Virtuelles Baurechtsamt: Baugenehmigung online!

Digitaler Bauantrag online! Die Baurechtsbehörde stellt komplett auf den digitalen Prozess um und nimmt ab dem 1.1.2024 in der Regel Bauanträge nur noch digital an. Der Bauantrag kann damit zu jeder Zeit gestellt werden, das lästige Ausdrucken und Unterschreiben von Antragsunterlagen gehört der Vergangenheit an. Hierbei unterstützt das Baurechtsamt im Rahmen der Beratung, falls Fragen oder Probleme auftauchen. Die Informationen auf der Homepage werden den Erfahrungen und Rückfragen entsprechend fortlaufend angepasst.
 

Derzeit verfolgen verschiedene Baurechtsbehörden in Bezug auf Digitalisierung ihre eigenen Wege, um den gesetzlichen Anforderungen aus der LBO gerecht zu werden und einen möglichst vollständigen digitalen Prozess anzubieten. In Baden-Württemberg wird jedoch intensiv an einer einheitlichen Plattform für Alle gearbeitet: ViBa-BW (virtuelles Bauamt Baden-Württemberg). In der Übergangsphase bis zur Einführung von ViBa-BW können Antragssteller Anträge dank der Direktverlinkung zu Service-BW über unserer Homepage einreichen.

Rechtsgrundlage

Grundsätzlich gilt seit dem 1.1.2022, dass elektronische eingereichte Dokumente im Rahmen eines Bauantrags ausreichend sind. Sie müssen demnach nicht in Schriftform und damit in Papier nachgereicht werden. Das Baurechtsamt Villingen-Schwenningen hat die Zeit genutzt und zum 1.1.2024 den vollständigen digitalen Prozess eingeführt.

Nach dieser langen Übergangsfrist macht zum 1.1.2024 die Stadt Villingen-Schwenningen von § 2 Abs. 3 Nr. 4 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) Gebrauch, wonach verlangt werden kann, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform eingereicht werden. In begründeten Einzelfällen und nach vorheriger Absprache mit dem Baurechtsamt können Anträge und Vorlagen auch darüber hinaus in analoger Form gestellt werden.

 

Damit das Baurechtsamt einen digitalen Bauantrag elektronisch und möglichst zügig bearbeiten kann, müssen mehrere Vorgaben erfüllt sein.

  • Gem. § 3 Abs. 3 S. 1 LBOVVO sind elektronische Bauvorlagen in archivfähigem Portable Dokument Format (PDF-Dokument) zu übermitteln. Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
  • Der digitale Bauantrag ist zur wirksamen Antragstellung aktuell auf dem digitalen Serviceportal des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de zu stellen. Dieses ist über die Internetseite der Stadt Villingen-Schwenningen zu erreichen.

Verbindliche Dateistrukturen:

Auf der Homepage werden Vorgaben und Dateistrukturen gem. § 3 Abs. 3 S. 2 LBOVVO für die korrekte Einreichung eines digitalen Bauantrags verbindlich eingeführt. Für weitere Antragsarten gelten die oberen genannten Vorgaben, soweit im Einzelfall zutreffend anwendbar.

  • Jedes Schriftstück ist als ein PDF einzureichen. Die Dokumente sind jeweils entsprechend zu benennen.
  • Werden Pläne geändert, ist bei der Baubehörde ein komplett neues Dokument mit neuem Namen und Zusatz "Nachreichung".
  • Mit einem neuen Planstand ist ein Index der vorgenommenen Änderungen vorzulegen, der den gleichen Dateinamen enthält, wie die neue Plandatei mit dem Zusatz "Index".

 

Sowohl die Einsichtnahme als auch die Abgabe einer Stellungnahme können bequem über unser Online-Portal erfolgen. Bitte nutzen Sie hierfür die Ihnen zugesandten Zugangsdaten.
 

Hausanschrift

Baurechtsamt

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2841
07720 / 82-2837
baurecht@~@villingen-schwenningen.de

Öffnungszeiten

Montag – Freitag08.30 – 11.30 Uhr
Montag14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch

14.00 – 17.15 Uhr

sowie nach Vereinbarung 

Ansprechpartner

Amtsleiterin

Petra Wills-Welwarsky