59. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

ThemaStadtentwicklung 
Zeitraum18.11.2024 - 20.12.2024 
ZielAusweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage 
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen 
Beteiligungsform  Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung 

Bekanntmachung Beschluss zur Offenlage

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2024 den Beschluss zur Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist) für die 59. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.

Mit der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Stadt Villingen-Schwenningen:

  • 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 59.01

Stadt Villingen-Schwenningen / Gewann "Katzensteig"

Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solar",

Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

Die Planfläche der 59. Änderung des FNP 2009 befindet sich östlich des Ortsteils Nordstetten und nördlich der Stadt Villingen-Schwenningen. Die Plangebiet liegt etwa 170 m westlich der Wohnbebauung von Nordstetten und südlich des Waldgebiets „Katzensteig“. Westlich grenzen Grünlandflächen mit Weidenutzung an, während sich nach Süden und Osten landwirtschaftliche Ackerflächen erstrecken.

Bekanntmachung Beschluss zur Offenlage

Im Rahmen der Offenlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht sowie der Planentwurf zur 59. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:

18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024

im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG - Flurbereich

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die Unterlagen zur Beteiligung können auch im genannten Zeitraum im Internet eingesehen werden:

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen

Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB liegen wie folgt vor:

Boden: Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion

Grundwasser: Auswirkung der Planung - bezogen auf den Versiegelungsgrad

Oberflächenwasser: Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer

Klima / Luft: Auswirkung der Planung auf die Klimatologie

Landschaftsbild: Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft

Mensch: Auswirkung der Planung (Emissionen)

Kultur- und Sachgüter: Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale

Arten / Biotope: Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna

Wechselwirkungen: Auswirkung der Planung

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:

fnp@~@villingen-schwenningen.de

Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Termin

18.11.2024 - 20.12.2024

Veranstaltungsort

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9

2. Obergeschoss, Flur

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:

fnp@~@villingen-schwenningen.de

Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

 

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821 

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

 

Referat des Oberbürgermeisters

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-2015

07721 / 82-2007


mitmachen@~@villingen-schwenningen.de

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