Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

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32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt Brigachtal, OT Kirchdorf

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN

Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen

mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler,

Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach

 

32. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

- Bekanntmachung Beschluss zur Offenlage –

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2023 den Beschluss zur Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die 32. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.

Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Brigachtal:

  • 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 32.01

Brigachtal/                        Gewann "Kreuzäcker",

OT Kirchdorf                      Umplanung einer Grünfläche "Sportanlagen" zu einer Gewerbefläche


Die 32. Änderung des FNP 2009 befindet südlich an den Steinbruch angrenzt, diese Fläche wird derzeit von zwei Sportplätzen mit Vereinsheim eingenommen. Im Norden verläuft die Grenze des Plangebietes am Flurstück 307 (Feldweg) mit einem Mindestabstand von ca. 130 m zur angrenzenden Wohnbebauung.

Im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB liegt der Planentwurf mit Begründung inkl. Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 32. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:

 

25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023

im Stadtplanungsamt,

Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB liegen wie folgt vor:

Boden

Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion

Grundwasser

Auswirkung der Planung - bezogen auf den Versiegelungsgrad

Oberflächenwasser

Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer

Klima / Luft

Auswirkung der Planung auf die Klimatologie

Landschaftsbild

Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft

Mensch

Auswirkung der Planung (Emissionen)

Kultur- und Sachgüter

Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale

Arten / Biotope

Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna

Wechselwirkungen

Auswirkung der Planung

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden: fnp@villingen-schwenningen.de. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Bereits vor der Offenlage abgegebene Stellungnahmen werden selbstverständlich berücksichtigt und müssen nicht erneut zugesendet werden.

Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3)
Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die
sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Villingen-Schwenningen, den 31.08.2023

 

Jürgen Roth

Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses

 

Abwägungstabelle

Lageplan

Begründung

Umweltprüfung

Maßnahmenkonzept

Schalltechnische Untersuchung

Nachweis Erweiterungsbedarf

Umweltrelevante Stellungnahmen

 

 

 

56. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt in Dauchingen

 

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN

Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen

mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler,

Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach

 

56. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

- Bekanntmachung Beschluss zur Offenlage –

 

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2023 den Beschluss zur Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die 56. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.

Mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Dauchingen:

  • 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 56.01

Dauchingen           Gewann "Auf Firsten"

Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebiets

Die 56. Änderung des FNP 2009 befindet sich im Norden der Gemeinde Dauchingen  angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet "Auf Firsten". Die Zufahrt erfolgt über die Niedereschacher Straße. Zusätzlich wird für das Firmengelände eine neue Erschließungsstraße durch eine Stichstraße entstehen. Diese wiederum abgehend von der Niedereschacher Straße entlang des neu geplanten Firmenkomplexes.

Im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB liegt der Planentwurf mit Begründung inkl. Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 56. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:

 

25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023

im Stadtplanungsamt,

Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur

 

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB liegen wie folgt vor:

Boden

Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion

Grundwasser

Auswirkung der Planung - bezogen auf den Versiegelungsgrad

Oberflächenwasser

Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer

Klima / Luft

Auswirkung der Planung auf die Klimatologie

Landschaftsbild

Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft

Mensch

Auswirkung der Planung (Emissionen)

Kultur- und Sachgüter

Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale

Arten / Biotope

Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna

Wechselwirkungen

Auswirkung der Planung

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden: fnp@villingen-schwenningen.de. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Bereits vor der Offenlage abgegebene Stellungnahmen werden selbstverständlich berücksichtigt und müssen nicht erneut zugesendet werden.

Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3)
Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die
sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Villingen-Schwenningen, den 31.08.2023

 

Jürgen Roth

Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses

 

Planzeichnung

Begründung

Umweltrelevante Stellungnahmen

 

 

 

Hausanschrift

Stadtplanungsamt

Abteilung Planung

 

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60

78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

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Montag14.00 – 16.00 Uhr
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