59. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

ThemaStadtentwicklung 
Zeitraum15.06.2026 - 29.06.2026 
ZielAusweisung einer Agri-Photovoltaikanlage  
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen 
Beteiligungsform  Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung 

Bekanntmachung Beschluss zur erneuten Offenlage

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2026 den Beschluss zur erneuten Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB für die 59. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.

Mit der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Stadt Villingen-Schwenningen:

  • 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 59.01

Stadt Villingen-Schwenningen / Gewann "Katzensteig"

Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solar",

Ausweisung einer Agri-Photovoltaikanlage

Die Planfläche der 59. Änderung des FNP 2009 befindet sich östlich des Ortsteils Nordstetten und nördlich der Stadt Villingen-Schwenningen. Das Plangebiet liegt etwa 170 m westlich der Wohnbebauung von Nordstetten und südlich des Waldgebiets „Katzensteig“. Westlich grenzen Grünlandflächen mit Weidenutzung an, während sich nach Süden und Osten landwirtschaftliche Ackerflächen erstrecken.

Erneute Offenlegung für die Öffentlichkeit

Im Rahmen der erneuten Offenlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht nebst artenschutzrechtlichem Gutachten und Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung sowie der Planentwurf zur 59. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:

15.06.2026 bis einschließlich 29.06.2026

im Internet unter

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen 

zur Verfügung. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB sowie aus der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB liegen wie folgt vor:

Boden: Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion

Grundwasser: Auswirkung der Planung - bezogen auf den Versiegelungsgrad

Oberflächenwasser: Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer

Klima / Luft: Auswirkung der Planung auf die Klimatologie

Landschaftsbild: Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft

Mensch: Auswirkung der Planung (Emissionen), Blendwirkung

Kultur- und Sachgüter: Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale

Arten / Biotope: Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna sowie das Natura 2000 Gebiet

Wechselwirkungen: Auswirkung der Planung

Die Unterlagen zur Beteiligung können auch im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail an 

fnp@~@villingen-schwenningen.de

abgegeben werden. Alternativ können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Termin

15.06.2026 - 29.06.2026

Veranstaltungsort

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9

2. Obergeschoss, Flur

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:

fnp@~@villingen-schwenningen.de

Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

 

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

 

Referat des Oberbürgermeisters

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-2015

07721 / 82-2007


mitmachen@~@villingen-schwenningen.de

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