Denkmalschutz

Die Stadt Villingen-Schwenningen verfügt in ihren Stadtbezirken und Ortsteilen über eine große und vielfältige Anzahl Bau-, Kunst- und archäologischer Kulturdenkmale.
Kulturdenkmale sind Zeugnisse unser Geschichte. Sie schaffen identitätsstiftende Orte und erzählen anschaulich unsere Bau- und Kulturgeschichte. Unsere bis in die Zeit um 1100 zurückgehenden Kulturdenkmale der Bau- und Kunstgeschichte und unsere bis in das Mesolithikum zurückreichende archäologische Geschichte soll an künftige Generationen möglichst unverfälscht weitergegeben werden.
Veränderungen an Kulturdenkmalen sind daher vor Baubeginn mit den Denkmalschutzbehörden abzustimmen. Alle Maßnahmen, die die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals bzw. seiner schützenswerten Bestandteile verändern, bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung. Da in der Regel auch das Innere eines Denkmals schützenswert ist, bedürfen auch Maßnahmen im Inneren der Gebäude der Abstimmung und Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörden. Zu den zu genehmigenden Maßnahmen gehören insbesondere: Dacheindeckungen, Fensteraustausche, Fassadeninstandsetzungen, Anbauten, Anbringung von Werbeanlagen, Wärmedämmmaßnahmen, Ausbau von Dachgeschossen, innere Umbauten, statische Eingriffe, Änderungen an historischen Ausstattungselementen.
Die Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde beraten und unterstützen Eigentümer, Bauherren, Handwerker und Architekten hinsichtlich aktueller Bauanfragen. Sie sind Ansprechpartner für mögliche Zuschüsse, erhöhte steuerliche Abschreibungen und für die Klärung möglicher Denkmaleigenschaften, organisieren den Tag des offenen Denkmals und unterstützen bürgerschaftliches Engagement von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinen, die sich für den Erhalt und die Vermittlung von Kulturdenkmalen einsetzen.
Zwei Aufsätze aus den Jahresheften des Geschichts- und Heimatverein Villingen
Was ist ein Kulturdenkmal (PDF, 1612 kB), Aufsatz Herrn Dr. Cremer – erschienen im Jahresheft Geschichts- und Heimatverein Villingen – Jahrgang 42/2019
Denkmalförderung 2010-2022 Villingen-Schwenningen (PDF, 856 kB), Aufsatz Sigrid Fiehn und Christine Lauble-Klepper erschienen im Jahresheft Geschichts- und Heimatverein Villingen – Jahrgang 45/2022
Das MPS Studio in Villingen-Schwenningen ist ein außergewöhnlicher Ort der Musikgeschichte. In den Räumen des ehemaligen Labels „Musik Produktion Schwarzwald“ entstanden seit den späten 1960er-Jahren legendäre Jazzaufnahmen, unter anderem mit Weltstars wie Oscar Peterson. Heute bewahrt der Verein MPS-Studio e.V. das Tonstudio samt umfangreichem Tonträgerarchiv als „lebendiges Denkmal“. Der technisch authentische Erhalt des Studios und das engagierte bürgerschaftliche Wirken machen diesen Ort zu einem einzigartigen Zeugnis jüngerer Kulturgeschichte – beweglich, partizipativ und von überregionaler Strahlkraft.
„Es ist einfach faszinierend, an einem Ort zu stehen, an dem Jazz-Geschichte geschrieben wurde. Man spürt hier, dass Musik nicht nur gehört, sondern gelebt wurde – und das bis heute“, sagte Ministerin Razavi.
Häufige Fragen
Das Denkmalschutzgesetz unterscheidet Baudenkmale, Sachgesamtheiten, Gartendenkmale und Bodendenkmale sowie bewegliche Denkmale. Für alle gilt, dass ihre Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung oder zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse liegen muss. Für die Erklärung zum Denkmal ist bereits einer dieser Gründe hinreichend. Entscheidend ist also nicht, ob es sich um ein besonders schönes oder großes Gebäude handelt. Es ist auch nicht Bedingung, dass alles im ursprünglichen Zustand erhalten sein muss, denn oft kommen in einem Denkmal mehrere Zeitschichten mit jeweils unterschiedlicher Bedeutung zusammen. Zu einem Denkmal gehören auch sein Zubehör oder seine Ausstattung, soweit sie mit dem Denkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden. Ein Bodendenkmal kann ein Überrest sein, eine bewegliche oder eine unbewegliche Sache, der bzw. die von Epochen und Kulturen zeugt, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnis sind und deren Erhaltung aus den genannten Gründen im öffentlichen Interesse liegt.
Ein Anruf oder eine E-Mail bei der Unteren Denkmalschutzbehörde genügt.
Neben seiner äußeren Gestalt in Form der Originalsubstanz gehören in der Regel zum Schutzgut eines Baudenkmals auch seine historische Raumstruktur und Ausstattungselemente im Inneren. Darüber hinaus können mehrere Objekte als „Ensemble“ (Sachgesamtheit) zusammengefasst sein, z. B. eine Villa mit Garten und Einfriedung oder auch eine Siedlung samt Straßenverlauf, Freiflächen, Hecken und Zäunen. Der Schuppen im Garten, der z. B. ein Wirtschaftsgebäude zu einem Bauernhaus war, kann also durchaus zusammen mit dem Bauernhaus ein denkmalschutzwürdiges Ensemble bilden. Der genaue Umfang des Schutzgutes eines Denkmals kann von der Unteren Denkmalbehörde auf Anfrage näher erläutert werden. In Einzelfällen ist eine erneute Besichtigung und die Einbeziehung des Landesamtes für Denkmalschutz erforderlich.
Für bereits ausgeführte Arbeiten ist rückwirkend keine steuerliche Abschreibung mehr möglich. Geltend gemacht werden können lediglich Maßnahmen, die vor Beginn der Arbeiten mit der Untere Denkmalschutzbehörde abgestimmt wurden. Für die Geltendmachung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten ist vor Beginn der Arbeiten zwingend eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Alle Maßnahmen, die die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals bzw. seine schützenswerten Bestandteile verändern, bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung. Hierzu zählen in der Regel insbesondere die Dachdeckung, der Umbau von Dachgeschossen, der Fensteraustausch, Fassadensanierungen, die Aufbringung von Wärmedämmung, die Anbringung von Werbeanlagen sowie statische Eingriffe. Da zumeist das Innere eines Denkmals schützenswert ist, bedürfen auch Änderungen an der Anordnung der Räume oder an ihrer Ausstattung (z. B. Stuck, historische Raumausmalungen oder Raumausstattungen, Parkettböden, historische Fliesenböden etc.) einer Genehmigung. Im Zweifel genügt zur ersten Orientierung ein kurzer Anruf bei der Unteren Denkmalbehörde.
Kulturdenkmale sind wichtige regionalgeschichtliche Quellen. Das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg stellt didaktisches und pädagogisches Material zu unterschiedlichen Themen zur Verfügung.
Hausanschrift
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| Montag | 14.00 – 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 14.00 – 17.15 Uhr |
Ansprechpartner
Amtsleiterin
Petra Wills-Welwarsky
Formulare
Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Genehmigung (PDF, 75 kB);
Kostenaufstellung für Bescheinigung Steuer Denkmalschutz (Excel-Tabelle);
Vollmacht für Ausstellung einer Steuerbescheinigung (PDF, 237 kB)
Merkblatt Steuerbescheinigungsverfahren (Stand: Dez 2024), (PDF, 113 kB)
