Antragstellen im virtuellen Raum: Der Bauantrag wird digitaler

Die städtische Baurechtsbehörde stellt komplett auf den digitalen Prozess um und nimmt ab dem 1. Januar 2024 in der Regel Bauanträge nur noch digital an. Der Bauantrag kann damit zu jeder Zeit gestellt werden, das lästige Ausdrucken und Unterschreiben von Antragsunterlagen gehört der Vergangenheit an. Hierbei unterstützt das Baurechtsamt im Rahmen der Beratung, falls Fragen oder Probleme auftauchen.

Bereits seit rund zwei Jahren ist es möglich, Bauanträge in digitaler Form einzureichen, seither hat sich der digitale Antrag mehr und mehr etabliert. Im Zuge einer effizienteren Verwaltung bringt die digitale Antragstellung verschiedene Erleichterungen – für die Verwaltung wie auch für Bauherren.

Durch das digitale Verfahren entfällt das Einscannen des Antrags einschließlich aller teilweise sehr umfangreicher Pläne des Baurechtsantrags. Das digitale Verfahren ermöglicht eine effizientere Abarbeitung des Verfahrens, mehr Transparenz für die Bauherren und eine einfachere Nachreichungsmöglichkeit für Unterlagen. Zudem erfolgt die digitale vollständige Archivierung der Baurechtsakten automatisch, die Papierakte muss nicht nachträglich für die Archivierung digitalisiert werden.

Derzeit verfolgen verschiedene Baurechtsbehörden in Bezug auf Digitalisierung ihre eigenen Wege, um den gesetzlichen Anforderungen aus der Landesbauordnung gerecht zu werden und einen möglichst vollständigen digitalen Prozess anzubieten. In Baden-Württemberg wird jedoch intensiv an einer einheitlichen Plattform gearbeitet: dem sogenannten "ViBa-BW" (virtuelles Bauamt Baden-Württemberg). In der Übergangsphase bis zur Einführung von ViBa-BW können Antragssteller Anträge dank der Direktverlinkung zu Service-BW über die Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen einreichen.

Info: Weitere Informationen sowie eine Übersicht der verschiedenen Anträge findet man online unter https://www.villingen-schwenningen.de/bauen-sanieren/buergerbuero-bau-bauberatung

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