Grundschulbezirke
Das Schulgesetz Baden-Württemberg sieht in §25 SchulG u. a. vor, dass jede Grundschule einen Schulbezirk hat. Wenn mehrere Grundschulen bestehen, bestimmt der Schulträger die Schulbezirke.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. November 2024 die Wiedereinführung kleinräumiger Grundschulbezirke beschlossen. In der Satzung werden die geltenden Grundschulbezirke ab dem 01.01.2025 dargestellt.
Die Stadt Villingen-Schwenningen reagiert damit auf die Aufforderung und Verpflichtung des Kultusministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg zur Wiedereinführung von kleinräumigen Grundschulbezirken.
Wichtig: Die wiedereingeführte Regelung betrifft alle neuen Erstklässler, die mit dem Schuljahr 2025 / 2026 eingeschult werden oder neu zugezogene Grundschulkinder. Bereits eingeschulte Grundschulkinder sind nicht betroffen und verbleiben an ihren jetzigen Grundschulen!
Villingen
Schwenningen
Fragen und Antworten
Die kleinräumigen Grundschulbezirke waren in Villingen-Schwenningen vor ca. 15 Jahren abgeschafft worden. Im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Freiburg die Stadt Villingen-Schwenningen als Schulträger verpflichtet, gem. § 25 SchulG BW für jede Grundschule wieder einen eigenen Grundschulbezirk einzuführen. Der Gemeinderat hat vor diesem Hintergrund am 13.11.2024 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das bedeutet, dass die Einteilung der anzumeldenden Schülerinnen und Schüler zu den Grundschulen ab dem 01.01.2025 wieder am Wohnort des Kindes ausgerichtet wird.
Die neue Schulbezirkssatzung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft und betrifft alle Neuanmeldungen.
Die Übersicht über die Einteilung der Grundschulbezirke finden Sie oben auf der Seite in der Übersicht. Von der Grundschule Ihres Schulbezirks erhalten Sie die Einladung zur Schulanmeldung.
Wenn ihr Kind bereits eine Grundschule in Villingen-Schwenningen besucht, bedarf es keinen Wechsel des Schulstandorts. Die neue Schulbezirkssatzung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft und betrifft alle Neuanmeldungen.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Schulbezirkswechsel zu stellen. Den Antrag erhalten Sie bei der für Sie Den Antrag erhalten Sie auf der Seite des Landesportals Service-BW.
Ein gewünschter Schulbezirkswechsel muss bei der zuständigen Schule beantragt und grundsätzlich vom Staatlichen Schulamt oder dem/der Geschäftsführenden Schulleiter/-in genehmigt werden. Den Antrag erhalten Sie auf der Seite des Landesportals Service-BW.
Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule in privater Trägerschaft angemeldet haben, müssen Sie an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule die entsprechende Anmeldebestätigung der privaten Schule vorlegen.
Die erste Informationsveranstaltung findet am
Dienstag, den 14.01.2025 um 18.30 Uhr
in der Aula der Golden-Bühl-Schule im Stadtbezirk Villingen
statt.
Die zweite Informationsveranstaltung findet am
Mittwoch, den 15.01.2025 um 18.30 Uhr
in der Aula der Friedensschule im Stadtbezirk Schwenningen
statt.
Als Schulträger ist es unser Ziel, dass alle vorhandenen Grundschulen eine möglichst gleichmäßige Auslastung erfahren.
Die Friedensschule, die Gartenschule, die Haslachschule, die Klosterringschule und die Südstadtschule sind Ganztagsgrundschulen in Wahlform.
Die Golden-Bühl-Schule ist eine Ganztagsschule in teilgebundener Form.
Die Bickebergschule ist eine gebundene Ganztagsschule.
Sollte in Ihrem Schulbezirk kein Angebot auf Ganztagsschule vorgehalten werden, können Sie einen Antrag auf Schulbezirkswechsel beim Staatlichen Schulamt in Donaueschingen stellen. Zur Homepage.
Kontaktformular bei Fragen und Anregungen!
Termine vormerken!
- Die erste Informationsveranstaltung findet am Dienstag, den 14.01.2025 um 18.30 Uhr
in der Aula der Golden-Bühl-Schule im Stadtbezirk Villingen statt. - Die zweite Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, den 15.01.2025 um 18.30 Uhr
in der Aula der Friedensschule im Stadtbezirk Schwenningen statt.
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Amt für Jugend, Bildung, Integration
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Abteilung Schulen
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Freitag 08.30 – 12.00 Uhr