Briefwahl

Noch keine Briefwahlunterlagen erhalten? Dann müssen Sie jetzt handeln!

Pressemitteilung der Landeswahlleiterin vom 06. Juni 2024:

Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeindebehörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.

Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.

In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um die Briefwahl

Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag beim Wahlbüro.

Briefwahlunterlagen können persönlich vor Ort, schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail oder Fax und über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Persönlich vor Ort

Die Briefwahlunterlagen können bei folgenden Stellen beantragt werden:

    • Wahlbüro Villingen, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen.
    • Außenstelle Wahlbüro Servicezentrum Schwenningen, Marktplatz 1, EG, 78056 Villingen-Schwenningen (barrierefrei)
    • Ortsverwaltungen (außer Herzogenweiler und Mühlhausen)

Schriftlich

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Hilfe des schriftlichen Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen möchten, senden sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben an folgende Adresse:

  • Wahlbüro Villingen, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen

E-Mail und Fax

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per E-Mail oder Fax beantragen möchten, benötigt das Wahlbüro für die Übersendung der Briefwahlunterlagen folgende Daten:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
  • um die Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer wird gebeten

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen durch einen formlosen Antrag mit den obigen Daten per E-Mail beantragen.

QR-Code

Ferner befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung ein Barcode und ein QR-Code. Diesen QR-Code können Sie mit einem Mobilgerät (Handy, Smartphone, Tablet) scannen und werden direkt zum vorausgefüllten Internetwahlscheinantrag weitergeleitet. Den Link zum Internetwahlscheinantrag stellen wir zur Verfügung sobald die Briefwahl möglich ist.

Falls Sie den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen möchten, benötigen Sie hierzu eine schriftliche Vollmacht. Diese ist auch bei Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen erforderlich. Sie können für maximal vier Personen mittels Vollmacht die Briefwahlunterlagen abholen. Diese ist auch bei Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen erforderlich.

Sie erhalten etwa fünf Wochen vor der jeweiligen Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung. Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie dann einen Briefwahlantrag stellen. Eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aufgrund der Postlaufzeit nicht mehr möglich. Eine Beantragung ist nur noch im Wahlbüro vor Ort möglich

 

Abhängig von den Postlaufzeiten gehen Ihnen die Briefwahlunterlagen ca. einer Woche nach Beantragung zu. Eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aufgrund der Postlaufzeit nicht mehr möglich. Eine Beantragung ist nur noch im Wahlbüro vor Ort möglich

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr im Wahlbüro beantragt werden. Eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aufgrund der Postlaufzeit nicht mehr möglich. Eine Beantragung ist nur noch im Wahlbüro vor Ort möglich

Auf dem Merkblatt, das dem Wahlbrief beigefügt ist, erhalten Sie alle wichtigen Erläuterungen zur Briefwahl.

Kennzeichnen Sie zunächst den Stimmzettel und verpacken die Unterlagen wie angegeben.

Die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein muss unterschrieben sein. Eine fehlende Unterschrift macht den Wahlschein ungültig.

Geben Sie den Wahlbrief rechtzeitig zu Post oder geben Sie ihn rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle ab.

 

Die Wahlbriefunterlagen können unfrankiert zur Deutschen Post AG gegeben werden, wenn Sie den Brief aus Deutschland versenden. Falls Sie aus dem Ausland wählen, muss der Umschlag zusätzlich frankiert werden (Achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost.). Alternativ können die Unterlagen auch direkt in den Rathäusern Villingen (Münsterplatz 7/8) und Schwenningen (Marktplatz 1) sowie den Ortsverwaltungen in die Briefkästen eingeworfen werden. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen erst am Wahlsonntag einwerfen, bitten wir Sie ausschließlich den Briefasten am Rathaus Villingen (Münsterplatz 7/8) zu verwenden.

Bitte beachten Sie, dass die Briefkästen des Bürgeramtes insbesondere der Servicezentren in Villingen sowie in Schwenningen nicht für den Einwurf der Wahlbriefe vorgesehen sind!

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im Rathaus Villingen, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen eingegangen sein. Sie sollten daher die Wahlbriefunterlagen spätestens bis zum dritten Werktag vor der Wahl zurücksenden (bei Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland). Wenn Ihr Brief später eingeht, wird Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

Briefwahlunterlagen. Abhängig von den Postlaufzeiten gehen Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Beantragung zu.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im Rathaus Villingen, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen eingegangen sein.

Wenn Ihr Brief später eingeht, wird Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

Das Risiko für eine zeitgerechte Zustellung liegt beim Wahlberechtigten.  

Achten Sie auf den rechtzeitigen Einwurf bzw. Rücksendung und beachten Sie die Postlaufzeiten. Sie sollten daher die Wahlbriefunterlagen spätestens bis zum dritten Werktag vor der Wahl zurücksenden (bei Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland).

Fragen zur Briefwahl richten Sie bitte an das Wahlbüro im Rathaus Villingen  07721/82-2039 und 07721/82-2050 oder per E-Mail.

Die Unterlagen unterteilen sich in Unterlagen für die Europawahl und Unterlagen für die Kommunalwahl und den Bürgerentscheid. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen getrennt verpackt werden müssen, sonst ist die Wahl ungültig.

Unterlagen für die Europawahl:

  • Stimmzettel (weiß)
  • Stimmzettelumschlag (weiß)
  • Wahlschein (weiß)
  • Wahlbrief (rot)
  • Begleitschreiben (weiß)

Unterlagen für die Kommunalwahl und den Bürgerentscheid:

  • Stimmzettel Kreistag (grün)
  • Stimmzettel Gemeinderat (gelb)
  • Stimmzettel Ortschaftsrat (hellrot) - natürlich nur, wenn Sie in einer Ortschaft wohnen
  • Stimmzettel Bürgerentscheid (blau)
  • Stimmzettelumschlag (rot)
  • Wahlschein (gelb)
  • Wahlbrief (gelb)
  • Begleitschreiben (gelb)

 

Die beiden Umschläge können einfach unfrankiert in die Post gegeben oder persönlich im Wahlbüro abgegeben werden.