Ortschaften

Seit Beginn der 70er Jahre gilt in den eingemeindeten Stadtteilen Herzogenweiler, Marbach, Mühlhausen, Obereschach, Pfaffenweiler, Rietheim, Tannheim, Weigheim und Weilersbach die Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat, Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher und örtlicher Verwaltung. Die Ortschaftsräte werden bei der Kommunalwahl von der Bürgerschaft der jeweiligen Ortschaft auf fünf Jahre gewählt und haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen wichtigen Aufgaben der Ortschaft.

Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind Vorsitzende der Ortschaftsräte und leiten im Auftrag des Oberbürgermeisters die Ortsverwaltungen. Sie werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates jeweils für die Amtszeit der Ortschaftsräte gewählt und haben eine beratende Stimme im Gemeinderat.

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat in Zusammenarbeit mit dem mediaprint infoverlag im März 2017 erstmals Informationsbroschüren für die Stadtbezirke Weigheim, Marbach, Rietheim, Weilersbach, Obereschach sowie Herzogenweiler und Pfaffenweiler heraus gegeben. Informationsbroschüren über die Ortschaften online anschauen

Viele ausführlichen Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Ortschaften

Herzogenweiler
Marbach
Mühlhausen
Obereschach
Pfaffenweiler
Rietheim
Tannheim
Weigheim
Weilersbach