56. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Thema:
Zeitraum:
Ziel:
Zielgruppe:

Stadtentwicklung
06.03.2023 - 06.04.2023
Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebiets in Dauchingen
alle Einwohnerinnen und Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.02.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist) für die 56. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.

Mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Dauchingen:

56. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 56.01

Dauchingen Gewann "Epfenhard"

Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebiets

Die 56. Änderung des FNP 2009 befindet sich Norden der Gemeinde Dauchingen, angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet "Auf Firsten". Die Zufahrt erfolgt über die Niedereschacher Straße.

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt eine Offenlage der Begründung mit Umweltbericht sowie des Planentwurf zur 56. Änderung des FNP 2009.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht sowie der Planentwurf zur 56. Änderung des FNP 2009 in der Zeit

vom 06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023

im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Im vorgenannten Zeitraum kann die Flächennutzungsplanänderung auch online eingesehen werden: 

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen

 

Während der Zeit der Auslegung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Sachgebiet Flächennutzungsplanung / Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gesandt werden:

fnp@~@villingen-schwenningen.de.

 

Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Anregungen, die nach Ablauf der Auslegungsfrist eingehen, können gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht mehr berücksichtigt werden. Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Termin

06.03.2023 - 06.04.2023

Veranstaltungsort

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9

2. Obergeschoss, Flur

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:

fnp@~@villingen-schwenningen.de

Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.

Es wurden keine Stellungnahmen aus der Einwohnerschaft eingereicht.

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

 

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821 

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

 

Referat des Oberbürgermeisters

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-2015

07721 / 82-2007


mitmachen@~@villingen-schwenningen.de