Bestätigung der Altlastenfreiheit eines Baugrundstücks

Die "Bestätigung der Altlastenfreiheit" ist in erster Linie dafür gedacht an einem Bauvorhaben beteiligte Personen (dies sind i.d.R. die Bauherrschaft, Bauunternehmen, Fuhrunternehmen sowie Entsorgungsstellen) darüber zu informieren, ob in einem Bauvorhaben durch Altlasten potentiell belasteter Erdaushub anfällt.

Sie informiert darüber, ob ein Baugrundstück altlastenverdächtig bzw. im Altlasten- und Bodenschutzkataster erfasst ist.

Die Bestätigung enthält nur die Aussage darüber, ob das Grundstück erfasst ist oder keine Eintragung vorliegt. Für detaillierte Informationen der eingetragenen Flächen muss eine "Auskunft aus dem Altlastenkataster" eingeholt werden.

Die Bestätigung auf Altlastenfreiheit garantiert keineSchadstofffreiheit des Bodens.

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, die Informationen aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster einzusehen. Eigentümer bzw. Eigentümerinnen eines Grundstücks können die "Bestätigung der Altlastenfreiheit" jederzeit anfragen. Andere Interessenten können diese Informationen erst nach Bevollmächtigung durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin einholen.

Bitte hängen Sie die schriftlichen Vollmachten dem Antrag bei!
Bei fehlender Vollmacht, kann ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ablauf

  • Beantragung der Bestätigung auf Altlastenfreiheit über das Online-Formular unter der Angabe der notwendigen Informationen
  • Prüfen der Eigentumsverhältnisse
  • Prüfen auf Eintragung im Altlasten- und Bodenschutzkataster
  • Versendung der Bestätigung der Altlastenfreiheit bzw. Negativauskunft bei Eintragungen im Altlasten- und Bodenschutzkataster

Unterlagen

Gegebenenfalls schriftliche Vollmacht des Grundstückeigentümers bzw. der –eigentümerin.

Fristen

Anfragen können jederzeit gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt circa einen Tag.

Kosten

Die Bestätigung erfolgt unentgeltlich.

Sonstiges

keine