Offenlage Bebauungsplan "Im Ried"

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
| Thema | Stadtentwicklung | |
| Zeitraum | 17.08.2026 - 30.09.2026 | |
| Ziel | Entwicklung einer Fläche für Wohnbauzwecke | |
| Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen | |
| Beteiligungsform | Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung |
Offenlagebeschluss
Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2026 gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung, Umweltbericht sowie den Anlagen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Natura 2000, Nachuntersuchung Fledermäuse, Schalltechnische Untersuchung und Hochwasseruntersuchung Mühlbach, Informationen Überschwemmungsgebiete zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Im Ried" mit örtlichen Bauvorschriften. Für den Bebauungsplan ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, da sich das Vorhaben in den bisherigen Außenbereich gem. § 35 BauGB erstreckt.
Der Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Mühlhausen im Gewann "Ried", abgegrenzt durch die Ortsdurchfahrt Mühlbachstraße im Süden sowie dem Mühlbach im Norden. Die geplante Flächenausweisung hat einen Flächenumgriff von ca. 1,3 ha und umfasst die Grundstücke Flst. 15, 89/5 und 92 (jeweils teilweise) sowie die Grundstücke Flst. 15/3, 89/2, 89/4, 91, 90/4, 92/1, 94, 94/1, 94/2 und 95 (alle vollständig). Die genaue Abgrenzung ist in der abgebildeten Übersicht dargestellt.
Der Stadtbezirk Mühlhausen ist aufgrund seiner Nähe zu Schwenningen ein beliebter Wohnort. Es stehen aktuell jedoch keine städtischen Wohnbaugrundstücke zur Verfügung, um die Nachfrage nach Wohnbauland decken zu können. Im Rahmen der Ortsentwicklungsstudie wurden alle vorhandenen Innenentwicklungspotentiale erhoben. Diese befinden sich allerdings alle im Privatbesitz und die Eigentümer wünschen derzeit keine Nachverdichtung. Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Villingen-Schwenningen eine Fläche am nördlichen Ortsrand im Gewann "Ried" für Wohnbauzwecke zu entwickeln.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Mensch, menschliche Gesundheit, Bevölkerung und Erholung: Auswirkungen der Planung für die Erholung, Gutachten zu Lärmemissionen, Verkehrsuntersuchung.
Landschaftsbild und Fläche: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche, Biotope.
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, potentielle natürliche Vegetation: Auswirkungen der Planung auf betroffene Arten, Untersuchungen zu Tieren: Brutvögeln, Fledermäusen, Reptilien, Wachtel, Haselmaus und Schlingnatter. Untersuchung zu Pflanzen: Dicke Trespe.
Boden und Geologie: Auswirkungen der Planung auf Bodenfunktionen, Bodenschutz, Wasserableitung.
Wasser: Zustand und Auswirkungen der Planung, Regenwasserkonzept, Freiraumkonzept.
Klima/ Luft/ Emissionen: Zustand und Auswirkungen der Planung, Untersuchung zur emissionsarmen Wärmeversorgung, Gutachten zu Lärmemissionen.
Kultur und Sachgüter: Archäologische Kulturdenkmale sind entweder nicht betroffen oder wegen der Geringfügigkeit der zu erwartenden Bodeneingriffe nicht gefährdet.
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung, Umweltbericht sowie den Anlagen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Natura 2000, Nachuntersuchung Fledermäuse, Schalltechnische Untersuchung, Hochwasseruntersuchung Mühlbach, Informationen Überschwemmungsgebiete und alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
17. August 2026 bis einschließlich 30. September 2026
auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningenunter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
und im Stadtplanungsamt, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Da es sich nicht um ein komplexes Bebauungsplanverfahren handelt, wird die gesetzliche Auslegungsfrist nicht verlängert.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:
spl@~@villingen-schwenningen.de
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Termin
17.08.2026 - 30.09.2026
Veranstaltungsort
Stadtplanungsamt, Abt. Planung,
Stadtbezirk Schwenningen
Winkelstraße 9
2. Obergeschoss, Flur
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:
Eine Beteiligung ist noch nicht möglich.
Beschluss des Technischen Ausschusses der Stadt Villingen-Schwenningen vom 14.07.2026
Sämtliche Unterlagen zur Beteiligung können Sie unter folgendem Link abrufen:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Referat des Oberbürgermeisters
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2007
