59. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009
Bekanntmachung Beschluss zur erneuten Offenlage
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2026 den Beschluss zur erneuten Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB für die 59. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.
Mit der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Stadt Villingen-Schwenningen:
- 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 59.01
Stadt Villingen-Schwenningen / Gewann "Katzensteig"
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solar",
Ausweisung einer Agri-Photovoltaikanlage
Die Planfläche der 59. Änderung des FNP 2009 befindet sich östlich des Ortsteils Nordstetten und nördlich der Stadt Villingen-Schwenningen. Das Plangebiet liegt etwa 170 m westlich der Wohnbebauung von Nordstetten und südlich des Waldgebiets „Katzensteig“. Westlich grenzen Grünlandflächen mit Weidenutzung an, während sich nach Süden und Osten landwirtschaftliche Ackerflächen erstrecken.
Erneute Offenlegung für die Öffentlichkeit
Im Rahmen der erneuten Offenlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht nebst artenschutzrechtlichem Gutachten und Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung sowie der Planentwurf zur 59. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:
15.06.2026 bis einschließlich 29.06.2026
im Internet unter
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB sowie aus der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB liegen wie folgt vor:
Boden: Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion
Grundwasser: Auswirkung der Planung - bezogen auf den Versiegelungsgrad
Oberflächenwasser: Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer
Klima / Luft: Auswirkung der Planung auf die Klimatologie
Landschaftsbild: Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft
Mensch: Auswirkung der Planung (Emissionen), Blendwirkung
Kultur- und Sachgüter: Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale
Arten / Biotope: Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna sowie das Natura 2000 Gebiet
Wechselwirkungen: Auswirkung der Planung
Die Unterlagen zur Beteiligung können auch im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail an
fnp@~@villingen-schwenningen.de
abgegeben werden. Alternativ können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Termin
15.06.2026 - 29.06.2026
Veranstaltungsort
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9
2. Obergeschoss, Flur
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:
Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.
Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft VS vom 20.05.2026
Öffentliche Bekanntmachung 59. Änderung FNP (PDF)
Sämtliche Unterlagen zur Beteiligung können Sie unter folgendem Link abrufen:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Referat des Oberbürgermeisters
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2007

