Bild: Romolo Tavani – stock.adobe.com
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Grundschulbezirke

Das Schulgesetz Baden-Württemberg sieht in §25 SchulG u. a. vor, dass jede Grundschule einen Schulbezirk hat. Wenn mehrere Grundschulen bestehen, bestimmt der Schulträger die Schulbezirke. 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. November 2024 die Wiedereinführung kleinräumiger Grundschulbezirke beschlossen.  

Die Stadt Villingen-Schwenningen reagiert damit auf die Aufforderung und Verpflichtung des Kultusministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg zur Wiedereinführung von kleinräumigen Grundschulbezirken. 

Wichtig: Die wiedereingeführte Regelung betrifft alle Neuanmeldungen ab dem 01.01.2025 und alle neuen Erstklässler die mit dem Schuljahr 2025/2026 eingeschult werden. Bereits eingeschulte Grundschulkinder sind nicht betroffen und verbleiben an ihren jetzigen Grundschulen! Bei weiteren Fragen gibt es hier ein Kontaktformular zu den neuen Grundschulbezirken.

Villingen

Schwenningen

Fragen und Antworten

Die kleinräumigen Grundschulbezirke waren in Villingen-Schwenningen vor ca. 15 Jahren abgeschafft worden. Im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Freiburg die Stadt Villingen-Schwenningen als Schulträger verpflichtet, gem. § 25 SchulG BW für jede Grundschule wieder einen eigenen Grundschulbezirk einzuführen. Der Gemeinderat hat vor diesem Hintergrund am 13.11.2024 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das bedeutet, dass die Einteilung der anzumeldenden Schülerinnen und Schüler zu den Grundschulen ab dem 01.01.2025 wieder am Wohnort des Kindes ausgerichtet wird. 

Die neue Schulbezirkssatzung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft und betrifft alle Neuanmeldungen.

Die Übersicht über die Einteilung der Grundschulbezirke finden Sie oben auf der Seite in der Übersicht. Von der Grundschule Ihres Schulbezirks erhalten Sie die Einladung zur Schulanmeldung.

Wenn ihr Kind bereits eine Grundschule in Villingen-Schwenningen besucht, bedarf es keinen Wechsel des Schulstandorts. Die neue Schulbezirkssatzung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft und betrifft alle Neuanmeldungen.

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Schulbezirkswechsel zu stellen. Den Antrag erhalten Sie auf der Seite des Staatlichen Schulamtes. 

Ein gewünschter Schulbezirkswechsel muss bei der zuständigen Schule beantragt und grundsätzlich vom Staatlichen Schulamt oder dem/der Geschäftsführenden Schulleiter/-in genehmigt werden. 

Die Kriterien für die Antragstellung können Sie auf der Seite des Landesportals Service BW einsehen. Das entsprechende Antragsformular wird Ihnen auf der Homepage des Staatlichen Schulamts Donaueschingen zur Verfügung gestellt. 

Hinweis: Für einen Wechsel an eine Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule oder an eine genehmigte Privatschule, die eine Grundschule führt, müssen Sie keinen Schulbezirkswechsel beantragen. Sie können Ihr Kind dort einfach anmelden. Zusätzlich müssen Sie der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Schule (Stamm-Grundschule) einen Nachweis über die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule oder Privatschule vorlegen, den Sie von dieser Schule erhalten.

Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule in privater Trägerschaft angemeldet haben, müssen Sie an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule die entsprechende Anmeldebestätigung der privaten Schule vorlegen. 

Die erste Informationsveranstaltung findet am 

Dienstag, den 14.01.2025 um 18.30 Uhr

in der Aula der Golden-Bühl-Schule im Stadtbezirk Villingen 

statt.

 

Die zweite Informationsveranstaltung findet am 

Mittwoch, den 15.01.2025 um 18.30 Uhr

in der Aula der Friedensschule im Stadtbezirk Schwenningen 

statt. 

Als Schulträger ist es unser Ziel, dass alle vorhandenen Grundschulen eine möglichst gleichmäßige Auslastung erfahren. 

Die Friedensschule, die Gartenschule, die Haslachschule, die Klosterringschule und die Südstadtschule sind Ganztagsgrundschulen in Wahlform

Die Golden-Bühl-Schule ist eine Ganztagsschule in teilgebundener Form

Die Bickebergschule ist eine gebundene Ganztagsschule

Sollte in Ihrem Schulbezirk kein Angebot auf Ganztagsschule vorgehalten werden, können Sie einen Antrag auf Schulbezirkswechsel beim Staatlichen Schulamt in Donaueschingen stellen. Zur Homepage.

Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag, aber vor dem 30. Juni des Folgejahres, 6 Jahre alt werden, können von den Eltern an einer Schule angemeldet werden, müssen es aber nicht. Daher werden diese Kinder auch als "Kann-Kinder" bezeichnet.

Bitte setzen Sie sich mit der für Sie seit dem 01.01.2025 zuständigen Schulbezirksschule in Verbindung und informieren Sie die Schulleitung darüber, an welcher Schule Ihr Kind im Schuljahr 2024/25 bereits als "Kann-Kind" eingeschult wurde. Das Kind kann diese Grundschule auch weiterhin besuchen. 

Da Sie kein automatisches Einladungsschreiben zur Einschulung für das Schuljahr 2025/26 erhalten, möchten wir Sie bitten, sich direkt mit der für Sie zuständigen Schulbezirksschule in Verbindung zu setzen.

Schnell informiert!

Die wichtigsten Infos in der Übersicht! (PDF; 11 MB)

Sie brauchen Hilfe?

Hier geht es zum Kontaktformular!

Hausanschrift

Amt für Jugend, Bildung, Integration
und Sport
Abteilung Schulen

Rietstraße 8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-1241

07721 / 82-4507

schulverwaltung@~@villingen-schwenningen.de

 

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag    08.30 – 11.30 Uhr und
                                           14.00 – 16.00 Uhr

Freitag                               08.30 – 12.00 Uhr