Offenlage Bebauungsplan "Lämmlisgrund"

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
| Thema | Stadtentwicklung | |
| Zeitraum | 05.09.2025 - 07.10.2025 | |
| Ziel | Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen | |
| Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen | |
| Beteiligungsform | Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung |
Offenlagebeschluss
Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2025 gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung, Umweltbericht mit artenschutzrechtlichen Gutachten zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Lämmlisgrund" mit örtlichen Bauvorschriften. Für den Bebauungsplan ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, da sich das Vorhaben in den bisherigen Außenbereich gem. § 35 BauGB erstreckt.
Das Plangebiet befindet sich im mittleren Zentralbereich zwischen den beiden großen Stadtbezirken Villingen und Schwenningen. Im Osten grenzt die Europaallee und das Wohngebiet Schilterhäusle an, im Westen der Weg "Am Lämmlisgrund" im Übrigen landwirtschaftliche Fläche. Im Geltungsbereich liegen die Flächen mit folgenden Flurstücksnummern: 3572 teilweise, 3594 teilweise, 3643 ganz, 3644 ganz, 3645 teilweise, 3646 teilweise, 3659 teilweise, 3680 teilweise, 3681 teilweise, 3689 ganz, 3703/4 teilweise, 3730 teilweise, 3743 ganz.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 11,34 ha.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll der Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt werden. Ziel ist die Schaffung eines Wohnraumangebotes für verschiedene Nutzergruppen, vom Einfamilienhaus bis hin zum Geschoßwohnungsbau.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Mensch, menschliche Gesundheit, Bevölkerung und Erholung: Auswirkungen der Planung für die Erholung, Gutachten zu Lärmemissionen, Verkehrsuntersuchung.
Landschaftsbild und Fläche: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche, Biotope.
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, potentielle natürliche Vegetation: Auswirkungen der Planung auf betroffene Arten, Untersuchungen zu Tieren: Brutvögeln, Fledermäusen, Reptilien, Wachtel, Haselmaus und Schlingnatter. Untersuchung zu Pflanzen: Dicke Trespe.
Boden und Geologie: Auswirkungen der Planung auf Bodenfunktionen, Bodenschutz, Wasserableitung.
Wasser: Zustand und Auswirkungen der Planung, Regenwasserkonzept, Freiraumkonzept.
Klima/ Luft/ Emissionen: Zustand und Auswirkungen der Planung, Untersuchung zur emissionsarmen Wärmeversorgung, Gutachten zu Lärmemissionen.
Kultur und Sachgüter: Archäologische Kulturdenkmale sind entweder nicht betroffen oder wegen der Geringfügigkeit der zu erwartenden Bodeneingriffe nicht gefährdet.
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung, Umweltbericht mit artenschutzrechtlichen Gutachten sowie den Anlagen Freiraumkonzept, Verkehrsuntersuchung, Schallgutachten, Gutachten zur Wärmeversorgung, Entwässerungskonzept und alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
05. September 2025 bis einschließlich 07. Oktober 2025
auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningenunter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
und im Stadtplanungsamt, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden, alternativ können sie auch per E-Mail abgegeben werden:
spl@~@villingen-schwenningen.de
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Termin
05.09.2025 - 07.10.2025
Veranstaltungsort
Stadtplanungsamt, Abt. Planung,
Stadtbezirk Schwenningen
Winkelstraße 9
2. Obergeschoss, Flur
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:
Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.
Beschluss des Technischen Ausschusses der Stadt Villingen-Schwenningen vom 15.07.2025
Amtliche Bekanntmachung_Aufstellung_eines_Bebauungsplanes_Lämmlisgrund (PDF)
Sämtliche Unterlagen zur Beteiligung können Sie unter folgendem Link abrufen:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Referat des Oberbürgermeisters
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2007
