Bebauungsplan Römerstraße - Schopfelenstraße

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Thema:
Zeitraum:
Ziel:
Zielgruppe:

Stadtentwicklung
24.01.2024 - 01.03.2024
Steuerung der städtebaulichen Entwicklung

alle Einwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen

Anlass und Ziel der städtebaulichen Planung

Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB des einfachen Bebauungsplanentwurfs bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung beschlossen. Der einfache Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Römerstraße - Schopfelenstraße ".

Durch dieses Bebauungsplanverfahren werden der einfachen Bebauungsplan "Innenstadt Schwenningen" sowie die Bebauungspläne "Weilersbacher-, Dauchinger-, Schopfelen-, Bebel-, Eschelen-, Storm- und Eckenerstraße ", "Dauchinger-, Schopfelenstraße", "Schopfelenstraße" und "Friedrich-, Gellert-, Espan-, Römer-, Dauchinger-, Goethe-, Römer- und Dauchinger Straße" teilweise überplant.

Das Plangebiet des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes liegt im Norden der Innenstadt von Schwenningen. Es wird von der "Eschachstraße" im Osten, der "Römerstraße" sowie der "Schopfelenstraße" im Süden, der "Mutzenbühlstraße" im Westen und der angrenzenden Bebauung im Norden begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist in der nebenstehenden abgebildeten Übersicht dargestellt.

Der einfache Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung in diesem Plangebiet.

 

Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Bebauungsplanentwurf bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung in der Zeit vom

vom 24. Januar 2024 bis einschließlich 01. März 2024

im Stadtplanungsamt, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die ausgelegten Planunterlagen können im genannten Zeitraum ebenfalls auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen eingesehen werden:

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Da es sich nicht um ein komplexes Bebauungsplanverfahren handelt, wird die gesetzliche Auslegungsfrist nicht verlängert.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:

spl@~@villingen-schwenningen.de

Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Termin

24.01.2024 - 01.03.2024

Veranstaltungsort

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9

2. Obergeschoss, Flur

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:

spl@~@villingen-schwenningen.de

Derzeit liegen noch keine Ergebnisse vor.

 

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

 

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821 

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

 

Referat des Oberbürgermeisters

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-2015

07721 / 82-2007


mitmachen@~@villingen-schwenningen.de