Kitagebühren sollen schrittweise und moderat angepasst werden

Kinder sitzen auf Stühlen im Kreis und spannen ein Seil.

Die Anpassung der Kitagebühren und der Gebühren für die Kindertagespflege stehen auf der Tagesordnung einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 30. Juni. In der Vorlage zur Sitzung informiert die Verwaltung über unterschiedliche Modelle, in denen eine moderate und sozial verträgliche Anpassung der Gebühren unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte dargestellt wird. Das Ziel der Verwaltung ist die schrittweise Anpassung auf den landesweiten Richtwert, der jährlich fortgeschrieben wird, über einen Zeitraum von fünf Jahren. So soll eine finanzielle Belastung für Eltern überschaubar und leistbar sein. Auch Familien, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse eine Anhebung der Kitagebühren nicht schultern können, werden weiterhin unter Berücksichtigung festgelegter Kriterien unterstützt. 

"Von Eltern einen finanziellen Mehrbeitrag zu fordern, das machen wir uns nicht leicht. Ich habe auch Verständnis, wenn Eltern damit nicht einverstanden sind. Dennoch darf man zwei Aspekte dabei nicht aus dem Blick verlieren. Zum einen wurden seit 2012 die Beiträge nicht angehoben. Zum anderen hat die Stadt ordentlich Gas beim Kita-Ausbau gegeben. Es wurden in kürzester Zeit viele Plätze, in zum Teil ganz neuen Einrichtungen, geschaffen. Die wachsenden Kosten allerdings können von der Stadt nicht mehr ausschließlich alleine getragen werden. Die Deckung über die Elternbeiträge ist seit Jahren sehr niedrig. Mit der stufenweisen Anpassung und unter Berücksichtigung sozialer Belange, wollen wir die Last aber verteilen und leistbar machen", so Oberbürgermeister Jürgen Roth.

Die Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 45 Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung sind immens. Die Stadt investiert jährlich 3,95 Millionen im Haushaltsjahr Euro, um neue Kitas zu errichten oder zu modernisieren. In den vergangenen neun Jahren sind zudem die Personal- und Sachkosten stetig gestiegen. Die Berechnungen des Amts für Jugend, Bildung, Integration und Sport (JuBIS) sowie dem Amt für Finanzen und Controlling (F) zeigen das Verhältnis auf, was die Stadt pro Betreuungsstunde aufbringt und welchen Anteil die Eltern tragen. Die Verwaltung übernimmt rund 5,50 Euro im Durchschnitt. Die Eltern bezahlen bislang pro Betreuungsstunde im Schnitt zwischen 54 Cent (Kinder über 3 Jahren) und 76 Cent (Kinder unter 3 Jahren), während der Gesamtaufwand bei 8,67 Euro (Ü3) und 15,65 Euro (U3) liegt. Das entspricht einem prozentualen Verhältnis von 6 bis 7 Prozent zum Gesamtaufwand.

Die Anpassung des Standardtarifs erfolgt in Etappen. Die vorgeschlagene Erhöhung zum Kita-Jahr 2021/2022 kommt einer Erhöhung von 8 Euro pro Monat (Ü3) und 33 Euro (U3) gleich. Pro Betreuungsstunde macht dies im Kitajahr 2021 0,67 Cent (Kinder über 3 Jahren), im U3-Bereich 2021 1,69 Euro aus. Für das Beispiel wurde die Variante Familie mit 1 Kind herangezogen.

Der Gemeinderat hatte zuletzt die Stadt beauftragt, ein einfaches, einkommensabhängiges Gebührenmodell auszuarbeiten. Ein dargestelltes Modell ohne eine Berücksichtigung sozialer Belange scheidet deshalb theoretisch bereits aus, wird aber in der Vorlage auch aufgeführt. Zwei Varianten, die unterschiedliche Einkommensverhältnisse berücksichtigen, könnten nach Prüfung der Verwaltung umgesetzt werden. Beide sind nach dem "württembergischen Modell" gestaffelt, welches die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie berücksichtigt.

Variante A sieht ein 2-Stufen-Modell vor, welches den Standardtarif und eine Ermäßigungsstufe beinhaltet. Grundsätzlich wird der Standardtarif erhoben. Auf Vorlage eines Sozialpasses kann eine Ermäßigung mit einem Nachlass von 25 Prozent erteilt werden. Berechtigte sind beispielsweise Bezieher von AL II, Grundsicherung oder Sozialgeld oder Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und weitere Anspruchsgruppen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege, die mehr Berechtigte einschließen könnte.

Variante B schlägt ein 3-Stufen-Modell vor und gliedert sich in einen Standardtarif (100%), eine Erhöhungsstufe (115%) und eine Ermäßigungsstufe (75%). Eltern müssen sich im Zuge einer Selbsterklärung bei der Antragsstellung mit ihrem monatlichen Netto-Einkommen einer Einkommensgruppe zuordnen. Danach wird entschieden, ob sie den erhöhten, den regulären oder ermäßigten Satz bezahlen. Die Einkommensgrenzen sind wie folgt gestaffelt: Familie mit: 1 Kind: Ermäßigung bei Einkommen unter 2.760 Euro / Erhöhungsstufe ab 5.060 Euro, 2 Kindern: Ermäßigung bei Einkommen unter 3.289 Euro / Erhöhungsstufe ab 6.029,83 Euro, 3 Kindern: Ermäßigung bei Einkommen unter 3.818 Euro / Erhöhungsstufe ab 6.999,67 Euro, 4 und mehr Kindern: Ermäßigung bei Einkommen unter 4.349 Euro / Erhöhungsstufe ab 7.973,17 Euro.

Sozialpassinhaber benötigen keine Selbsterklärung, sondern erhalten nach Vorlage den Nachlass auf 75 %.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium Variante B – 3-Stufenmodell, da dieses sozial am ausgewogensten für Eltern ist. Denn die Gebühr pro Betreuungsstunde liegt bei diesem Modell bei Kindern unter 3 Jahren zwischen 1,55 Euro (Erhöhungsstufe 115%), 1,35 Euro (Standard 100%) und 1,01 Euro (Ermäßigungsstufe 75%). Bei Kindern Ü3: 1,78 Euro (Erhöhungsstufe 115%), 1,55 Euro (Standard 100%) und 1,16 Euro (Ermäßigungsstufe 75%). Für das Beispiel wurde die Variante Familie mit 1 Kind herangezogen. 
Außerdem kann der Verwaltungsaufwand mit der Selbsterklärung überschaubar gehalten werden.

Die Anpassung soll zum neuen Kitajahr 2021/2022 (ab September) erfolgen.

Weiterhin gilt für die Betreuung in Kitas oder Kindertagespflege: Wer trotz Ermäßigung die Gebühr nicht selbst leisten kann, kann eine Übernahme der Kitagebühren nach § 90 Abs. 2 SGB VIII beim städtischen Jugendamt (JuBIS) beantragen, die dann ganz oder teilweise übernommen werden. Derzeit gibt es circa 440 Fälle (von rund 3.600 betreuten Kindern), bei denen die Gebühren vom städtischen Jugendamt übernommen werden.

Die detaillierte Vorlage, steht zum Nachlesen im Ratsinformationssystem.

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