Archivale des Monats Februar - Fastnacht in den Villinger Ratsprotokollen

Ein altes Schriftstück auf dem handschriftlich ein Protokoll in alter Schrift zu lesen ist.
Auszug aus einem handgeschriebenen Protokoll.

 Die Sitzungen des Stadtrats wurden, wie heute auch, schon früher in Protokollen festgehalten. Es handelt sich im Wesentlichen um Ergebnisprotokolle. Nach dem Vortrag des zu verhandelnden Sachverhalts beurteilte man ihn, zog daraus eine Folgerung (votum) und entschied im Anschluss (conclusum). Der älteste Band stammt aus dem Jahr 1540. Die Amtsbuchserie weist jedoch Lücken auf. So wurde in Kriegszeiten kein Protokoll geführt.

Hat man heute das Glück, dass die Niederschriften maschinenschriftlich vorliegen sind die älteren Dokumente handschriftlich verfasst. Wie man an unserem Beispiel erkennt, ist dabei von Schönschrift meist nicht die Rede.

Die Bandbreite der Entscheidungsfindungen ist sehr weitgefächert und umfasst beispielsweise die Festsetzung von Lebensmittelpreisen, Ämterbesetzungen, Almosen und vieles mehr. Es gab Einzelfälle und jährlich wiederkehrende Punkte. So musste auch das Abhalten von Bällen in der Fastnachtszeit jährlich neu beantragt werden. Die Fastnachtslustbarkeiten, die die Bürgersöhne immer genehmigt haben wollten, waren jedoch den Ratsherren nicht sehr lieb. Häufig lehnten sie dieses Ansinnen auch ab.

Der vorliegende Eintrag vom 10. Januar 1792 enthält die am Vortrag gestellte Bitte von Ignaz Majer, Wildermann-Wirt, um die Erlaubnis, am 5. und 12. Hornung (Februar) "Faschingsbälle" abhalten zu dürfen. Dies genehmigt der Rat unter der Bedingung, dass dabei keine Narrenkleider getragen werden. Der Fasnetmentig 1792 war übrigens der 20. Februar.

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