Offenlage Bebauungsplan "Solarpark Katzensteig"

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

ThemaStadtentwicklung 
Zeitraum11.05.2026 - 19.06.2026 
ZielErrichtung eines Solarparks 
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen 
Beteiligungsform  Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung 

Offenlagebeschluss

Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung sowie Umweltbericht zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Solarpark Katzensteig" mit örtlichen Bauvorschriften. 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, da sich das Vorhaben in den bisherigen Außenbereich gem. § 35 BauGB erstreckt.

Das Plangebiet liegt im Nördlichen Zentralbereich und umfasst das Flurstück 4364 der Gemarkung Villingen. Die genaue Abgrenzung ist in der abgebildeten Übersicht dargestellt.

Der Eigentümer des Flurstücks Nr. 4364 (Gemarkung Villingen) beabsichtigt auf seinem Grundstück im Nördlichen Zentralbereich einen Solarpark zu errichten. Hier soll auf einer Fläche von ca. 3,28 Hektar eine Freiflächen Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 3,9 MW realisiert werden. Das projektierte Grundstück liegt an einem landwirtschaftlichen Weg, sodass die Erschließung gesichert ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Fläche: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche, Auswirkungen der Planung

Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung: Auswirkungen der Planung

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Flora, Fauna, Biotope: betroffene Arten sowie Biotope und Auswirkungen der Planung, Auswirkungen auf Schutzge-biete

Boden und Wasser: Zustand und Auswirkungen auf Bodenfunktionen, Bodenschutz, Wasserableitung, Altlasten

Klima/ Luft/ Emissionen: Auswirkungen der Planung

Landschaftsbild und Erholungswert: Zustand und Auswirkungen der Planung

Kultur und Sachgüter: archäologisches Bodendenkmal, Auswirkungen der Planung
 

Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung, Umweltbericht sowie artenschutzrechtliches Gutachten und Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung und alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

11. Mai 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026

auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningenunter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen

und im Stadtplanungsamt, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur 

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. 

Da es sich nicht um ein komplexes Bebauungsplanverfahren handelt, wird die gesetzliche Auslegungsfrist nicht verlängert.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden: 

spl@~@villingen-schwenningen.de

Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Termin

11.05.2026 - 19.06.2026

Veranstaltungsort

Stadtplanungsamt, Abt. Planung,

Stadtbezirk Schwenningen

Winkelstraße 9

2. Obergeschoss, Flur 

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:

spl@~@villingen-schwenningen.de

Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

 

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

 

Referat des Oberbürgermeisters

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-2015

07721 / 82-2007


mitmachen@~@villingen-schwenningen.de

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