
Wahlen und Abstimmungen
Das Wahlrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert.
Nach Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Die Staatsgewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Ferner ist im Grundgesetz festgelegt, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchzuführen sind. Die Einzelheiten der Wahlverfahren sind in den jeweiligen Wahlgesetzen geregelt.





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