Rote Bank in VS
Warum gibt es eine "rote Bank"?
Die "rote Bank" entstand aus einer Initiative von engagierten Bürgerinnen aus Villingen-Schwenningen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis.
Die erste "rote Bank" wurde im Jahr 2016 in Perugia, Italien aufgestellt und hat sich seither als Bewegung in vielen weiteren Städten, auch in Deutschland, verbreitet. Sie macht auf geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam. Denn noch immer stirbt deutschlandweit fast jeden dritten Tag eine Frau durch Gewalt ihres Partners oder ehemaligen Partners. Aber auch Männer können unter häuslicher Gewalt leiden und zu Opfern werden.
Die Signalfarbe Rot steht für vergossenes Blut, sie kann aber auch als "Stop"-Zeichen verstanden werden. Gleichzeitig macht die Bank auf leere Plätze in der Gesellschaft aufmerksam, die entstehen, wenn Menschen zu Opfern wurden.
Die "rote Bank" entstand in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Chancengleichheit der Stadtverwaltung VS, der Koordinierungsstelle für häusliche Gewalt des Polizeipräsidiums Konstanz, dem Allgemeinen Polizeiwesen der Stadt VS, dem städtischen Forstamt und den Technischen Diensten.
Sie steht unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Jürgen Roth.
"Gewalt im Generellen toleriere ich nicht! Das Aufstellen der roten Bank in VS ist wichtig und muss ein mahnendes Zeichen dafür sein, dass häusliche Gewalt kein Tabu-Thema ist!"
Wo steht die "rote Bank"?
Die "rote Bank" steht zuerst auf dem Münsterplatz in Villingen und danach im Stadtbezirk Schwenningen. Die symbolträchtige Bank wird immer wieder an unterschiedlichen Plätzen im Stadtgebiet zu sehen sein.
Sie kann auch von allen interessierten und engagierten Organisationen und Personen ausgeliehen werden, um damit ein Zeichen gegen häusliche Gewalt zu setzen. Bei Bedarf einfach an die Beauftragte für Chancengleichheit, Hanna Vöhringer, wenden.
Was bringt die "rote Bank"?
Die "rote Bank" setzt ein Zeichen gegen Gewalt und insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Rund 15 Prozent aller Opfer im Jahr 2022 in Villingen-Schwenningen waren Opfer von häuslicher Gewalt, der Großteil davon Frauen. Dies sind nur die gemeldeten Fälle, es wird vermutet: Die Dunkelziffer ist weitaus höher.
Die "rote Bank" macht auf öffentlichen Plätzen darauf aufmerksam, dass häusliche Gewalt niemals eine Privatsache ist, sondern eine Straftat. Mit der Aktion der "roten Bank" möchte die Stadt VS dazu aufrufen, bei Gewalt nicht wegzusehen, sondern aktiv zu werden.
Denn es gilt: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." (Art. 2 Grundgesetz)
Was ist häusliche Gewalt?
Gewalt, egal ob psychisch oder körperlich, ist niemals in Ordnung und immer ein Angriff auf das Recht der körperlichen und seelischen Unverletztheit (sinngemäß Artikel 2, GG).
Das Erleben von Gewalt, egal ob "nur" psychisch oder auch körperlich, bedeutet immer Schock, Trauer und Unglauben für die Betroffenen. Starke Ambivalenzen entstehen, Betroffene leiden unter sich widersprechenden Gefühlen und empfinden sich oftmals als hilflos und ohnmächtig.
Häusliche Gewalt kann sehr viele unterschiedliche Formen haben:
- Körperliche Gewalt, z.B. Schlagen, Treten, Schubsen
- Psychische Gewalt, z.B. Bedrohen, Einschüchtern, Beleidigen, Erpressen
- Soziale Kontrolle, z.B. Isolieren, Kontrollieren, Kontakte verbieten
- Ökonomische Kontrolle, z.B. Vorenthalten von Geld und ökonomischen Gütern
- Sexuelle Gewalt, z.B. Zwang zu sexuellen Handlungen
Was tun bei häuslicher Gewalt?
In akuten Fällen rufen Sie die Polizei an: 110!
Unterstützung über das Hilfetelefon - Beratung und Hilfe für Frauen: 116 016
das Hilfetelefon, Gewalt an Männern: 0800/1239900
Wenn Sie als Frau Opfer von häuslicher Gewalt wurden und Zuflucht benötigen, können Sie beim 24 Stunden Notruf von Frauen helfen Frauen anrufen: 07721/54400.
Allgemeine Opferhilfe und Unterstützung bietet der Weisse Ring: 07721/507213
Wenn Sie lernen möchten, besser mit Ihren Aggressionen umzugehen und (künftige) Straftaten verhindern möchten, können Sie sich an den Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege/ Bezirksverein Villingen-Schwenningen wenden: 07721/52060
Wenn Sie Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Wohnungsverweis und Annäherungsverbote erwirken möchten oder müssen, um sich und/oder Ihre Kinder zu schützen, dann erhalten Sie hier weitere Infos.
Bei sexueller Gewalt können Sie sich an die Grauzone in Donaueschingen wenden: 0771/4111.
Für Menschen mit pädophilen Neigungen gibt es Präventionsprogramme "kein Täter werden".
Hilfe und Unterstützung bei Gewalt gegen Kinder erhalten Sie unter anderem über:
- das Jugendamt: 07721/9137129 oder auf der Website
- den deutschen Kinderschutzbund, erreichbar auch telefonisch unter 07721/62990
- das Hilfetelefon bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: 0800/2255530
Hausanschrift
Beauftragte für Chancengleichheit
Großherzog-Karl-Straße 6
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2085
07721 / 82-2027
chancengleichheit@villingen-schwenningen.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr |
Ansprechpartner
Hanna Vöhringer