Kinder- und Jugendbeteiligung
Deine Stimme zählt!
Am 08.März ist es soweit, die Landtagswahl BW steht an. Für viele Wahlberechtigte ab 16 Jahren ist es die erste Möglichkeit an einer Wahl teilzunehmen. Um jungen Erstwählern und politisch Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich über die anstehenden Wahlen und die antretenden Parteien sowie Möglichkeiten für Jugendbeteiligung in Villingen-Schwenningen zu informieren, veranstaltet die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung zusammen mit denJugendhäusern K3 und Spektrum am Freitag, den 06.März 2026 ab 17Uhr die Informationsveranstaltung 'Deine Stimme zählt!'.
Die Jugendhäuser sowie die Fachstelle der Kinder- und Jugendbeteiligung im Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport bieten zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und dem Jugendgemeinderat Villingen-Schwenningen ein umfangreiches Programm mit Verpflegung für alle jungen Interessierten an.
Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
- Melde dich bei mir und sag mir, was für Ideen zur Kinder- und Jugendbeteiligung du für Villingen-Schwenningen hast.
Die Fachstelle ist für alle Themen und Projekte rund um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in VS da. Die Kontaktdaten findest du hier auf der Seite in den Infokästen.
Kinder- und Jugendbeteiligung, was steckt dahinter?
... dass Kinder und Jugendliche in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde Möglichkeiten zur Mitbestimmung haben. Sie können ihre Ideen einbringen und ihre Meinung wird angehört. Das kann auf verschiedene Arten passieren, zum Beispiel durch einen Jugendgemeinderat oder durch Projekte zur Beteiligung.
In Baden-Württemberg soll es solche Möglichkeiten zur Beteiligung für Kinder geben und es muss sie für Jugendliche geben, siehe "Gesetzliche Grundlage: § 41a".
In Baden-Württemberg gibt es seit 2015 ein neues Gesetz: §41a der Gemeindeordnung. Es gibt vor: Kinder sollen und Jugendliche müssen an Entscheidungen in Kommunen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.
(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
Den ganzen Gesetzestext des § 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg findest du hier.
Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung findest du zum Beispiel auf den Internetseiten der
Hausanschrift
Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport
Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Rietstraße 8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2180
07721 / 82-1357
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr |
Freitag | 08.30 – 12.00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Ansprechpartner
Simon Höge