
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Aktuell findet keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.
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32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt Brigachtal, OT Kirchdorf
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN
Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen
mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler,
Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach
32. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009
- Bekanntmachung Beschluss zur Offenlage –
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2023 den Beschluss zur Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die 32. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.
Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Brigachtal:
- 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 32.01
Brigachtal/ Gewann "Kreuzäcker",
OT Kirchdorf Umplanung einer Grünfläche "Sportanlagen" zu einer Gewerbefläche
Die 32. Änderung des FNP 2009 befindet südlich an den Steinbruch angrenzt, diese Fläche wird derzeit von zwei Sportplätzen mit Vereinsheim eingenommen. Im Norden verläuft die Grenze des Plangebietes am Flurstück 307 (Feldweg) mit einem Mindestabstand von ca. 130 m zur angrenzenden Wohnbebauung.
Im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB liegt der Planentwurf mit Begründung inkl. Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 32. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:
25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023
im Stadtplanungsamt,
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB liegen wie folgt vor:
Boden
Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion
Grundwasser
Auswirkung der Planung - bezogen auf den Versiegelungsgrad
Oberflächenwasser
Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer
Klima / Luft
Auswirkung der Planung auf die Klimatologie
Landschaftsbild
Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft
Mensch
Auswirkung der Planung (Emissionen)
Kultur- und Sachgüter
Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale
Arten / Biotope
Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna
Wechselwirkungen
Auswirkung der Planung
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden: fnp@villingen-schwenningen.de. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Bereits vor der Offenlage abgegebene Stellungnahmen werden selbstverständlich berücksichtigt und müssen nicht erneut zugesendet werden.
Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3)
Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die
sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Villingen-Schwenningen, den 31.08.2023
Jürgen Roth
Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses
Umweltrelevante Stellungnahmen
56. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt in Dauchingen
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN
Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen
mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler,
Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach
56. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009
- Bekanntmachung Beschluss zur Offenlage –
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2023 den Beschluss zur Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die 56. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.
Mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Dauchingen:
- 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 56.01
Dauchingen Gewann "Auf Firsten"
Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebiets
Die 56. Änderung des FNP 2009 befindet sich im Norden der Gemeinde Dauchingen angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet "Auf Firsten". Die Zufahrt erfolgt über die Niedereschacher Straße. Zusätzlich wird für das Firmengelände eine neue Erschließungsstraße durch eine Stichstraße entstehen. Diese wiederum abgehend von der Niedereschacher Straße entlang des neu geplanten Firmenkomplexes.
Im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB liegt der Planentwurf mit Begründung inkl. Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 56. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:
25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023
im Stadtplanungsamt,
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB liegen wie folgt vor:
Boden
Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion
Grundwasser
Auswirkung der Planung - bezogen auf den Versiegelungsgrad
Oberflächenwasser
Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer
Klima / Luft
Auswirkung der Planung auf die Klimatologie
Landschaftsbild
Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft
Mensch
Auswirkung der Planung (Emissionen)
Kultur- und Sachgüter
Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale
Arten / Biotope
Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna
Wechselwirkungen
Auswirkung der Planung
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden: fnp@villingen-schwenningen.de. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Bereits vor der Offenlage abgegebene Stellungnahmen werden selbstverständlich berücksichtigt und müssen nicht erneut zugesendet werden.
Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3)
Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die
sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Villingen-Schwenningen, den 31.08.2023
Jürgen Roth
Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses
Umweltrelevante Stellungnahmen
Hausanschrift
Stadtplanungsamt
Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Öffnungszeiten
Montag – Freitag | 08.30 – 11.30 Uhr |
Montag | 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 14.00 – 17.15 Uhr |