Kinder- und Jugendbeteiligung
Du möchtest dich in VS einbringen und deine Stadt mitgestalten? Durch die Kinder- und Jugendbeteiligung Villingen-Schwenningen im Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport hast du dazu einige unterschiedliche Möglichkeiten.
Über aktuelle Termine wirst du unter anderem hier auf der Seite, über die städtischen Social Media Kanäle und über die Presse informiert.
Vielfalt trifft VS - Niemand steht im Abseits
Der Kick gegen Rassismus geht in die dritte Runde!
Am 28. September 2024 findet unter dem Motto:
'Vielfalt trifft VS - Niemand steht im Abseits' zum dritten mal das inklusive Fußballturnier statt.
Spielt mit und setzt ein Zeichen gegen Rassismus und für Vielfalt!
Veranstaltungsort:
Sportplatz beim FSV Schwenningen,
Moos 6, 78056 Villingen-Schwenningen
Uhrzeit: 10.00 bis 18.00 Uhr
Folgendes ist für die Teilnahme erforderlich:
Teamgröße | min. 5 Feldspieler*innen & 1 Torhüter*in |
Spielalter | ab 15 Jahren (nach oben offen) - Altersdurchschnitt pro Team max. 27 Jahre |
Anmeldegebühr | 15€ (im Voraus zu zahlen) |
Banner | Gestaltet ein Banner zum Thema Vielfalt / gegen Rassismus |
Um teilzunehmen füllt bitte die Anmeldung bis spätestens 18. Spetember 2024 aus. Der/Die Mannschaftskapitän*in füllt bitte außerdem noch die Teamkarte aus.
Falls ihr Fragen habt meldet euch gerne über Instagram oder unter mobile@~@villingen-schwenningen.de.
Es wird Preise für die schönsten Banner, für Fair-Play, für das schönste Team-Outfit und für die besten drei Mannschaften geben.
Freut Euch auf einen sportlichen Wettbewerb mit Musik, Verpflegung und coolen Preisen.
Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
- Melde dich bei mir und sag mir, was für Ideen zur Kinder- und Jugendbeteiligung du für Villingen-Schwenningen hast.
Die Fachstelle ist für alle Themen und Projekte rund um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in VS da. Die Kontaktdaten findest du hier auf der Seite in den Infokästen.
Kinder- und Jugendbeteiligung, was steckt dahinter?
... dass Kinder und Jugendliche in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde Möglichkeiten zur Mitbestimmung haben. Sie können ihre Ideen einbringen und ihre Meinung wird angehört. Das kann auf verschiedene Arten passieren, zum Beispiel durch einen Jugendgemeinderat oder durch Projekte zur Beteiligung.
In Baden-Württemberg soll es solche Möglichkeiten zur Beteiligung für Kinder geben und es muss sie für Jugendliche geben, siehe "Gesetzliche Grundlage: § 41a".
In Baden-Württemberg gibt es seit 2015 ein neues Gesetz: §41a der Gemeindeordnung. Es gibt vor: Kinder sollen und Jugendliche müssen an Entscheidungen in Kommunen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.
(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
Den ganzen Gesetzestext des § 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg findest du hier.
Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung findest du zum Beispiel auf den Internetseiten der
Hausanschrift
Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport
Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Rietstraße 8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2180
07721 / 82-1357
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag | 08.30 – 11.30 Uhr |
Freitag | 08.30 – 12.00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Ansprechpartner
Simon Höge