Regeln während der Corona-Alarmstufe

Wir bitten um Beachtung der Vorschriften aus der aktuellen Corona-Verordnung:

1. Es besteht keine Nachweispflicht für die Medienrückgabe und die Abholung bestellter Medien.

2. Die Regelungen gelten für das komplette Gebäude (auch für den Vorraum bzw. das Foyer).

3. Der Zutritt und Aufenthalt ist ab dem Alter von 18 Jahren nur mit korrekt angelegter FFP2–Maske oder gleichwertiger Maske möglich. Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren benötigen mindestens eine medizinische Maske.

4. Für den Zutritt und Aufenthalt sind ein digitaler Impfnachweis, ein maximal 6 Monate alter digitaler Genesenennachweis oder ein max. 24-Stunden alter negativer Antigentest (PCR - max. 48 Sunden alt) und ein Lichtbildausweis vorzulegen.

5. Kinder vor der Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Gegebenenfalls ist ein gültiger Schulausweis vorlegen. In den Ferien wird mindestens ein Testnachweis benötigt.

6. Ist eine Impfung nachweislich aus medizinischen Gründen nicht möglich ist ein max. 24 h alter negativer Antigentests ausreichend.

7. Abstand (mindestens 1,5m) einhalten.

8. Personen mit coronatypischen Symptomen ist der Zutritt untersagt.

9. Es gilt die Einhaltung der Hygienregeln.

10. Halten Sie bitte Ihre Nachweise schon beim Eintreten in die Bibliothek bereit.

Bei Nichteinhaltung müssen wir unser Hausrecht wahrnehmen.

aktuelle Corona-Verordnung des Landes