55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum17.02.2025 - 21.03.2025
ZielNeuausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Solar"
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen
Beteiligungsform  Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Bekanntmachung Beschluss zur Offenlage

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2024 den Beschluss zur Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November) für die 55. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.

Mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden.

  • 55. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 55.01 sowie 55.02

Villingen / Rietheim / Gewanne "Im Läger" und "Kreuzwasen"

Neuausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Solar", Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

Die Planfläche der 55. Änderung des FNP 2009 befindet sich in den Stadtbezirken Villingen und Rietheim der Stadt Villingen-Schwenningen, entlang der Kreisstraße K 5714. Umgeben sind die Grundstücke von landwirtschaftlichen Flächen, Straßen, Wald und Feldgehölzen. Die Erschließung der Anlage soll über öffentliche Wege erfolgen. Der geplante Änderungsbereich hat einen Flächenumgriff von ca. 14,4 ha.

Offenlegung für die Öffentlichkeit

Im Rahmen der Offenlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht sowie der Planentwurf zur 55. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:

17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025

im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG - Flurbereich

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Unterlagen zur Beteiligung können auch im genannten Zeitraum im Internet eingesehen werden:

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen

Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB liegen wie folgt vor:

Boden Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion

Grundwasser Auswirkung der Planung - bezogen auf den Versiegelungsgrad

Oberflächenwasser Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer

Klima / Luft Auswirkung der Planung auf die Klimatologie

Landschaftsbild Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft

Mensch Auswirkung der Planung (Emissionen)

Kultur- und Sachgüter Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale

Arten / Biotope Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna

Wechselwirkungen Auswirkung der Planung

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:

fnp@~@villingen-schwenningen.de

Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Termin

17.02.2025 - 21.03.2025

Veranstaltungsort

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9

2. Obergeschoss, Flur

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:

fnp@~@villingen-schwenningen.de

Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

 

Stadtplanungsamt - Abteilung Planung

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2821 

07720 / 82-2837

spl@~@villingen-schwenningen.de

Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

 

Referat des Oberbürgermeisters

Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07721 / 82-2015

07721 / 82-2007


mitmachen@~@villingen-schwenningen.de

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