Offenlage Bebauungsplan "Solarpark Katzensteig"

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
| Thema | Stadtentwicklung | |
| Zeitraum | 11.05.2026 - 19.06.2026 | |
| Ziel | Errichtung eines Solarparks | |
| Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen | |
| Beteiligungsform | Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung |
Offenlagebeschluss
Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung sowie Umweltbericht zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Solarpark Katzensteig" mit örtlichen Bauvorschriften.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, da sich das Vorhaben in den bisherigen Außenbereich gem. § 35 BauGB erstreckt.
Das Plangebiet liegt im Nördlichen Zentralbereich und umfasst das Flurstück 4364 der Gemarkung Villingen. Die genaue Abgrenzung ist in der abgebildeten Übersicht dargestellt.
Der Eigentümer des Flurstücks Nr. 4364 (Gemarkung Villingen) beabsichtigt auf seinem Grundstück im Nördlichen Zentralbereich einen Solarpark zu errichten. Hier soll auf einer Fläche von ca. 3,28 Hektar eine Freiflächen Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 3,9 MW realisiert werden. Das projektierte Grundstück liegt an einem landwirtschaftlichen Weg, sodass die Erschließung gesichert ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Fläche: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche, Auswirkungen der Planung
Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung: Auswirkungen der Planung
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Flora, Fauna, Biotope: betroffene Arten sowie Biotope und Auswirkungen der Planung, Auswirkungen auf Schutzge-biete
Boden und Wasser: Zustand und Auswirkungen auf Bodenfunktionen, Bodenschutz, Wasserableitung, Altlasten
Klima/ Luft/ Emissionen: Auswirkungen der Planung
Landschaftsbild und Erholungswert: Zustand und Auswirkungen der Planung
Kultur und Sachgüter: archäologisches Bodendenkmal, Auswirkungen der Planung
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung, Umweltbericht sowie artenschutzrechtliches Gutachten und Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung und alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
11. Mai 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026
auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningenunter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
und im Stadtplanungsamt, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Da es sich nicht um ein komplexes Bebauungsplanverfahren handelt, wird die gesetzliche Auslegungsfrist nicht verlängert.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:
spl@~@villingen-schwenningen.de
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Termin
11.05.2026 - 19.06.2026
Veranstaltungsort
Stadtplanungsamt, Abt. Planung,
Stadtbezirk Schwenningen
Winkelstraße 9
2. Obergeschoss, Flur
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:
Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.
Beschluss des Technischen Ausschusses der Stadt Villingen-Schwenningen vom 21.04.2026
Amtliche Bekanntmachung Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Solarpark Katzensteig (PDF)
Sämtliche Unterlagen zur Beteiligung können Sie unter folgendem Link abrufen:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Referat des Oberbürgermeisters
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2007
