Beantragung einer Öffentlichkeitsbeteiligung

Sie möchten bei einem bestimmten Vorhaben der Stadt mitreden, bei dem keine Beteiligung vorgesehen ist?

 

Dann haben Sie hier die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu beantragen.

Wenn von mindestens 200 Unterstützenden eine Beteiligung bei dem jeweiligen Vorhaben beantragt wird, prüft die Verwaltung die Möglichkeit der Durchführung. Über die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse werden Sie über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.

Beantragung einer Öffentlichkeitsbeteiligung

Beantragung einer Öffentlichkeitsbeteiligung