Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger

Ein Mensch wird seine Wahlunterlagen in die Wahlurne.
Ein Wähler gibt an der Wahlurne seine Stimme ab.

Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Unionsbürger im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Unionsbürger online unter

www.bundeswahlleiterin.de und auch vor Ort bei den Servicezentren des Bürgeramtes in Villingen (Rathausgasse 1), in Schwenningen (Marktplatz 1), beim Haupt- und Personalamt (Münsterplatz 7/8) sowie bei den Ortsverwaltungen.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter 

www.bmi.bund.de unter dem Suchbegriff Europawahlen.

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