Offenlage Bebauungsplan "Sturmbühlstraße"

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
| Thema | Stadtentwicklung | |
| Zeitraum | 05.08.2025 - 09.09.2025 | |
| Ziel | Schaffung von Wohnraum | |
| Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen | |
| Beteiligungsform | Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung |
Offenlagebeschluss
Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2025 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planbild, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan führt die Bezeichnung "Sturmbühlstraße" mit örtlichen Bauvorschriften.
Durch dieses vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne "Ortsbauplan Erweiterung an der Römerstraße", "Friedrich-, Gellert-, Espan,- Römer-, Dauchinger- und Goethestraße", "Bettelen" sowie "Innenstadt Schwenningen" teilweise überplant.
Das Plangebiet liegt in Schwenningen in der Sturmbühlstraße und umfasst vollständig die Flurstücke 4738/4, 4738/6, 4738/8, 4738/12 sowie teilweise die Flurstücke 4333, 4750 und 4782/7 der Gemarkung Schwenningen. Die genaue Abgrenzung ist in der abgebildeten Übersicht dargestellt.
Die Wohnungsbaugesellschaft Villingen-Schwenningen mbH (WBG) möchte auf dem Grundstück Sturmbühlstraße 152-152/1 ein Wohngebäude mit 106 Wohneinheiten und ein Anwohnerparkhaus errichten. Die ehemals mit vier Einfachstbauwerken bestandene Fläche wurde im Jahr 2022 beräumt und liegt seitdem brach. In verdichteter Bauweise soll dringend benötigter und kostengünstiger Wohnraum geschaffen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB werden von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Offenlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Gemäß § 3 Abs. 2 liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehend aus Planbild, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung nebst den Anlagen Umweltfachbeitrag mit Aussagen zum Artenschutz, Habitatpotenzialanalyse, schalltechnische Untersuchung, Beurteilung der Lichtimmissionen und geotechnischer Bericht nach DIN 4020 (GB) in der Zeit vom
05. August 2025 bis einschließlich 09. September 2025
auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningenunter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
und im Stadtplanungsamt, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Da es sich nicht um ein komplexes Bebauungsplanverfahren handelt, wird die gesetzliche Auslegungsfrist nicht verlängert.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:
spl@~@villingen-schwenningen.de
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Termin
05.08.2025 - 09.09.2025
Veranstaltungsort
Stadtplanungsamt, Abt. Planung,
Stadtbezirk Schwenningen
Winkelstraße 9
2. Obergeschoss, Flur
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:
Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.
Beschluss des Technischen Ausschusses der Stadt Villingen-Schwenningen vom 15.07.2025
Amtliche Bekanntmachung Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Sturmbühlstrasse (PDF)
Sämtliche Unterlagen zur Beteiligung können Sie unter folgendem Link abrufen:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Referat des Oberbürgermeisters
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2007
