten individuell organisierten Stadtführungen für Gruppen. Allgemeine Buchungsbedingungen für Stadtführungen

  1. Geltungsbereich der Buchungsbedingungen
    Diese Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der WIR VSmit ihren Kunden. Die Allgemeinen Buchungsbedingungen der WIR VS gelten auch dann, wenn die WIR VS mit Kenntnis von abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die WIR VS nur dadurch an, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
     
  2. Gegenstand der Buchungsbedingungen für Stadtführungen
    a) Die WIR VS organisiert Stadtführungen. Dazu vermittelt die WIR VS als unmittelbarer Vertragspartner selbstständige Gästeführer für die Stadtführungen.
    b) Gästeführer können für bestimmte, von der WIR VS festgelegte Stadtführungen gebucht werden.
     
  3. Abschluss des Buchungsvertrages
    a) Konkrete Buchungen von Stadtführungen bei der WIR VS können persönlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
    b) Ein Vertrag mit der WIR VS kommt erst dann zustande, wenn die WIR VS die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat ("Bestätigung einer Stadtführung").
    c) Bestimmte Stadtführungen unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl pro Gästeführer. Die WIR VS wird den Kunden im Rahmen des konkreten Angebotes auf solche Beschränkungen hinweisen. Übersteigt die gewünschte Gruppengröße die jeweils genannte maximale Teilnehmerzahl, wird die WIR VS dem Kunden die Buchung eines weiteren Gästeführers anbieten; die Gruppe wird in diesem Fall geteilt.
    d) Alle Angaben sowie die Darstellungen zu den Stadtführungen in Broschüren, im Internet etc. stellen lediglich beispielhaft allgemein mögliche Leistungen dar.
     
  4. Zahlungsmodalitäten
    a) Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Bestätigung einer Stadtführung.
    b) Der Gesamtpreis ist bar oder mit der EC Karte bei der Tourist-Info & Ticket-Service, oder per Rechnung zu bezahlen. Eine Barzahlung an den Gästeführer ist nicht möglich.
     
  5. Gästeführer
    a) Die Auswahl des Gästeführers trifft die WIR VS nach Maßgabe der für die Stadtführung erforderlichen Qualifikation. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Buchung eines bestimmten Gästeführers.
    b) Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Gästeführers bleibt es der WIR VS vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
    c) Die Gästeführer übernehmen im Rahmen der Stadtführungen keine Aufsichtspflicht. Es ist Pflicht des Kunden, dass Minderjährige von einer genügenden Anzahl an Aufsichtspersonen zu begleiten sind.
    d) Die Gästeführer übernehmen für Gruppen bezüglich Eintritts-, Bewirtungs- oder sonstiger Kosten keine Barvorlagen. Die Gästeführer kassieren auch keine Eintrittsgelder bar vor Ort.
     
  6. Lösungsrecht der Leistungspflicht
    a) Die Gästeführer haben das Recht, für die WIR VS , die Führung abzubrechen, bei, nach vorheriger Mahnung mit Verweis auf den Abbruch bei weiterer Zuwiderhandlung, nachhaltigen Störungen oder Beeinträchtigung der Sicherheit von Personen oder Sachen. Dieses Ablehnungsrecht besteht auch bei Überschreitung der Maximalgruppengröße und/oder bei einer zu geringen Anzahl von Aufsichtspersonen bei Gruppen von Minderjährigen. In diesen Fällen ist das volle Führungsentgelt zu erbringen.
    b) Können vereinbarte Leistungen, z.B. aufgrund äußerer, nicht durch die Vertragspartner beeinflussende Umstände nicht erbracht werden, werden die Vertragspartner von der Leistungspflicht gegen Erstattung geleisteter Vergütungen freigestellt.
     
  7. Absage aufgrund äußerer Umstände
    Können vereinbarte Leistungen aufgrund äußerer, nicht durch die Vertragspartner beeinflussende Umstände nicht erbracht werden z.B. wenn Gesundheitsgefährdung besteht oder eine Empfehlung zur Nichtdurchführung vorliegt, werden die Vertragspartner von der Leistungspflicht gegen Erstattung geleisteter Vergütungen freigestellt. Schadensersatz ist dann nicht zu leisten.
     
  8. Stornierung und Umbuchung durch den Kunden; Nichterscheinen
    a) Der Kunde kann die Buchung schriftlich oder per E-Mail bis 4 (vier) Tage vor dem Buchungstermin kostenlos stornieren. Ab dem 3. Tage vor der Führung bis 1 Tag vor der Führung wird eine Stornogebühr von 50% der Kosten fällig. Bei Storno am Tag der Führung wird dem Kunden eine Stornogebühr von 100% der Kosten berechnet, wobei sich die WIR VS dasjenige anrechnen lässt, was sie infolge der Nichtausführung erspart hat oder durch anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung erlangt oder böswillig zu erlangen unterlassen hat. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen oder per E-Mail an die in der Auftragsbestätigung genannten E-Mail gesandte Stornierungserklärung bei der WIR VS.
    b) Der vereinbarte Preis ist auch dann ohne Abzug zu zahlen, wenn ein Kunde bzw. eine Gruppe zu einer gebuchten Führung nicht erscheint.
    c) Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Stadtführung oder eine Minderung des Preises. Eine Verlängerung der Stadtführungen steht im Ermessen des Gästeführers. Die Wartezeit der Gästeführer beträgt maximal 15 Minuten. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten steht es dem Stadtführer frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht erschienen zu betrachten (mit der Kostenfolge von Ziffer 7.b)).
     
  9. Beschränkung der Haftung
    a) Die WIR VS haftet auf Schadenersatz lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungszurechnung zu Lasten der WIR für vorsätzliches Handeln des Gästeführers wird ausgeschlossen.
    b) Der/die Besteller/in einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

Stand: 03/2023