Gemeindewahlausschuss erklärt Wahlvorschläge für zulässig

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Am Dienstag, 2. April, hat der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge für die anstehenden Wahlen des Gemeinderats, des Kreistags sowie der Ortschaftsräte der acht Ortschaften und des Bezirksbeirates des Bezirks Mühlhausen entschieden. Bis zum 28. März, 18 Uhr, konnten Wahlvorschläge beim Wahlamt eingereicht werden.

In Villingen-Schwenningen wurden ausschließlich von bereits im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen Wahlvorschläge eingereicht. Namentlich handelt es sich dabei um die Parteien und Wählervereinigungen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, SPD, FDP und AfD. Sämtliche Vorschläge waren fristgerecht eingegangen und konnten nach gründlicher Prüfung des Wahlamtes zugelassen werden; lediglich auf einem Wahlvorschlag war eine Streichung eines Bewerbers erforderlich.

Neben der Zulassung der Wahlvorschläge hat der Gemeindewahlausschuss unter anderem auch Beschlüsse zur Reihenfolge der Bekanntmachung der Vorschläge sowie zur Unterbrechung und Fortsetzung der Auszählung am 10. und 11. April im Rathaus Schwenningen gefasst. Die Europa- und Kommunalwahl wird am 9. Juni stattfinden. Neben der Wahl des europäischen Parlaments und den kommunalen Gremien steht in Villingen-Schwenningen dabei auch die Entscheidung über den Bürgerentscheid zum Thema Gemeinsame Bäderlandschaft Villingen-Schwenningen an.

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