Service-BW und die digitale Antragstellung

Wenn wir als Stadtverwaltung unsere Stadt verändern wollen, müssen wir erst einmal uns verändern. Darum beginnt der erste Schritt im Rathaus selbst.

Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten um gerade der Bürgerschaft einen optimierten Service zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes sind die Verwaltungen aufgefordert, digitale Antragstellungen bereit zu stellen. Das Land Baden-Württemberg stellt hierfür das Portal Service-BW zur Verfügung.

 

Onlinezugangsgesetz, Service-BW, Servicekonten & Co

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde vom Bundestag im August 2017 als „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) beschlossen. Das Gesetz schreibt vor, das Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen den Bürger*innen und Unternehmen online zur Verfügung stellen müssen.

Neben der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und der Möglichkeit diese online zu beantragen steht die Vernetzung der Verwaltungsleistungen und digitalen Angebote im Vordergrund. Dafür sollen Portalverbunde implementiert werden, die die Verwaltungsportale der Kommunen und Länder miteinander verknüpfen. Für Baden-Württemberg ist Service-BW die zentrale Verwaltungsplattform für die Umsetzung des OZG. Diese wird vom Land Baden-Württemberg den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Das Service-Portal Baden-Württemberg (Service-BW) ist das zentrale Zugangsportal für Bürger*innen und Unternehmen. Dabei dient das Portal zur Informationsfindung als auch zur Bereitstellung von Formularen und Online-Diensten der entsprechenden Verwaltungsleistungen. Mit einem persönlichen Servicekonto ist die digitale Antragstellung und Kommunikation mit den Behörden möglich.

Ohne Registration stehen Ihnen dennoch die einzelnen Verwaltungsleistungen mit aktuellen hilfreichen Informationen rund um Gebühren, Rechtsgrundlagen und notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung.

Um über Service-BW einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie ein Servicekonto.

Auf der Startseite des Service-Portals können Sie sich kostenfrei registrieren. Ihre persönlichen Daten, Ihre Adresse und Ihre Kontaktdaten werden im persönlichen Servicekonto gespeichert. Zusätzlich haben Sie über den Dokumentensafe die Möglichkeit Nachweise, wie z.B. eine Kopie des Personalausweises oder Führungszeugnis zu hinterlegen. Die hinterlegten Informationen aus dem Servicekonto können in die Onlineanträge übernommen werden so müssen diese nicht neu erfasst werden.

Hier sehen Sie ein kurzes Video, wie Sie ein Servicekonto in wenigen Schritten erstellen.

Nach dem Einloggen in Service-BW finden Sie die gestellten Anträge in Ihrer Aufgabenliste. Die Aufgabenliste befindet sich in der oberen Menüleiste neben der Spracheinstellung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit mit einem Klick auf Ihren Namen ein Menü zu öffnen, aus dem Sie über "Meine elektronischen Anträge" ebenfalls Einsicht in Ihre Anträge erhalten.

Leistungen der Stadt Villingen-Schwenningen können auf der Homepage der Stadt oder über Service-BW gefunden werden.

Digitale Verwaltungsleistungen für Sie auf der Homepage zusammengefasst.

In Service-BW können Sie nach Leistungen suchen, indem Sie auf der Startseite Ihre PLZ und den Namen der Verwaltungsleistung eingeben. Unter den Suchergebnissen können Sie die gewünschte Leistung auswählen und gelangen zur Informationsseite. Von dort aus können Sie den Onlineantrag starten.

Zum Portal

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren. Mittels der eID können Sie Antragstellungen über Service-BW vornehmen und sich somit eindeutig authentifizieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Um die Online Ausweisfunktion nutzen zu können und eine sichere Verbindung zwischen Diensteanbieter, Ausweis und NFC-fähigem Smartphone bzw. Kartelesegerät herstellen zu können, benötigen Sie zusätzlich die AusweisApp2.

Nähere Informationen zur AusweisApp2.