Offenlage Bebauungsplan "Salzgrube TB2 - Nord"

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
| Thema | Stadtentwicklung | |
| Zeitraum | 19.02.2025 - 21.03.2025 | |
| Ziel | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung industriell-gewerblicher Bauflächen | |
| Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen | |
| Beteiligungsform | Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung |
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.01.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planbild, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan führt die Bezeichnung "Salzgrube TB2 – Nord" mit örtlichen Bauvorschriften.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, da bereits im Rahmen des bisherigen Verfahrens zum Bebauungsplan "Salzgrube" umfassend informiert wurde. Somit wird das Bebauungsplanverfahren nach dem Aufstellungsbeschluss direkt mit der Offenlage weitergeführt.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Plangebietes "Salzgrube – Teilbereich 1" sowie westlich der Plangebiete "Salzgrube TB1 – Erweiterung Nordost" und "Salzgrube TB2 – Ost" im nördlichen Zentralbereich. Im Geltungsbereich liegen die Flächen mit folgenden Flurstücksnummern: 4204 (teilweise), 4205 (teilweise), 4206 (teilweise), 4189 (teilweise), 7018 (teilweise), 7019 (teilweise), 7020 (teilweise), 7530 (teilweise). Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,66 ha. Die genaue Abgrenzung ist in der abgebildeten Übersicht dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung industriell-gewerblicher Bauflächen im nördlichen Zentralbereich geschaffen werden. Das Vorhaben steht im Einklang mit den Zielen der Stadt, am Standort nördlicher Zentralbereich die begonnenen gewerblichen Entwicklungen zu stärken und qualitativ weiter zu entwickeln.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Mensch und Gesundheit Auswirkung der Planung, Lärmemissionen (Verkehr, Betriebe), Verkehrsentwicklung
Flora, Fauna, Biotope Auswirkung der Planung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Bewertung des Eingriffs, Artenschutz, artenschutzrechtliche Prüfung, erforderliche CEF/ Ausgleichs-Maßnahmen, Biotope1, FFH-Gebiet, wertvolle Baumbestände2
Boden und Wasser Auswirkung der Planung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Wasserschutzgebiet, schwieriger Baugrund, Verlust an landwirtschaftlicher Fläche, Bodenschutz, Regen- und Schmutzwasserableitung
Klima/Luft/Emissionen/Energie Auswirkung der Planung
Landschaftsbild und Erholung / Kultur und Sachgüter Auswirkung der Planung
1,2 Das geschützte Biotop im Gewann Utzenbühl sowie der wertvolle Baumbestand entlang der Straße Neuer Markt befinden sich außerhalb des Plangebietes "Salzgrube TB1 – Erweiterung Nordost" und sind durch die Planung nicht betroffen.
Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planbild, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan nebst Natura 2000-Vorprüfung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Verkehrsuntersuchung sowie alle bisher eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen zum Baugebiet in der Zeit vom
19. Februar 2025 bis einschließlich 21. März 2025
im Stadtplanungsamt, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die ausgelegten Planunterlagen können im genannten Zeitraum ebenfalls auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen eingesehen werden:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Da es sich nicht um ein komplexes Bebauungsplanverfahren handelt, wird die gesetzliche Auslegungsfrist nicht verlängert.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:
spl@~@villingen-schwenningen.de
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Termin
19.02.2025 - 21.03.2025
Veranstaltungsort
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9
2. Obergeschoss, Flur
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:
Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.
Beschluss des Technischen Ausschusses der Stadt Villingen-Schwenningen vom 21.01.2025
Sämtliche Unterlagen zur Beteiligung können Sie unter folgendem Link abrufen:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Referat des Oberbürgermeisters
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2007
