Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Bürgeramt

Auf der Steig 6
78052 Villingen-Schwenningen

Bürgeramt, Abt. Bürgerservice

Rathausgasse 1
78050 Villingen-Schwenningen

Abteilungsleiter Bürgerservice

07720 821450

07720 821467

buergerservice@villingen-schwenningen.de

Ortsverwaltung Herzogenweiler

Glaserstraße 4
78052 Villingen-Schwenningen

Ortsverwaltung Marbach

Kirchdorfer Straße 7
78052 Villingen-Schwenningen

Ortsverwaltung Mühlhausen

Tuninger Straße 5
78056 Villingen-Schwenningen

Ortsverwaltung Obereschach

Augenmoosstraße 2
78052 Villingen-Schwenningen

Ortsverwaltung Pfaffenweiler

Hauptstraße 32
78052 Villingen-Schwenningen

Ortsverwaltung Rietheim

Höchtenstraße 2
78052 Villingen-Schwenningen

Ortsverwaltung Tannheim

Tannheimer Ring 2
78052 Villingen-Schwenningen

Ortsverwaltung Weigheim

Alfons-Käfer--Straße 15
78056 Villingen-Schwenningen

Ortsverwaltung Weilersbach

Unterdorfstraße 1
78052 Villingen-Schwenningen

Stadt Villingen-Schwenningen

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Voraussetzungen

Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

Ablauf

Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

  • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
  • diese mit Ihnen umziehen.

Unterlagen

Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
  • Ausweise der Familienangehörigen
    Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (PDF)

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

Kosten

Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Sonstiges

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.