
Bebauungsplan Altes Tonhallenareal
Anlass und Ziel der städtebaulichen Planung
Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2023 gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, den Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Altes Tonhallenareal".
Durch dieses Bebauungsplanverfahren wird der rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan "Innenstadt Villingen" teilweise überplant.
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Villingen südöstlich der historischen Innenstadt. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 1,48 ha und umfasst das Flurstück 526 (Baugrundstück) sowie teilweise die Flurstücke 435/9 (Bertholdstraße), 515/4 (Brigachstraße), 521 (Postgasse) und 528 (Kaiserring) der Gemarkung Villingen. Der Geltungsbereich ist in nenenstehenden Abbildung dargestellt.
Für das Areal sollen – gegliedert und zugeordnet dem nördlichen bzw. südlichen Teilbereich des Bebauungsplans – kerngebietstypische Nutzungen ermöglicht werden:
Im südlichen Teilbereich sollen Einzelhandelsflächen, Hotelnutzungen, Büroflächen und Wohnungen entstehen. Im nördlichen Teilbereich ist ein Neubau zur Erweiterung des Amtsgerichts im Stbz. Villingen geplant.
Mit der Planung werden zusammengefasst folgende Ziele verfolgt:
- Aktivierung einer innerstädtischen Brachfläche
- Ansiedlung von innenstadt- und zentrenrelevanten Nutzungen und damit Stärkung des
- zentralen Versorgungsbereichs im Stbz. Villingen und der oberzentralen Funktionen der
- Stadt Villingen-Schwenningen
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Sicherung der Erschließung
Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, sowie Begründung sowie den Anlagen allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur UVP-Pflicht, geotechnischer Bericht, umwelttechnischer Bericht, verkehrstechnische Untersuchung und alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
vom 03. November 2023 bis einschließlich 06. Dezember 2023
im Stadtplanungsamt, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die ausgelegten Planunterlagen können im genannten Zeitraum ebenfalls auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen eingesehen werden:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Da es sich nicht um ein komplexes Bebauungsplanverfahren handelt, wird die gesetzliche Auslegungsfrist nicht verlängert.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden: spl@~@villingen-schwenningen.de
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Termin
03.11.2023 - 06.12.2023
Veranstaltungsort
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9
2. Obergeschoss, Flur
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:
Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.
Derzeit liegen noch keine Ergebnisse vor.
Beschluss des Technischen Ausschusses 10.10.2023
Bebauungsplan, Entwurf (PDF 916 KB)
Textteil, Entwurf (PDF 144 KB)
Begründung, Entwurf (PDF 12,5 MB)
allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur UVP-Pflicht (PDF 716 KB)
geotechnischer Bericht (PDF 7,17 MB)
umwelttechnischer Bericht (PDF 7,96 MB)
verkehrstechnische Untersuchung (PDF 2,0 MB)
Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen (PDF 5,46 MB)
Amtliche Bekanntmachung Offenlage (PDF 95 KB)
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Referat des Oberbürgermeisters
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2007