Briefwahl
Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um die Briefwahl
Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag beim Wahlbüro.
Briefwahlunterlagen können persönlich vor Ort, schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail oder Fax und über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Einen direkten Link zum Online-Briefwahlantrag gibt es hier. Dort wird die Wahlbezirksnummer und Wählernummer abgefragt. Diese stehen in der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 2. Februar, zugestellt wird.
Persönlich vor Ort
Die Briefwahlunterlagen können bei folgenden Stellen beantragt werden:
- Wahlbüro Villingen, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen.
- Außenstelle Wahlbüro Servicezentrum Schwenningen, Marktplatz 1, EG, 78056 Villingen-Schwenningen (barrierefrei)
- Ortsverwaltungen (außer Herzogenweiler und Mühlhausen)
Schriftlich
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Hilfe des schriftlichen Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen möchten, senden sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben an folgende Adresse:
- Wahlbüro Villingen, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen
E-Mail und Fax
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per E-Mail oder Fax beantragen möchten, benötigt das Wahlbüro für die Übersendung der Briefwahlunterlagen folgende Daten:
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
- um die Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer wird gebeten
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen durch einen formlosen Antrag mit den obigen Daten per E-Mail beantragen.
QR-Code
Ferner befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung ein Barcode und ein QR-Code. Diesen QR-Code können Sie mit einem Mobilgerät (Handy, Smartphone, Tablet) scannen und werden direkt zum vorausgefüllten Internetwahlscheinantrag weitergeleitet. Den Link zum Internetwahlscheinantrag stellen wir zur Verfügung sobald die Briefwahl möglich ist.
Falls Sie den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen möchten, benötigen Sie hierzu eine schriftliche Vollmacht. Diese ist auch bei Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen erforderlich. Sie können für maximal vier Personen mittels Vollmacht die Briefwahlunterlagen abholen. Diese ist auch bei Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen erforderlich.
Sie erhalten vor der jeweiligen Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung. Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie dann einen Briefwahlantrag stellen. Start der Briefwahlausstellung ist circa 14 Tage vor der Wahl.
Abhängig von den Postlaufzeiten gehen Ihnen die Briefwahlunterlagen ca. einer Woche nach Beantragung zu. Eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aufgrund der Postlaufzeit nicht mehr möglich. Eine Beantragung ist nur noch im Wahlbüro vor Ort möglich
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Postlaufzeit ab Dienstag, 18.02.2025, 12 Uhr, keine Briefwahlunterlagen mehr per Post an die Wahlbenachrichtigten verschickt werden. Eine digitale Beantragung der Briefwahlunterlagen über die städtische Homepage ist ab Dienstag, 18.02.2025, 12 Uhr, ebenfalls nicht mehr möglich. Eine Abholung der Briefwahlunterlagen sowie die persönliche Beantragung vor Ort an den o.g. Stellen ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Auf dem Merkblatt, das dem Wahlbrief beigefügt ist, erhalten Sie alle wichtigen Erläuterungen zur Briefwahl.
Kennzeichnen Sie zunächst den Stimmzettel und verpacken die Unterlagen wie angegeben.
Die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein muss unterschrieben sein. Eine fehlende Unterschrift macht den Wahlschein ungültig.
Geben Sie den Wahlbrief rechtzeitig zu Post oder geben Sie ihn rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle ab.
Die Wahlbriefunterlagen können unfrankiert zur Deutschen Post AG gegeben werden, wenn Sie den Brief aus Deutschland versenden. Falls Sie aus dem Ausland wählen, muss der Umschlag zusätzlich frankiert werden (Achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.). Alternativ können die Unterlagen auch direkt in den Rathäusern Villingen (Münsterplatz 7/8) und Schwenningen (Marktplatz 1) sowie den Ortsverwaltungen in die Briefkästen eingeworfen werden. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen erst am Wahlsonntag einwerfen, bitten wir Sie ausschließlich den Briefasten am Rathaus Villingen (Münsterplatz 7/8) zu verwenden.
Bitte beachten Sie, dass die Briefkästen des Bürgeramtes insbesondere der Servicezentren in Villingen sowie in Schwenningen nicht für den Einwurf der Wahlbriefe vorgesehen sind!
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im Rathaus Villingen, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen eingegangen sein. Sie sollten daher die Wahlbriefunterlagen spätestens bis zum dritten Werktag vor der Wahl zurücksenden (bei Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland). Wenn Ihr Brief später eingeht, wird Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Abhängig von den Postlaufzeiten gehen Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Beantragung zu.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im Rathaus Villingen, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen eingegangen sein.
Wenn Ihr Brief später eingeht, wird Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Das Risiko für eine zeitgerechte Zustellung liegt beim Wahlberechtigten.
Achten Sie auf den rechtzeitigen Einwurf bzw. Rücksendung und beachten Sie die Postlaufzeiten. Sie sollten daher die Wahlbriefunterlagen spätestens bis zum dritten Werktag vor der Wahl zurücksenden (bei Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland).
Fragen zur Briefwahl richten Sie bitte an das Wahlbüro im Rathaus Villingen 07721/82-2039 und 07721/82-2050 oder per E-Mail.
Bei der Bundestagswahl haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erst- und Zweitstimme. Der Stimmzettel muss im Anschluss an die Stimmabgabe in den weißen Umschlag gelegt werden. Dieser wird dann zugeklebt. Die “Versicherung an Eides statt zur Briefwahl”, die den Unterlagen beiliegt, muss im Anschluss unter Angabe des Datums persönlich unterschrieben werden.
Sowohl der zugeklebte Umschlag mit dem Stimmzettel darin, als auch die genannte “Versicherung an Eides statt zur Briefwahl” müssen zusammen in den roten Umschlag gesteckt werden.
Der Umschlag kann einfach unfrankiert in die Post gegeben oder persönlich im Wahlbüro abgegeben werden.